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Kartellamt

Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn hat die Aufgabe, den freien und fairen Wettbewerb in Deutschland zu schützen. Das Amt ist eine Bundesbehörde und untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Neben diesem bundesweiten Organ, welches auch geltendes EU-Recht bezüglich freien Handels und Wettbewerbs vertreten darf, existiert in jedem Bundesland eine Landeskartellbehörde.

Die weiteren Aufgaben des Bundeskartellamtes sind:

  • die Durchsetzung des Kartellverbotes
  • die Durchführung der Zusammenschlusskontrolle und bei einem möglichen Verstoß gegen das Kartellrecht auch das Verbot von Unternehmenszusammenschlüssen
  • Ausübung der Missbrauchsaufsicht über die marktbeherrschenden Unternehmen

Das Kartellrecht untersagt zum Beispiel die Absprache über Preise, Quoten und die Aufteilung des Marktes zwischen den Wettbewerbern. Durch diese Absprachen wird der freie Wettbewerb stark eingeschränkt und es entstehen immer erhöhte Kosten für den Verbraucher. Einzelpersonen und Unternehmen, die sich eines Verstoßes gegen das Kartellrecht strafbar gemacht haben, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. In solchen schwerwiegenden Fällen spricht man dann von Hardcore-Kartellen.

Die Zusammenarbeit von Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen, muss allerdings nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen. Das Bundeskartellamt kann Unternehmen von dem Kartellverbot freistellen, wenn die Zusammenarbeit Vorteile für den Verbraucher herbeiführt.

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