AVGS Gutschein für Ihre Existenzgründung – kostenfreie Beratung jetzt sichern

Sie möchten sich selbstständig machen und beziehen aktuell Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder sind von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine kostenfreie Existenzgründungsberatung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Anspruch zu nehmen – gefördert von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Wir unterstützen Sie dabei, den passenden zertifizierten Berater zu finden und begleiten Sie durch den Antragsprozess.

Definition: Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht Ihnen ein kostenloses Einzelcoaching, das Sie gezielt auf Ihre berufliche Selbstständigkeit vorbereitet.
Das Coaching ist individuell auf Sie zugeschnitten – von der Geschäftsidee bis zum fertigen Businessplan.

Gefördert werden:

  • Empfänger von ALG I (ab dem 1. Tag, nach 6 Wochen mit Rechtsanspruch)

  • Empfänger von Bürgergeld (ALG II) (nach Ermessen des Jobcenters)

  • Berufsrückkehrer, Absolventen, Aufstocker und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen

  • Auch Nichtleistungsbezieher mit nachgewiesenem Coaching-Bedarf

AVGS beantragen – So funktioniert’s

Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) für ein kostenfreies Gründercoaching kann formlos erfolgen – per E-Mail, Brief oder im persönlichen Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Geben Sie in Ihrem Antrag unbedingt folgende Informationen an:

  • Ihre Kundennummer bzw. Arbeitslosennummer

  • Das Datum Ihrer Arbeitslosmeldung

  • Ihre klare Absicht, einen
    AVGS gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT
    für ein Einzelcoaching zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit (Hauptgewerbe, Vollzeit) zu beantragen

Hinweis: Die exakte Bezeichnung der Maßnahme („AVGS MAT“) ist entscheidend, da es verschiedene Arten von AVGS-Förderungen gibt:

  1. MPAV – Vermittlung in Arbeit über private Arbeitsvermittler

  2. MAG – Praktika & Trainings direkt beim Arbeitgeber

  3. MAT – Coaching & Weiterbildung bei einem zugelassenen Bildungsträger

Für angehende Gründerinnen und Gründer ist ausschließlich der Bereich AVGS MAT relevant. In diesem Rahmen erhalten Sie ein individuelles Gründercoaching, das Sie gezielt auf die Selbstständigkeit vorbereitet – eins zu eins, nicht in der Gruppe, und komplett kostenfrei durch AVGS-Förderung.

Ob Ihr AVGS-Antrag bewilligt wird, entscheidet die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Bei ALG-I-Bezug besteht nach 6 Wochen oft ein Rechtsanspruch, bei Bürgergeld-Empfang oder anderen Fällen erfolgt die Bewilligung nach Ermessen des Sachbearbeiters.

Was bringt Ihnen das AVGS-Coaching konkret?

  • Entwicklung und Feinschliff Ihrer Geschäftsidee

  • Erstellung eines professionellen Businessplans

  • Unterstützung bei Finanzierung & Fördermitteln

  • Beratung zu Rechtsform, Buchhaltung, Steuern, Marketing

  • Training von Soft Skills (z. B. Zeit- & Stressmanagement)

Das Coaching umfasst bis zu 60 Stunden Einzelberatung und ist zu 100 % förderfähig – keine Kosten für Sie!   

AVGS + Gründungszuschuss kombinieren?

Neben dem AVGS stehen weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

Gemeinsam mit Ihrem Berater erarbeiten Sie einen Businessplan, der für diese Förderungen notwendig ist.

Jetzt Fördercheck machen & passende Beratung sichern

Nutzen Sie unseren kostenfreien Fördercheck, um zu prüfen, ob Sie förderberechtigt sind. Wir bringen Sie mit einem passenden, zertifizierten AVGS-Berater in Ihrer Region zusammen.

Kontakt aufnehmen

Eine AVGS-MAT-Beratung deckt ein breites Themenspektrum ab

  • Formalien: Zunächst können – je nach Bedarf – allgemeine Gründungsfragen geklärt werden. Hierzu zählen beispielsweise Fragen zur richtigen Rechtsform und zu den notwendigen Gründungsformalien.
  • Geschäftsmodell: Die Erarbeitung eines tragfähigen Geschäftsmodells bzw. die Optimierung eines vorhandenen Konzepts ist regelmäßiger Bestandteil einer AVGS-Beratung. Gemeinsam mit Ihrem Berater besprechen Sie Ihre Geschäftsidee und entwickeln diese zu einem tragfähigen Geschäftsmodell weiter. Ein Businessplan gibt Aufschluss darüber, welche Bestandteile ein tragfähiges Modell umfassen muss: Produkt-, Preis-, Vertriebs- und Finanzierungsstrategie sind einige davon.
  • Unternehmensorganisation: Der Berater unterstützt Sie auch bei der Planung Ihrer Unternehmensorganisation. Die Buchhaltung ebenso wie das Controlling verlangen nach organisatorischen Lösungen, bei deren Ausarbeitung Ihr AVGS-Berater Sie unterstützen kann.
  • Finanzierung: Steht Ihr finales Geschäftsmodell, unterstützt der Coach Sie bei der Ermittlung passender Möglichkeiten der Finanzierung. Neben klassischen Bankdarlehen kommen ggf. Fördermittel oder Zuschüsse in Frage, die Ihnen die Gründung Ihres Unternehmens erleichtern. Für deren Beantragung benötigen Sie regelmäßig einen aussagekräftigen Businessplan inkl. Finanzplan. Diese können Sie gemeinsam mit Ihrem Berater im Rahmen der AVGS-MAT-Beratung erarbeiten.
  • Neben den betriebswirtschaftlichen Belangen können Sie im Rahmen der AVGS-Beratung auch Ihre Soft Skills trainieren: Zeit- und Stressmanagement sind wichtige Kompetenzen eines Existenzgründers.

Dauer und Kosten einer AVG-MAT-Beratung

Das Gründercoaching kann bis zu 60 Stunden umfassen. Die Kosten für die Beratung trägt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Zusätzlich zur Übernahme der Beratungskosten können auch Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Einlösung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins bei einem dafür zertifizierten Berater.

Hier geht es zur offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

Was macht eine gute Beratung aus?

Es gibt keine zentrale Liste für AVGS-Coaches – umso wichtiger ist es, einen passenden, zertifizierten Berater zu wählen, der Ihre Branche versteht.
Nutzen Sie dafür unser Netzwerk und lassen Sie sich kostenlos vermitteln.

Tipp: Sie können schon vor der Beantragung einen AVGS-zertifizierten Berater auswählen und diesen um Unterstützung bei der Beantragung eines AVGS bitten. Grundsätzlich ist auch eine mehrfache Beantragung bei Nichterfolg der Maßnahme möglich. Die Bewilligung liegt jedoch im Ermessen Ihres Sachbearbeiters.

Fazit: Mit dem AVGS den Weg in die Selbstständigkeit starten

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist Ihre Chance, sich den Traum von der eigenen Selbstständigkeit kostenfrei und professionell verwirklichen zu lassen. Das geförderte Einzelcoaching gibt Ihnen das nötige Wissen, Sicherheit und Motivation, um Ihr eigenes Unternehmen erfolgreich zu gründen – individuell, praxisnah und exakt auf Ihre Ziele zugeschnitten.

Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit:
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Starten Sie mit kompetenter Unterstützung in eine selbstbestimmte, erfolgreiche Zukunft als Gründer oder Gründerin – wir begleiten Sie Schritt für Schritt!

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