Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Vertrag vom Gründungszuschuss liegt auf einem Tisch.

Viele Menschen träumen davon, ihr eigener Chef zu sein und mit einer eigenen Geschäftsidee erfolgreich zu sein. Glücklicherweise kann auch eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit gefördert werden – und zwar mit dem Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger und dem Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Doch nicht immer ist es möglich, von Anfang an Vollzeit in die Selbstständigkeit zu gehen, beispielsweise, weil man noch einem Job im Angestelltenverhältnis nachgeht. Häufig beginnen Existenzgründer mit einer Nebenerwerbsgründung und bauen sie Schritt für Schritt zu einer Vollerwerbsgründung aus. Doch wie sieht es dann mit der Gründungszuschuss-Förderung aus?

Definition: Gründungszuschuss

Bevor wir uns dieser Frage widmen, werfen wir zunächst einen Blick darauf, was der Gründungszuschuss überhaupt ist. Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung für Existenzgründer, die ALG 1 erhalten und sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten. Der Gründungszuschuss soll dazu beitragen, den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, die finanzielle Belastung in der Gründungsphase zu reduzieren, damit sich Entrepreneure voll und ganz ihrer Geschäftsidee widmen können.

Inhaltsübersicht

Höhe und Dauer vom Gründungszuschuss

Wenn man sich dazu entscheidet, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen, ist dieser Schritt häufig mit vielen Herausforderungen verbunden. Eine finanzielle Unterstützung in Form des Gründungszuschusses kann in diesem Fall eine enorme Erleichterung bedeuten. Aber wie hoch fällt der Zuschuss aus und wie lange wird er gezahlt? Die genaue Gründungszuschuss-Höhe hängt vom vorherigen ALG-1-Anspruch ab, der auf Basis des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate berechnet wird. Für die ersten sechs Monate der Selbstständigkeit erhalten Gründer monatlich den gleichen Betrag wie das zuvor gezahlte Arbeitslosengeld. Hinzu kommen pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung.

Anschließend ist eine Verlängerung der Gründungszuschuss-Förderung über weitere neun Monate möglich. In dieser Phase erhalten Gründer nur den Zuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro. Somit können Existenzgründer insgesamt bis zu 15 Monate lang vom Gründungszuschuss profitieren.

Wer kann den Gründungszuschuss erhalten?

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss man arbeitslos gemeldet sein und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1 haben. Zum anderen muss man eine innovative und tragfähige Geschäftsidee vorweisen und diese dem Arbeitsamt in einem professionellen Businessplan präsentieren. Zudem sollten Gründer die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Tragfähigkeitsbescheinigung nachweisen.

Service-Tipp: Eine Tragfähigkeitsbescheinigung können wir auch kurzfristig für Sie ausstellen. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Auch muss das Ziel eine Existenzgründung in Vollzeit sein. Eine reine Nebenerwerbsgründung wird mit dem Gründungszuschuss nicht gefördert.

Gründungszuschuss auch für Nebenerwerbsgründer?

Aber was ist, wenn man bereits im Nebenerwerb selbstständig ist, arbeitslos wird und die Geschäftsidee in einen Haupterwerb umwandeln möchte? Kann man den Gründungszuschuss auch in diesem Fall beantragen?

Die gute Nachricht lautet: Ja, es ist möglich, eine bisherige Nebenerwerbsgründung in eine Haupterwerbsgründung (externer Link) umzuwandeln und dabei den Gründungszuschuss zu erhalten, um das Unternehmen auszubauen und voranzutreiben. Eine vorherige selbstständige Tätigkeit darf dabei jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche umfassen, da sie sonst als hauptberuflich angesehen wird. Wenn man eine Nebenerwerbsgründung hat, die weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, ist dies somit ein guter Ausgangspunkt, um den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt vom Gründungszuschuss ist, wie oben bereits erwähnt, der Bezug von Arbeitslosengeld. Wird der Gründer arbeitslos, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Gründungszuschuss die Beantragung von ALG 1. Anschließend müssen Gründer einen Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit stellen.

Bei der Umwandlung der Nebenerwerbsgründung in eine Haupterwerbsgründung müssen Entrepreneure eine Gewerbeummeldung (von Neben- zu Hauptgewerbe) beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen und sich entscheiden, ab welchem Tag die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden soll. Im Anschluss sind die Gründungszuschuss-Unterlagen bei der Agentur für Arbeit gemeinsam mit einer Kopie der Gewerbeanmeldung sowie einer Tragfähigkeitsbescheinigung abzugeben.

Gründungszuschuss-Beantragung gemeinsam mit einem Existenzgründungsberater starten

Auch für Existenzgründer, die ihre Nebenerwerbsgründungen in eine Haupterwerbsgründung umwandeln wollen, stellt der Gründungszuschuss eine attraktive Option dar. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung darstellt und Gründer keinen Anspruch auf die Förderung haben.

Eine aussagekräftige Tragfähigkeitsbescheinigung und ein überzeugender Businessplan sind daher unabdingbar für eine erfolgreiche Gründungszuschuss-Beantragung.

Insbesondere für Erstgründer kann die Businessplan-Erstellung jedoch eine Herausforderung darstellen. Eine Existenzgründungsberatung kann hierbei eine große Hilfe sein, um Gründer bei der Erstellung eines überzeugenden Konzepts zu unterstützen und somit die Chancen auf den Erhalt vom Gründungszuschuss zu erhöhen.

Und das Beste: Es gibt auch für die Beratung staatliche Förderungen. Nutzen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), um eine kostenfreie Existenzgründungsberatung zu erhalten.

Wenn Sie Fragen zur Gründung eines Unternehmens haben oder Beratung bei der Beantragung des Gründungszuschusses benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt aufnehmen

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert