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Tilgung

Wenn man einen Kredit oder ein Darlehen aufgenommen hat, muss man zu einem festgelegten Zeitpunkt mit der Rückzahlung beginnen – diese wird als Tilgung bezeichnet. Eine regelmäßige Tilgung hat zwei Folgen: Beim Gläubiger bzw. Kreditgeber erhöht sich die Liquidität, da er sein verliehenes Geld wieder zurückbekommt; beim Schuldner bzw. Kreditnehmer hingegen wird die Liquidität belastet. Daher wird bei Vertragsabschlüssen der Tilgungssatz an den voraussichtlichen Einkommensverhältnissen des Schuldners ausgerichtet. Der Tilgungssatz wird in der Regel bei Banken als Prozentsatz angegeben und beträgt mindestens 1 % der Kreditsumme.

Generell lässt sich sagen: Wenn man einen niedrigen Tilgungssatz vereinbart, steigt die Laufzeit des Vertrags und damit auch die Zinsbelastung. Allerdings sollten die Raten auch nicht zu hoch festgesetzt werden, denn durch die erhöhte Liquiditätsbelastung steigt das Risiko für beide Seiten – sollte der Schuldner die Raten nicht mehr abtragen können, kann das Geld für beide Seiten verloren sein.

Bei der Tilgung wird zwischen verschiedenen Varianten unterschieden:

  • Planmäßige Tilgung: Im Kreditvertrag wird eine Tilgungsvereinbarung festgehalten, nach ihr richtet sich die Tilgung.
  • Außerplanmäßige Tilgung: Diese werden nicht im Vertrag vereinbart, sind bei den meisten Krediten bzw. Verträgen aber jederzeit möglich.
  • Ratentilgung: Über die gesamte Kreditlaufzeit wird zu festgelegten Zeitpunkten eine neue Rate zurückgezahlt.
  • Einmaltilgung: Die gesamte Kreditsumme wird zu einem festgelegten Zeitpunkt in einer Rate zurückgezahlt, meistens am Ende der Kreditlaufzeit.

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