Der Gründungszuschuss gilt als beliebte Starthilfe für angehende Selbstständige. Doch nicht jeder Antrag führt zum Erfolg. Viele Existenzgründer unterschätzen, dass es klare gesetzliche Ausschlussgründe gibt – und diese können selbst bei guter Geschäftsidee zum Aus vom Plan der Unternehmensgründung führen.
Was ist der Gründungszuschuss – und warum ist er so attraktiv?
Der Gründungszuschuss ist eine echte Starthilfe für die Existenzgründung. Er ist eine freiwillige Leistung der Bundesagentur für Arbeit (externer Link). Wer arbeitslos ist und mit einer zündenden Geschäftsidee den Schritt in die Selbstständigkeit plant, bekommt mit dieser Förderung die Chance, die ersten Monate finanziell etwas abzufedern.
So können Gründer etwas durchatmen, während sie sich auf die Umsetzung ihres Geschäftsmodells konzentrieren und in der schwierigen Anfangszeit nicht gleich an laufenden Kosten scheitern. Ziel: den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und so Arbeitslosigkeit nachhaltig beenden.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
Förderphase | Dauer | Betrag |
---|---|---|
Phase 1 | 6 Monate | ALG I + 300 € monatlich (soziale Absicherung) |
Phase 2 (optional) | weitere 9 Monate | 300 € monatlich (nur soziale Absicherung) |
Die Vorteile vom Gründungszuschuss liegen auf der Hand: Raus aus der Arbeitslosigkeit, finanzielles Polster in der Anfangszeit, keine sofortige Sorge um Renten- oder Krankenversicherung und ein sanfter Start in die Selbstständigkeit.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Nicht jeder erhält automatisch den Gründungszuschuss – die Förderung ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Wer die Förderung beantragen möchte, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bestimmte Kriterien erfüllen:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben (mindestens 150 Tage Restanspruch)
- eine tragfähige Geschäftsidee haben
- fachliche und persönliche Eignung zur Selbstständigkeit nachweisen können
- Unternehmensgründung hauptberuflich anstreben.
Ein besonders wichtiger Schritt bei der Gründungszuschuss-Beantragung ist die Businessplan-Erstellung. Viele Gründer unterschätzen, wie wichtig die Businessplan-Erstellung für die Bewilligung ist. Hier entscheidet sich oft, ob der jeweilige Sachbearbeiter das Vorhaben für förderfähig hält – oder nicht.
Wann die Förderung nicht gewährt wird
So attraktiv der Zuschuss auch ist: Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wann er ausgeschlossen wird. Die Agentur für Arbeit prüft streng – und nicht jeder Gründungszuschuss-Antrag führt zum Erfolg.
Leistungsausschlüsse laut Gesetz (§ 93 Abs. 2 SGB III):
- Vorherige Förderung: Wer bereits eine Existenzgründung mit Förderung nach dem SGB III erhalten hat, muss mindestens 24 Monate warten, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann.
- Erreichen der Altersgrenze: Ab dem Monat der Vollendung des 65. Lebensjahres entfällt der Anspruch auf die Förderung.
- Sperrzeit beim ALG I: Solange eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld besteht (z. B. wegen Eigenkündigung ohne wichtigen Grund), ruht auch der Anspruch auf den Gründungszuschuss.
Gründungszuschuss beantragen: So funktioniert es
Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte, muss frühzeitig den Kontakt zur Agentur für Arbeit suchen. Im Beratungsgespräch wird das Vorhaben zur Unternehmensgründung vorgestellt. Bei grundsätzlicher Eignung stellt die Agentur die Antragsunterlagen zur Verfügung. Zu den einzureichenden Dokumenten zählen ein vollständiger Businessplan, eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Idee sowie ein Finanzierungsplan. Die Auswahl der fachkundigen Stelle bleibt dem Antragstellenden überlassen – zugelassen sind etwa Kammern, Berufsverbände oder Steuerberater. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, beginnt die Prüfung durch die Agentur. Die Entscheidung über den Gründungszuschuss basiert auf der Gesamtbewertung der Unterlagen und der persönlichen Eignung.
Lesetipp: Warum die persönliche Eignung bei der Gründungszuschuss-Beantragung eine wichtige Rolle spielt
Kein Gründungszuschuss? Diese Fehler können Geld kosten!
Auch wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag scheitern – zum Beispiel durch einen lückenhaften Businessplan, ein unklar formuliertes Geschäftsmodell oder eine unzureichende Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit. Die gute Nachricht: Wer gezielt nachbessert und sich beraten lässt, hat oft eine zweite Chance auf Förderung.
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Einstiegsgeld: Alternative für Bürgergeldempfänger
Wer keinen Anspruch auf ALG I, aber Anspruch auf Bürgergeld hat, kann alternativ das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Dieses Fördermittel zielt ebenfalls auf die Unterstützung von Arbeitslosen auf eine Existenzgründung ab – allerdings ist hier nicht die Agentur für Arbeit zuständig, sondern das Jobcenter.
Es gilt als Pendant zum Gründungszuschuss für Menschen, die länger arbeitslos sind oder keinen Anspruch (mehr) auf ALG I haben. Auch hier ist ein überzeugender Businessplan entscheidend.
Existenzgründungsberatung: Warum diese bei der Gründungszuschuss-Beantragung so wichtig ist
Gerade weil die Anforderungen hoch sind, kann eine Existenzgründungsberatung den entscheidenden Unterschied machen. Sie unterstützt Existenzgründer bei folgenden Punkten:
- professionelle Businessplan-Erstellung
- optimale Darstellung der persönlichen Eignung
- gezielte Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Arbeitsvermittler
- Vermeidung von Fehlern, die zur Ablehnung vom Gründungszuschuss führen können
Häufig lässt sich eine Existenzgründungsberatung staatlich fördern, zum Beispiel über den AVGS-Gutschein. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben, lohnt sich ein kostenloser Fördermittelcheck. Dieser ermittelt, welche Unterstützung für Ihre individuelle Situation infrage kommt – ohne Risiko und völlig unverbindlich.
Der Gründungszuschuss ist eine große Chance – aber kein Selbstläufer. Wer sich selbstständig machen will, sollte die rechtlichen Fallstricke kennen und frühzeitig Unterstützung in Form einer Existenzgründungsberatung in Anspruch nehmen. So erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen und vermeiden die häufigsten Fehler bei der Antragstellung.
Über die Kosten müssen Sie sich keine Gedanken machen. Mit unserem Fördermittelcheck finden Sie heraus, welche Förderungen für Sie infrage kommen.