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Provision

Als Provision bezeichnet man das Entgelt, welches ein Dritter für die Vermittlung eines Geschäfts zwischen (zwei oder mehr) Geschäftspartnern erhält. Provision erhalten unter anderem freiberufliche Handelsvertreter, angestellte Verkäufer und Vermittler in der Bank- und Versicherungsbranche. So bekommt etwa ein Immobilienmakler eine Provision (Courtage) für die Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter. Die Auszahlung der Provision kann bei Abschluss des Vertrages oder erst bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erfolgen.

Je nach Branche und Unternehmen sind unterschiedliche Provisionsarten möglich. Vermitteln etwa Werbeagenturen Anzeigen an Verlage, so können sie dafür einen Prozentsatz des Auftragsvolumens kassieren (Umsatzprovision). Die Abschlussprovision ist die Vergütung für die erstmalige Vermittlung eines Vertrags, etwa einer Versicherung durch einen Versicherungsvertreter. Die Bestandsprovision hingegen ist die Vergütung für die laufende Betreuung eines Kundenvertrags. Weniger häufig ist die Zuführungsprovision, bei welcher derjenige eine Provision erhält, der durch eine Empfehlung einen Kunden weitervermittelt hat. Zu den weniger bekannten Provisionen gehört auch die Inkassoprovision. Sie ist eine Vergütung für den Einzug von Forderungen aus Geschäften.

Bei Provisionszahlungen ist grundsätzlich die Umsatzsteuer abzuführen. Unter bestimmten Bedingungen ist die Vermittlung ausgewählter Finanzdienstleistungsprodukte wie Kredit- oder Bausparverträge jedoch von der Umsatzsteuer befreit.

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