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Wer sich selbstständig machen und nicht bei null starten möchte, für den kann ein Unternehmenskauf eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Existenzgründung sein. Es gibt diverse Gründe, weshalb Unternehmen verkauft werden. Bei einem strategischen Wechsel können bestimmte Geschäftsbereiche nicht mehr zur langfristigen Orientierung passen. Die Eigentümer können keine Unternehmensnachfolger finden und altersbedingt das Unternehmen abgeben wollen. Häufig sind gesundheitliche Probleme der Grund für einen Unternehmensverkauf.

Es gibt viele Argumente für eine Unternehmensgründung durch eine Firmenübernahme:

  1. bestehender Markt für das Produkt oder die Dienstleistung
  2. breites Wissen über Markt und Kunden durch das firmeninterne Know-how
  3. Übernahme eines ausgebauten Kundenstamms
  4. bereits qualifizierte Mitarbeiter vorhanden
  5. keine Einarbeitungsphase für Mitarbeiter
  6. weiterlaufender Betrieb bei Geschäftsübernahme und keine vorzufinanzierende Leerlaufphase. Das Unternehmen ist in der Regel direkt profitabel.

Diese Vorteile reduzieren das Gründungsrisiko. Zudem stützt man die deutsche Wirtschaft: Immerhin ist der Mittelstand bundesweit der größte Arbeitgeber.

Beim Firmenkauf steht für viele der Preis an erster Stelle. Dieser entscheidet darüber, ob eine Firma überhaupt interessant für einen ist und zu den eigenen finanziellen Möglichkeiten passt. Ob der Preis jedoch angemessen ist, ist nicht klar zu sagen.

Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den Ansätzen zur Firmenbewertung und soll eine Vorstellung darüber geben, wie Firmenwerte bzw. Unternehmenswerte ermittelt werden können. Vorab dürfen sich Käufer und Verkäufer jedoch keine Illusion machen: Es gibt nicht „den einen“ Firmenwert.

Firmenbewertungen können auf viele verschiedene Arten ermittelt werden und es fließen verschiedene Faktoren ein. Von rein quantitativen, wie der Gewinnhöhe, bis hin zu qualitativen, wie einem besonders zuverlässigen Kundenstamm. Beide Parteien haben subjektive Interpretationen einzelner zu bewertender Posten und können zu anderen Werten kommen als neutrale Dritte. Der Kaufpreis und der Unternehmenswert sind daher zwei verschiedene Dinge. Der Kaufpreis ist letztlich das Ergebnis der Verhandlungen der involvierten Parteien. Der Unternehmenswert ist der theoretisch ermittelte Wert des Unternehmens.

Wie der Unternehmenswert ermittelt wird

Es gibt viele verschiedene Rechenmethoden zur Ermittlung des Unternehmenswerts. Um ein annähernd belastbares Ergebnis zu erhalten, werden in der Regel mehrere Verfahren parallel angewandt und die Ergebnisse dann gegenübergestellt.

Nachfolgend werden einige gängige Verfahren vorgestellt. Dieser Artikel kann jedoch nur einen kleinen Einblick in die Unternehmensbewertung zeigen. Für die tatsächliche Bewertung im Fall einer Unternehmensnachfolge sollte man sich professionelle Unterstützung holen (Service-Tipp: Beratersuche).

Substanzwert-Methode

Eine Möglichkeit zur Ermittlung eines Mindestpreises ist die Substanzwert-Methode. Bei der Substanzwert-Methode wird der Liquidationswert des Unternehmens ermittelt. Dies bedeutet, es wird ermittelt, wie viel Geld man beim Verkauf aller einzelnen Positionen zum heutigen Zeitpunkt erhalten würde.

Die Substanzwert-Methode zählt zu den übersichtlichen und leicht verständlichen Methoden. Man geht davon aus, dass das Unternehmen so viel wert ist, wie die Summe seiner Teile. Man ermittelt den Unternehmenswert, indem man die stillen Reserven in Bilanzpositionen (z. B. im Anlagevermögen) dem Eigenkapital hinzurechnet und dies um die nicht verbuchten Schuldenpositionen (z. B. aus der Altersversorgung der Beschäftigten) mindert.

Die Substanzwert-Methode eignet sich jedoch nicht allein, um den Unternehmenswert zu bestimmen. Sie berücksichtigt weder immaterielle Werte noch die zukünftige Ertragslage des Unternehmens.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren berücksichtigt im Gegensatz zur Substanzwert-Methode die zukünftige Unternehmensentwicklung, denn es bewertet das Unternehmen anhand der prognostizierten Einnahmenüberschüsse. Zudem berücksichtigt es die Anlagealternativen des Käufers. Der Unternehmenskauf wird also als eine von möglichen Investitionen betrachtet und mit einer gewünschten Rendite belegt. Die Annahme ist, dass der Käufer maximal so viel für das Unternehmen zahlen will, wie sich mit diesem künftig verdienen lässt.

