Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Tisch mit einem Planner und Laptop.

Das Thema “selbstständig machen” ist auch für Menschen interessant, die ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Dieses Vorhaben kann sogar staatlich gefördert werden. Beispielsweise mit dem Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Bei der Antragstellung müssen Gründer jedoch auf viele Punkte achten. Insbesondere der Businessplan spielt hier eine große Rolle.

Seit 2011 haben Gründer keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist ein beliebtes Fördermittel für Existenzgründer, die ihre Arbeitslosigkeit mit einer Unternehmensgründung beenden wollen. Diese Förderung ermöglicht Entrepreneuren ihr Vorhaben trotz Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert umzusetzen.

Eine Schwierigkeit ist jedoch, dass der Gründungszuschuss seit 2011 keine Pflichtleistung mehr ist, sondern nur noch nach Ermessen gewährt wird. Das heißt, auch Gründer, die alle Voraussetzungen erfüllen, haben keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Denn ob die Förderung gewährt wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Seit Inkrafttreten dieser Regelung ist die Anzahl der bewilligten Anträge um rund 90 % zurückgegangen (externer Link zu einem PDF-Dokument).

Dennoch sollten Gründer den Versuch wagen und einen Antrag auf Förderung mit dem Gründungszuschuss stellen. Mit einer ausführlichen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen – und insbesondere mit einem professionellen Businessplan im Gepäck stehen die Chancen gut, dass die Förderung gewährt wird.

Höhe und Dauer vom Gründungs­zuschuss

Mit dieser Förderung vom Staat erhalten Gründer ein halbes Jahr lang zusätzlich zum regulären ALG-1-Regelsatz eine Pauschale in Höhe von 300 Euro für die soziale Absicherung (Grundförderung). Das bedeutet, je höher das frühere Einkommen war, desto höher fällt auch der Gründungszuschuss aus.

Im Anschluss kann in einer zweiten Phase der Bezug dieser Pauschale für neun Monate verlängert werden (Aufbauförderung). Diese wird nur bewilligt, wenn Gründer bereits eine hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachweisen können, diese jedoch noch keine ausreichenden Gewinne abwirft. Insgesamt können Gründer demnach den Zuschuss bis zu 15 Monate erhalten. Der Gründungszuschuss muss nicht an die Agentur für Arbeit zurückgezahlt werden – auch wenn die Selbstständigkeit später wieder aufgegeben wird. Zudem ist die Förderung steuerfrei.

Welche Voraus­setzungen für den Erhalt auf Gründungszuschuss gelten

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Existenzgründer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehören:

  • arbeitslos gemeldet sein
  • noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 zum Zeitpunkt der Gründung
  • Gründer müssen unter 65 Jahre alt sein
  • hauptberufliche Selbstständigkeit
  • wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden

Gründer, die diese Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen.

Welche Unterlagen beim Gründungszuschuss-Antrag abzugeben sind

Damit die Förderung gelingt, sollten Gründer insbesondere auf die Vollständigkeit des Antrags achten. Das Formular auf Gründungszuschuss händigt die Agentur für Arbeit nur bei einem persönlichen Beratungsgespräch zum Gründungszuschuss aus. Dieses muss im Anschluss ausgefüllt wieder an den Sachbearbeiter übermittelt werden. Daneben müssen weitere Dokumente eingereicht werden. Diese sind:

  • Lebenslauf
  • Antragsdokument von der Agentur für Arbeit
  • Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
  • Nachweis fachlicher Qualifikationen des Antragsteller
  • Gegebenenfalls die nötige Erlaubnis oder Zulassung für die jeweilige Branche
  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Businessplan

Bei der Überprüfung der Unterlagen liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Businessplan. Denn die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit schauen sich diesen genau an, um zu entscheiden, ob die Vorhaben Hand und Fuß hat und erfolgreich umsetzbar ist.

Welche Punkte der Businessplan für den Gründungszuschuss beinhalten muss

Existenzgründer sollten im Businessplan für den Gründungszuschuss darlegen, warum diese ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Unternehmensgründung beenden wollen. Denn hiermit können Gründer ihre Chancen auf einen positiven Bewilligungsbescheid erhöhen.

Da über die Gründungszuschuss-Bewilligung die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet, ist ein professioneller und vor allem aussagekräftiger Businessplan sowie ein fundierter Finanzplan essentiell.

Die Businessplan-Erstellung ist häufig herausfordernd. Immerhin wird in einem solchen Geschäftsplan das Vorhaben auf Herz und Nieren geprüft. Dies erfordert sehr gute Kenntnisse über das eigene Geschäftsmodell. Eine gute Vorbereitung sowie das Einplanen von genügend Zeit für die Erstellung des Geschäftsplans ist demnach die halbe Miete.

Obwohl jeder Gründer seine eigene individuelle Geschäftsidee hat, gibt es bestimmte Aspekte, die in keinem Geschäftsplan fehlen dürfen:

  • Beschreibung der Geschäftsidee
  • Details zu den Produkten bzw. der Dienstleistung
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Einschätzung von Chancen und Risiken der Existenzgründung
  • Finanzplanung für die nächsten 3 bis 5 Jahre

Tipp: Nutzen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), um eine kostenfreie Existenzgründungsberatung zu erhalten.

Businessplan prüfen lassen und Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

Ist der Businessplan erstellt, müssen Gründer auf dem Weg zur Gründungzuschuss-Beantragung zum Schluss noch eine sogenannte fachkundige Stellungnahme, auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, einholen. Mit einer solchen Bescheinigung wird bestätigt, dass das Geschäftsmodell inklusive Marketingstrategie stimmig ist und erfolgreich umgesetzt werden kann.

Doch Vorsicht: Wichtig ist zwar, dass sich das Geschäftsmodell rentiert und mit der Existenzgründung Gewinne eingefahren werden. Dennoch sollten Gründer darauf achten, ihren Businessplan nicht zu optimistisch zu formulieren. Dies ist wenig glaubwürdig und kann seitens der Agentur für Arbeit zu einer Ablehnung vom Gründerzuschuss führen. Eine Begründung könnte dann lauten: “Sie brauchen keine Förderung mit dem Gründungszuschuss, da Ihre Gewinne dementsprechend hoch sind.”

Tipp: Gründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen (Ausstellung auch kurzfristig möglich), können sich an das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ wenden. Dieses ist als eine fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument aus: Kontakt zu uns.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert