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Erste Ausschreibung endet heute

Nur noch bis heute läuft die erste Runde der Pilotausschreibung zur Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, welche mit dem Inkrafttreten der Verordnung seit 11. Februar 2015 läuft. Mit dem neuen Verfahren soll die Umstellung der Förderung von gesetzlich festgelegten Förderhöhen hin zu wettbewerblichen Ausschreibungen, wie sie im Koalitionsvertrag und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-2014) beschlossen wurde, vollzogen sowie eine kostengünstigere Umsetzung der festgelegten Ausbauziele umgesetzt werden.

Auf diesem Wege soll eine passgenauere Förderung in der Höhe erfolgen, die tatsächlich für wirtschaftliche Betriebe notwendig ist. Die Förderhöhe eines Projektes richtet sich nach dem eigenen Gebot. Auch bietet ein Ausschreibungsverfahren den Vorteil besserer Steuerung der Anzahl von geförderten Anlagen.

Bieter können sich über Formulare der Bundesnetzagentur mit einem einmaligen verdeckten Gebot und unter Angabe eines konkreten Standorts und Projektes bewerben, das sie innerhalb von 24 Monaten realisieren können. Gemäß des EEG-2014 sind bebauungsfähige Flächen aktuell Seitenrandstreifen (110 Meter entlang von Autobahnen und Schienenwegen), Konversionsflächen und versiegelte Flächen. In den nächsten Jahren und mit der nächsten Novelle des EEG sollen hier Erweiterungen stattfinden. Es sind Sicherheitszahlungen und Gebühren im Falle eines Zuschlages abhängig vom Stand des Projektes zu leisten, ebenso wie im Falle eines Standortwechsels des Projektes oder längerer Realisierungszeit als die veranschlagten 24 Monate. Die mit dem Zuschlag erhaltene Förderberechtigung ist nicht an andere Personen übertragbar und bieterbezogen, insofern, als dass erfolgreiche Gebote und Förderberechtigungen zwar für unterschiedliche Projekte verwendbar, aber projektbezogen und nicht veräußerbar sind.

Wer die erste Ausschreibungsrunde verpasst hat, hat die Möglichkeit, sich in kommenden geplanten Runden bis 2017 zu bewerben. Diese werden immer 8 Wochen im Voraus angekündigt. Danach soll ein Resümee aus den Erfahrungen des Pilotprojektes gezogen werden, um die Gestaltung der zukünftigen Vorgehensweise anzupassen und den Anteil erneuerbarer Energien stetig zu erhöhen.

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