Gründungszuschuss: Wie sicher ist meine Förderung bei einem Umzug?

Ein Umzug während einer frisch gestarteten Unternehmensgründung ist keine Seltenheit. Wer den Gründungszuschuss bezieht, fragt sich womöglich: „Verliere ich die Förderung, wenn ich meinen Wohnort wechsle?“ Dieser Frage gehen wir im folgenden Artikel auf den Grund.

Das Wichtigste über den Gründungszuschuss

Insbesondere in den ersten Monaten nach der Unternehmensgründung ist das Einkommen häufig wackelig. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sorgt hier für Stabilität.

Das Fördermittel besteht aus zwei Teilen:

  • Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) für sechs Monate
  • 300 Euro Pauschale pro Monat für die Kranken- und Sozialversicherung

Gründer sollten wissen: Nach diesem ersten halben Jahr ist noch nicht Schluss mit der Förderung: Ist das Gründungsvorhaben tragfähig, kann eine Verlängerung vom Gründungszuschuss beantragt werden. Dann gibt es weitere neun Monate lang die 300-Euro-Pauschale monatlich.

Besonders vorteilhaft: Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist ein Zuschuss, der Gründern Zeit verschafft, Kunden zu gewinnen und die Basis für eine nachhaltige Existenzgründung zu legen.

Weiterführende Informationen zum Gründungszuschuss gibt es auf der offiziellen Seite der Agentur für Arbeit (externer Link).

Gründungszuschuss beantragen: Diese Voraussetzungen gelten

So verlockend der Zuschuss auch klingt: Ganz ohne Regeln gibt es das Fördermittel nicht. Die wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Beantragung erfolgen kann:

  • ALG 1 mit Restanspruch: Mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1 sollten beim Antrag noch übrig sein.
  • Hauptberuflich selbstständig machen: Nebenbei ein bisschen gründen reicht nicht. Das Fördermittel wird nur bei einer hauptberuflichen Existenzgründung ausgezahlt.
  • Tragfähige Geschäftsidee: Hier kommt der Businessplan ins Spiel. Mit diesem zeigen Gründer, dass ihre Geschäftsidee Hand und Fuß hat und wie viel Umsatz sie erwirtschaften.
  • Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung): Diese bestätigt, dass dein Vorhaben wirtschaftlich Sinn ergibt. Herausgegeben wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Person oder Institution (Fachkundige Stelle).
  • Persönliche Eignung: Motivation, Erfahrung und Qualifikation spielen ebenfalls eine Rolle.

Klingt nach viel Papierkram? Ja, das stimmt. Aber gut vorbereitet ist der Gründungszuschuss-Antrag keine Hürde, sondern ein Mittel, um die Geschäftsidee überzeugend zu präsentieren. Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Ein überzeugender Businessplan zeigt, dass die Unternehmensgründung gut durchdacht und realisierbar ist.

Lesetipp: So beantragen Gründer den Gründungszuschuss richtig.

Wird die Gründungszuschuss-Förderung nach dem Umzug fortgesetzt?

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen bleibt die Unterstützung erhalten. Aber es sollten dazu ein paar Spielregeln beachtet werden. Bekommen Gründer den Zuschuss bereits, ändert ein Umzug nichts an der grundsätzlichen Förderung. Zu beachten ist hier, dass Gründer den Verlängerungsantrag bei der Agentur für Arbeit am neuen Wohnsitz stellen.

Situation Zuständig Was tun?
Umzug innerhalb derselben Stadt Meist dieselbe Arbeitsagentur (Ausnahmen gibt es, wenn Städte in mehrere Bezirke aufgeteilt sind.) Adressänderung melden
Umzug in anderen Agenturbezirk Neue Arbeitsagentur am neuen Wohnort Umzug melden, Unterlagen ggf. erneut vorlegen
Umzug in anderes Bundesland Arbeitsagentur im neuen Bundesland Verlängerungsantrag dort stellen
Umzug ins Ausland Kein Anspruch mehr Gründungszuschuss endet

Wer ist für die Gründungszuschuss-Beantragung zuständig?

Der Gründungszuschuss ist an den Wohnsitz gekoppelt. Das bedeutet:

  • Den Antrag stellt man immer bei der Agentur für Arbeit am aktuellen Wohnort.
  • Zieht man in einen anderen Agenturbezirk, geht die Zuständigkeit automatisch auf die neue Agentur über.
  • Wichtig: Der Arbeitsagentur muss der Wohnortwechsel mitgeteilt werden.

Typische Stolperfallen beim Umzug

Damit es nicht zu Verzögerungen bei der Gründungszuschuss-Auszahlung kommt, sind folgende Punkte bereits im Vorfeld anzugehen:

  • Frühzeitige Meldung: Den Umzug sofort bei der bisherigen Agentur bekanntgeben.
  • Alle wichtigen Unterlagen bereithalten: Businessplan, Nachweise und Bescheide griffbereit haben.
  • Bankverbindung prüfen: Bei Kontowechsel die Daten sofort aktualisieren.
  • Neue Ansprechpartner kennen: Die neue Agentur arbeitet häufig anders. Hier lohnt es sich, bereits vorab die neuen Ansprechpartner herauszufinden.
  • Fristen im Blick behalten: besonders wichtig bei Verlängerungsanträgen. Verpasste Fristen können zu Verzögerungen, Auszahlungsstopps oder sogar zum Verlust vom Gründungszuschuss führen.

Lesetipp: Diese Fehler sollten Sie bei der Gründungszuschuss-Beantragung vermeiden!

Businessplan-Anpassung beim Umzug nicht vergessen

Ein Umzug kann auch Auswirkungen auf den Businessplan haben. Ziehen Gründer in eine neue Stadt, verändern sich damit auch häufig Marktumfeld, Zielgruppe oder Konkurrenzsituation. Sinnvoll ist es dann, Unterlagen anzupassen, um die Tragfähigkeit der Geschäftsidee weiter zu untermauern. Das zeigt nicht nur Weitsicht, sondern erleichtert auch Gespräche mit der neuen Agentur für Arbeit.

Die Businessplan-Erstellung für den Gründungszuschuss: besser gemeinsam mit einem Gründungsberater

Wer diesen im Rahmen einer Existenzgründungsberatung gemeinsam mit einem erfahrenen Berater erstellt, hat nicht nur bei der Antragstellung bessere Karten, sondern auch bei Veränderungen wie einem Umzug. Ein durchdachter Businessplan ist das Navigationssystem jeder Unternehmensgründung.

Machen Sie sich keine Sorgen um die Kosten einer Existenzgründungsberatung. Denn mithilfe von staatlichen Fördermitteln können diese teilweise oder komplett übernommen werden, je nach Bundesland. Welche speziell für Sie infrage kommen, können Sie mit unserem Fördermittelcheck herausfinden.

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Auch für ALG-2- bzw. Bürgergeld-Empfänger gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat bei der Existenzgründung. Und zwar mit dem Einstiegsgeld.

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