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Eine einwandfreie Schufa ist Voraussetzung für die Kapitalakquise


Schufa Antrag

Als Existenzgründer können Sie verschiedene staatliche Förderungen und Zuschüsse beantragen, vorausgesetzt Sie haben keinen negativen Schufa-Eintrag. Doch was bedeutet das und kann man das ändern? Ja, man kann und wir helfen Ihnen dabei.

Was ist die Schufa?

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Sicherung“ sammelt Daten über unser Zahlungsverhalten. Sie erhält diese von Unternehmen, mit denen Sie Geschäfte machen, z.B. von Möbelhäusern, Telefonanbietern, Banken, KFZ-Händlern. Auf der Grundlage dieser Informationen bewertet die Schufa Ihre Kreditwürdigkeit.

Zweck der Schufa

Wenn jemand wissen möchte, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wird er einen Blick in Ihre Schufa werfen wollen. Somit kann Ihr Gegenüber besser einschätzen, wie vertrauenswürdig Sie in finanzieller Hinsicht sind.

Als Privatperson werden Sie gebeten, die Daten vorzulegen, die die Schufa über Sie gesammelt hat (auch „Schufa-Auskunft“ genannt) oder eine Einwilligung zu erteilen (Schufa-Klausel), dass er sich eine Schufa-Auskunft einholen darf. Relevant wird diese Auskunft meist bei Privatkrediten und bei Mietverträgen.

Aber auch wenn Sie als Unternehmer/in tätig sind, sollten Sie wissen, wie Ihr Schufa-Eintrag aussieht. Ansonsten können Sie böse Überraschungen erleben. Ihre Einwilligung zur Einsicht in Ihre Schufa-Einträge als Unternehmer ist nämlich nicht erforderlich.

Daneben können z. B. Existenzgründer mithilfe einer Schufa-Auskunft für Firmen die Kreditwürdigkeit von Unternehmen überprüfen. Diese Maßnahme schützt vor finanziellen Einbußen, die durch eine mögliche Kooperation entstehen können.

Beratung zur Unternehmensgründung bei negativen Schufa-Einträgen

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten, negative Schufa-Einträge zu korrigieren: Kontakt

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Positive und negative Schufa-Einträge

Immer dann, wenn Sie z. B. die Raten Ihres PKW-Kaufs wie vereinbart zurückgezahlt haben, wirkt es sich positiv auf Ihre Schufa-Beurteilung aus. Wenn Sie Raten jedoch nicht fristgerecht zahlen oder sogar aussetzen, wird das mit einem negativen Eintrag vermerkt. Aufgrund dieser Einträge beurteilt die Schufa Ihre individuelle Kreditwürdigkeit.

Voraussetzungen für negative Schufa-Einträge

Ein negativer Schufa-Eintrag darf erfolgen, wenn ein Vertrag wegen Zahlungsrückständen fristlos gekündigt wurde, wenn eine offene Forderung anerkannt wurde oder wenn Forderungen gerichtlich festgestellt wurden (z.B. durch ein Urteil).

Gleiches gilt für Forderungen, die nicht bezahlt wurden. Sie dürfen allerdings nur dann zu einem negativen Schufa-Eintrag führen, wenn:

  • die Forderung mindestens zwei Mal schriftlich angemahnt wurde
  • zwischen beiden Mahnungen mindestens vier Wochen lagen
  • in einer der Mahnungen der negative Schufa-Eintrag angedroht wurde
  • Sie die Forderung nicht bestritten haben

Ist nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Schufa-Eintrag unrechtmäßig erfolgt.

Auswirkungen eines negativen Schufa-Eintrags für Existenzgründer

Vor, während und nach der Unternehmensgründung können Existenzgründer staatliche Förderungen und Zuschüsse in Anspruch nehmen. Für die Mehrzahl dieser Programme ist eine positive Schufa-Auskunft erforderlich. Besonders für die Beantragung eines zinsgünstigen Gründerkredits benötigen Sie eine gute Schufa-Auskunft. Wenn die Auskunft unter einem bestimmten Score liegt, ist eine Bewilligung trotz erstklassigem Businessplan aussichtslos.

Klarheit schaffen

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie negative Schufa-Einträge haben, empfehlen wir die Anforderung eines Schufa-Auszugs. Sie finden den Antrag unter www.meineschufa.de, unter dem Punkt „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Ein Mal pro Jahr können Sie die Auskunft kostenfrei beantragen. Sie erhalten sie nach ca. 6 bis 8 Wochen. Wenn Sie die Schufa-Auskunft schneller benötigen, empfehlen wir die gebührenpflichtige Auskunft zu beantragen, die Sie ebenfalls unter www.meine.schufa.de finden.

Wie können wir helfen?

Unser Kooperationspartner, die Rechtsanwaltskanzlei Thelen & Witzki berät Sie gerne zu Schufa-Fragestellungen. Die Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Schufa-Mandaten bearbeitet und unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Existenzgründung ohne Schufa-Stress anzugehen.

Im Rahmen der Schufa-Analyse wird zum einen die Rechtmäßigkeit bestehender Schufa-Einträge geprüft, zum anderen die Möglichkeit für deren Löschung eruiert.

Wenn die Wahrscheinlichkeit für Letztere groß ist, wird das Schufa-Mandat übernommen. Im Anschluss wird ein außergerichtliches und evtl. gerichtliches Verfahren zur Löschung der Schufa-Einträge eingeleitet.

Bei Fragen rund um das Thema Schufa-Einträge, können Sie unter folgender Adresse Kontakt zu den Rechtsanwälten aufnehmen:

Friedrich-Ebert-Str. 31 c
51373 Leverkusen
Telefon: 0214/41054
Fax: 0214/41964
E-Mail: info@rae-tsc.de

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