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Eine Person bastelt mit blau gefärbtem Material.

Förderprogramme gibt es für Vorhaben aus verschiedenen Branchen. Auch eine Existenzgründung im Handwerk wird staatlich gefördert: Insgesamt 7.500 Euro erhalten Handwerksmeister bei einer Neugründung oder Geschäftsübernahme mit der Meistergründungsprämie in NRW.

Welche Voraussetzungen Existenzgründer bei der Beantragung der Prämie beachten müssen

Mit dem Förderprogramm erhalten Existenzgründer, die sich erstmalig mit einer Neugründung oder Geschäftsübernahme im Handwerk selbstständig machen, einmalig eine Finanzspritze in Höhe von 7.500 Euro. Um von dieser zu profitieren, müssen jedoch zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind zum Beispiel:

  • Einreichung des Förderantrags vor der Existenzgründung bzw. Übernahme
  • Finanzierungsvolumen von mindestens 15.000 Euro (netto)
  • Schaffung von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz
  • erstmalige Unternehmensgründung oder Übernahme des Handwerksmeisters

Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie NRW finden Existenzgründer auf der Website der Förderdatenbank (externer Link). Zudem erhalten Existenzgründer im Handwerk unter „Existenzgründung im Handwerk erfolgreich starten“ nützliche Tipps zum Thema. Eine Auflistung der Bundesländer, in denen die Meistergründungsprämie beantragt werden kann, finden Interessierte unter Übersicht: Geförderte Existenzgründung im Handwerk mit der Meistergründungsprämie.

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