Zunächst wird das Betriebsergebnis der Vergangenheit um außergewöhnliche und einmalige Aufwendungen und Erträge korrigiert. Dann wird ein Durchschnittswert für die auf dieser Basis ermittelte Gewinnhöhe als Annahme für zukünftige Gewinne ermittelt. Anschließend wird der Kapitalisierungszinssatz ermittelt. Dieser ergibt sich aus der Annahme einer risikolosen Anlage des Geldes zuzüglich eines Aufschlags für das unternehmerische Risiko. Bei kleineren Firmen mit überschaubaren Risiken liegt er in der Regel bei 15 bis 20 %. Im letzten Schritt teilt man den erwarteten Durchschnittsgewinn durch den Kapitalisierungszinssatz und erhält so den Ertragswert als Unternehmenswert.

Ob man dabei stark vergangenheitsorientierte oder sehr zukunftsorientierte Werte annimmt, ist abhängig vom individuellen Fall und der durchführenden Institution. Die angenommenen Gewinne für die Zukunft basieren schließlich auf dem Erfolg des Voreigentümers in der Vergangenheit. Ob eine analoge Erzielung oder gar Steigerung nach Geschäftsübernahme möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab.

Denn wer ein Unternehmen im Mittelstand übernehmen möchte, darf sich nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen. Stattdessen ist Innovationssinn und Feingefühl gefragt: Es gilt, die richtige Balance zwischen Tradition und Zukunft zu finden. Darüber hinaus gibt es einiges bei der Firmenübernahme zu beachten: Zum Beispiel sind die Mitarbeiter in den Übernahmeprozess einzubeziehen und eine ordentliche Unternehmensübergabe sollte erfolgen, um alle relevanten Geschäftspartner kennenzulernen. Auch hiervon hängt der monetäre künftige Erfolg des Unternehmens und damit der Unternehmenswert ab.

Discounted Cashflow-Verfahren

Die Discounted Cashflow-Verfahren (kurz: DCF-Verfahren) sind ebenfalls sehr beliebt bei der Unternehmenswertermittlung. DCF-Verfahren werden international angewandt und gelten als besonders praxistauglich. Hierbei werden die zukünftigen Einzahlungen den Auszahlungen gegenübergestellt und auf den Gegenwartswert diskontiert bzw. abgezinst. Es gibt jedoch keine einheitliche Variante des Verfahrens. Verschiedene Varianten haben sich im Laufe der Zeit etabliert.

Multiplikatorenverfahren

Das Multiplikatorenverfahren eignet sich zum Gegencheck des mittels DCF-Verfahren identifizierten Unternehmenswerts. Beide Verfahren werden oft parallel angewandt. Das Mutliplikatorenverfahren ist ebenfalls eine sehr praxis- und marktorientierte Methode zu Ermittlung des Unternehmenswerts.

Hierbei wird der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) oder der Umsatz prognostiziert und mit einem Multiplikator belegt. Dieser Multiplikator bildet einen bei vergleichbaren Unternehmenstransaktionen erzielten Faktor. Es gibt also auch hier verschiedene Varianten: Man kann vom Umsatz ausgehen und einen Umsatzmultiplikator anwenden oder das Betriebsergebnis mit dem EBIT-Multiplikator belegen. Die Multiplikatoren kann man recherchieren. Branchenberichte sind gute Quellen hierfür.

Doch auch diese Methode gibt nur eine Orientierung. Es empfiehlt sich daher, mehrere Verfahren anzuwenden, Ausreißer zu streichen und einen realistischen Mittelwert zu nehmen.

Dies ist dann der Unternehmenswert. Der Kaufpreis ist dann das Ergebnis der Verhandlungen beider Parteien. Ob dieser angemessen ist für die angestrebte Unternehmensnachfolge, muss jede Partei für sich beantworten.

Professionelle Beratung einholen und Firmenübernahme starten

Bei der Unternehmenswert-Ermittlung empfiehlt es sich, professionelle Beratung mit ins Boot zu holen. Diese kann eine Gründungsberatung und/oder eine Steuerberatung sein. Die Inanspruchnahme einer Existenzgründungsberatung können sich Gründer je nach Wohngebiet staatlich fördern lassen: Wer in NRW wohnt und bisher keine selbstständige Tätigkeit durchführt oder wer in Deutschland wohnt und bereits einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und diese durch die Firmenübernahme weiter ausbauen möchte, kann sich 50 % (in den alten Bundesländern teils 80 %) der Kosten erstatten lassen. Wenn Sie sich bei der Firmenübernahme unterstützen lassen möchten, füllen Sie gerne unseren kostenfreien Fördercheck aus und lassen sich einen passenden Unternehmensberater vermitteln.

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