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Antrag wird unterschrieben. Im Vordergrund des Bildes steht Gründungszuschuss verlängern.

Die Arbeitslosigkeit stellt für viele Menschen eine belastende Situation dar. Um dieser Situation zu entkommen, kann die Existenzgründung eine sinnvolle Option sein. Glücklicherweise gibt es staatliche Förderungen, die diesen Schritt unterstützen, wie zum Beispiel der Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Mit diesem Fördermittel erhalten Gründer finanzielle Unterstützung, um ihre Geschäftsidee umzusetzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Förderung in zwei Phasen erfolgt. Leider kann es auch vorkommen, dass Gründern die Verlängerung des Gründungszuschusses verweigert wird und sie eine Ablehnung von der Agentur für Arbeit erhalten. Dies kann verständlicherweise Unsicherheit und Frustration mit sich bringen. In diesem Artikel werden wichtige Punkte erläutert, auf die Gründer achten sollten, um erfolgreich von der Förderung zu profitieren.

Das Wichtigste zum Gründungszuschuss im Überblick

Die Förderung mit dem Gründungszuschuss kann Gründern wertvolle finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee bieten.

Voraussetzungen für die Gründungszuschuss-Beantragung

Doch nicht jeder ist antragsberechtigt. Denn wer den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen beachten. Zum einen müssen die Gründer arbeitslos gemeldet sein und noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG 1 haben. Zum anderen müssen sie eine innovative und tragfähige Geschäftsidee vorweisen und diese in einem überzeugenden Businessplan dem Arbeitsamt präsentieren. Zudem ist der Nachweis der Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Tragfähigkeitsbescheinigung erforderlich.

Wichtig: Die Entscheidung über die Gewährung vom Gründungszuschuss liegt sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Phase im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit. Jeder Fall wird individuell geprüft und entschieden.

Gründer sollten beachten, dass der Gründungszuschuss nur für eine hauptberufliche Existenzgründung gewährt wird. Eine reine Nebenerwerbsgründung wird nicht mit diesem Zuschuss gefördert.

Höhe und Dauer vom Gründungszuschuss

Die genaue Gründungszuschuss-Höhe hängt dabei von dem vorherigen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ab. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate. Während der ersten sechs Monate der Selbstständigkeit erhalten Gründer in der Regel den gleichen Betrag wie zuvor als ALG-1-Leistung (1. Phase). Zusätzlich erhalten sie pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung.

Nach Ablauf der ersten sechs Monate besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss für weitere neun Monate zu verlängern (2. Phase). In dieser Phase erhalten Gründer jedoch nur den monatlichen Festbetrag von 300 Euro für die soziale Absicherung. Insgesamt können Existenzgründer somit bis zu 15 Monate lang vom Gründungszuschuss profitieren.

Wie Existenzgründer den Gründungszuschuss verlängern können

Die Förderung mit dem Gründungszuschuss kann sich demnach lohnen. Gründer sollten daher auch die Möglichkeit nutzen, die zweite Phase der Förderung zu erhalten.

Damit die Förderung mit dem Gründungszuschuss über die ersten sechs Monate hinaus fortgesetzt wird, müssen Gründer einen erneuten Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Es empfiehlt sich, den Antrag für die Verlängerung etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate einzureichen. Dieser Folgeantrag kann persönlich bei der Agentur für Arbeit abgegeben oder telefonisch gestellt werden. Wenn kein erneuter Antrag gestellt wird, endet die Förderung mit dem Gründungszuschuss nach Ablauf des sechsten Monats.

Wichtige Punkte beim Antrag auf Gründungszuschuss-Verlängerung

Wer einen Antrag auf Gründungszuschuss-Verlängerung stellen möchte, sollte folgende Punkte beachten:

Änderungen mitteilen

Beim Antrag auf Verlängerung der Förderung müssen alle Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Förderantrag angegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Wohnort
  • Bankverbindung
  • Art und Umfang der selbstständigen Tätigkeit
  • ggf. nicht selbstständige Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang

Voraussetzungen für die Verlängerung beachten

Um den Gründungszuschuss zu verlängern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen:

  • Ausreichender Gewinn: Die bisherige und zukünftige Geschäftstätigkeit sollte erkennen lassen, dass Gründer bereits jetzt oder in naher Zukunft ihren Lebensunterhalt aus den Einkünften der Selbstständigkeit bestreiten können.
  • Schriftlicher Bericht: Für die Antragstellung ist eine schriftliche Zusammenfassung der bisherigen Aktivitäten und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung der Existenzgründung in den kommenden Monaten erforderlich. Für die äußere Form des Berichts und zum Inhalt gibt keine festen Vorgaben.
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit: Die unternehmerische Aktivität muss im Vergleich zu anderen Tätigkeiten zeitlich überwiegen und weiterhin einen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben.
  • Nachweise: Als Belege sind die bisherige Einnahme-Überschuss-Rechnung oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eines Steuerberaters einzureichen. Ergänzend dazu sind eine Umsatz- und Gewinnprognose sowie eine Übersicht der Auftragseingänge erforderlich.

Gründungszuschuss-Verlängerung abgelehnt: Widerspruch einreichen kann sich lohnen

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird. Dies ist zwar enttäuschend. Doch Gründer sollten nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Immerhin gibt es Wege, wie die 2. Förderphase mit dem Gründungszuschuss doch noch erfolgreich beantragt werden kann.  

Tritt der Fall ein und die Gründungszuschuss-Verlängerung wird abgelehnt, ist es sinnvoll, zunächst Ruhe zu bewahren und schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Um diesen einzureichen, haben Existenzgründer vier Wochen Zeit.

Ein häufiger Grund für die Ablehnung der Anschlussförderung ist, dass seitens der Agentur für Arbeit Zweifel am Erfolg der Selbstständigkeit auftreten. Sinnvoll ist es dann eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Tragfähigkeitsbescheinigung) einzureichen.

Service-Tipp: Wenn Gründer eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen (auch kurzfristig), können sie sich an das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ wenden. Das Gründerzentrum ist als fachkundige Stelle anerkannt und stellt das entsprechende Dokument aus. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Kontakt aufnehmen

Zudem sollten Gründer ihren Businessplan und Finanzplan aktualisieren und darin die bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus ihrer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigen. Gründer sollten aufzeigen, wie sich ihr Unternehmen weiterentwickeln wird und wie sie den Lebensunterhalt aus den Einkünften der Selbstständigkeit bestreiten können.

Fazit

Existenzgründungen werden durch die Agentur für Arbeit nur dann weiter mit dem Gründungszuschuss gefördert, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität nachgewiesen werden. Wenn diese Punkte erfüllt werden, stehen die Chancen sehr gut, die Anschlussförderung zu erhalten.

Um die Chancen auf Weiterbewilligung zu erhöhen, sollten Gründer insbesondere nachweisen können, dass ihr Geschäftsmodell tragfähig ist und ihren Businessplan aktualisieren.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Gründer sich an Experten wie beispielsweise an eine Existenzgründungsberatung wenden, um bei der Vorbereitung auf den Antrag zur Weiterbewilligung professionelle Unterstützung zu erhalten.

Tipp: Nutzen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), um eine kostenfreie Existenzgründungsberatung zu erhalten.

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