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Ein Gutschein für das Zertifikat

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein wichtiger Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und unterstützt Arbeitssuchende bei dem beruflichen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Durch einen AVGS-Gutschein haben Arbeitssuchende die Möglichkeit, kostenlose Weiterbildungen oder auch eine qualifizierte Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans zu erhalten. In dem vorliegenden Beitrag werden die Voraussetzungen für den AVGS-Gutschein näher erläutert.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) stellt die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter Arbeitssuchenden sowie Existenzgründern kostenfrei zur Verfügung. Dieses Fördermittel ist eine freiwillige Leistung. Dadurch können unterschiedliche Dienstleistungen zur beruflichen Eingliederung genutzt werden. Ziel des Gutscheines ist einerseits die Verkürzung der Arbeitslosigkeitsdauer sowie die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Andererseits soll die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Arbeitssuchenden gefördert werden.

Es gibt zwei Arten von AVGS für Arbeitssuchende:

  1. Aktivierungsgutschein: Um berufliche Fähigkeiten zu stärken und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, können Arbeitssuchende den Gutschein für Bewerbungstrainings, Coachings oder auch Berufsorientierungsseminare einsetzen.
  2. Vermittlungsgutschein: Um eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, können Arbeitssuchende die Leistung privater Arbeitsvermittler nutzen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernehmen in diesem Fall die Gebühr für die Vermittlungsdienste.

Nutzung eines AVGS-Gutscheins bei einer Existenzgründung

Ein AVGS-Gutschein ist für Arbeitssuchende, die eine Existenzgründung wagen, eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Des Weiteren wird durch den Gutschein angehenden Unternehmensgründern der Zugang zu kompetenten Dienstleistungen ermöglicht.

Einerseits können Unternehmensgründer durch den AVGS-Gutschein eine Existenzgründungsberatung kostenlos in Anspruch nehmen. Der Existenzgründungsberater kann den angehenden Unternehmer bei der Geschäftskonzept-Entwicklung sowie der Businessplan-Erstellung unterstützen. Andererseits können Gründer an speziellen Schulungen und Seminaren teilnehmen, die insbesondere auf die Bedürfnisse der Gründer eingehen.

Themenfelder wie beispielsweise Marketing, Unternehmensführung sowie Buchhaltung können mithilfe des Gutscheins abgedeckt werden. Des Weiteren haben Existenzgründer die Möglichkeit, ein individuelles Coaching zu nutzen, um während der Gründungsphase zielführend unterstützt und angeleitet zu werden. Ein Coach kann Gründern zusätzlich dabei helfen, Hindernisse zu überwinden und Selbstvertrauen aufzubauen.

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Voraussetzungen für einen AVGS-Gutschein

Arbeitssuchende müssen bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos registriert sein.

Welche Leistungen bekomme ich über den AVGS-Gutschein?

Mit einem Gutschein können Sie zahlreiche Leistungen finanzieren. Darunter fallen Weiterbildungen, Coaching-Dienstleistungen oder auch Umschulungen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit, Eingliederungszuschüsse für die Einstellung neuer Mitarbeiter (Arbeitssuchenden) zu erhalten.

Gültigkeit des AVGS-Gutscheins

Im Regelfall gilt ein Gutschein drei bis sechs Monate lang. In Ausnahmefällen verlängert sich die Gültigkeitsdauer. Falls der Gutschein abläuft und noch nicht alle notwendigen Leistungen genutzt wurden, sollte sich die beteiligte Person zeitnah bei der Bundesagentur für Arbeit melden und einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Wo löse ich den Gutschein ein?

Die Gutscheine können bei zugelassenen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Coaching-Dienstleistern oder Arbeitgebern eingelöst werden, die bereit sind, Unterstützungszahlungen für die Eingliederung anzunehmen.

Kann ich den AVGS-Gutschein in ganz Deutschland einlösen?

Grundsätzlich kann dies mit dem Sachbearbeiter ausgehandelt werden. Generell gilt das Einlösen des Gutscheins in der Region, in der die arbeitssuchende Person gemeldet ist. Falls es ausschlaggebende Gründe für eine Aufnahme der Arbeit in einem anderen Bundesland gibt, kann der Gutschein dennoch eingelöst werden.

Sieben Schritte zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

  1. Persönliches Erstgespräch in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
  2. Zusage des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS).
  3. Die adäquate Maßnahme auswählen.
  4. Kommunikation mit dem Maßnahmeträger aufnehmen.
  5. Genehmigung seitens der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
  6. Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.
  7. Erhalt des Teilnahme- und Qualifizierungszertifikats.

Maßnahmeziel definieren

In dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein stehen verschiedene Auswahlkriterien, die es zu berücksichtigen gilt:

  • Die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Identifizierung, Reduzierung oder auch Beseitigung von Barrieren bei der Vermittlung.
  • Die Einführung in eine selbständige Tätigkeit.
  • Die Festigung einer Beschäftigungsaufnahme.

Kommen Kosten auf mich zu?

Hat ihre Vermittlungskraft vor der Teilnahme der Maßnahme schriftlich zugestimmt, entstehen keine weiteren Kosten. Falls für die Teilnahme an der Maßnahme Fahrtkosten entstehen oder eine Kinderbetreuung notwendig wäre, sollten diese Punkte vor Beginn mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft geklärt werden.

AVGS für die Dienste privater Arbeitsvermittlung

Ob eine private Arbeitsvermittlung von Nutzen ist, liegt im Ermessen der Integrationsfachkraft.

  • Sie sind länger als sechs Wochen arbeitslos.
  • Haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gültigkeit des Gutscheins – private Arbeitsvermittlung

Im Regelfall gilt ein Gutschein drei bis sechs Monate lang.

Voraussetzungen:

  • Erhalt des AVGS-Gutscheins von der zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter).
  • Die Beschäftigungsaufnahme erfolgt innerhalb des festgelegten Gebietes in der Region.
  • Die ausgesuchte Arbeitsvermittlung ist von einer fachkundigen Stelle zugelassen.
  • Die Beschäftigung sollte mindestens drei Monate bestehen und versicherungspflichtig sein.

Wege zum Vermittlungsgutschein

  1. Beantragung des Gutscheins über ein Online-Portal (Bundesagentur für Arbeit).
  2. Nach Erhalt des Gutscheins ist die Überprüfung der Angaben erforderlich.
  3. Begeben Sie sich auf die Suche nach einer privaten Arbeitsvermittlung und schließen mit dieser Stelle einen Vermittlungsvertrag ab.
  4. Nachdem Ihnen eine Arbeitsstelle vermittelt wurde, händigen Sie den Gutschein aus.

Fazit

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet sowohl für Arbeitssuchende als auch für Existenzgründer eine wertvolle monetäre Unterstützung. Der kostenfreie Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen ermöglicht auch Existenzgründern einen optimalen Start in die Selbstständigkeit.

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