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Vertrag Gründerin

Mit rückwirkendem Inkrafttreten im Januar 2016 wurde die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz novelliert. Seitdem werden Existenzgründerinnen im ländlichen Raum des Freistaats Sachsen gefördert.

Förderung Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

Mit der Förderung von Existenzgründungen durch Frauen wird angestrebt, die Erwerbs- und Lebenssituation von Frauen im ländlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Voraussetzung für die Bewilligung eines Antrags ist, dass sich der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt der Gründerin im Freistaat Sachsen befindet und das geplante Unternehmen im ländlichen Raum angesiedelt wird. Zum ländlichen Raum werden Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern gezählt. Die Antragstellerin muss außerdem das Ziel einer selbstständigen Tätigkeit als Haupterwerb verfolgen.

Businessplan für die Antragsstellung vorteilhaft

Die Förderung für Gründerinnen im ländlichen Raum Sachsens besteht aus einer einmaligen Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Summe beträgt maximal 6.000 Euro bei maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als zuwendungsfähig gelten:

  • Sachausgaben und Ausgaben für Marketingmaßnahmen
  • Gebühren und Auslagen in Bezug auf die Gründung
  • Investitionsausgaben (ausgeschlossen Investitionen in Landwirtschaft oder KFZ)

Die benötigten Unterlagen für den Antrag ähneln der Gliederung eines klassischen Businessplans. Unter anderem werden Angaben zur Geschäftsidee, zum Geschäftsmodell, ein Finanzierungsplan und eine Kundenpotenzialanalyse verlangt. Außerdem muss eine Tragfähigkeitsbescheinigung von der zuständigen berufsständischen Kammer vorliegen. Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.

Weitere Informationen: Landesdirektion Sachsen, Förderportal (externer Link)

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One thought on “Existenzgründungen: Frauen-Förderung in Sachsen

  1. Ich habe einen Antrag auf Frauenförderung im ländl. Raum beantragt., die Befürwortung der IHK lag schon vor……und abgelegt bekommen, da ich eine UG, mit beschränkter Haftung als Alleingeschäftsfühererin gründen möchte.
    Wo ist hier die Chancengleichheit?
    Ich bin sehr enttäuscht.

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