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Führerschein schaut aus einer Hosentasche.

Viele angestellte Fahrlehrer kommen im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn früher oder später an den Punkt, sich entscheiden zu müssen: weiter angestellt bleiben oder eine eigene Fahrschule gründen? Diese Frage für sich zu beantworten, ist häufig nicht leicht. Denn während man mit dem Vorhaben „selbstständig machen als Fahrlehrer“ in erster Linie berufliche Unabhängigkeit erlangt, müssen dafür auch einige Voraussetzungen erfüllt und rechtliche Vorgaben beachtet werden.

Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen

Fahrschulen zählen in Deutschland zu den genehmigungspflichtigen Gewerben. Das bedeutet, sie dürfen nur von Personen gegründet und betrieben werden, die sowohl die Fahrlehrer- als auch die Fahrschulerlaubnis vorweisen können. Wer sich mit einer Fahrschule selbstständig machen möchte, muss daher zusätzlich zur Fahrlehrererlaubnis noch einige weitere Anforderungen erfüllen, um Fahrschüler ausbilden zu dürfen.

Um eine Fahrschulerlaubnis zu erhalten, müssen alle Anforderungen nach § 18 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) erfüllt werden (externer Link) Zu diesen zählen:

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die gegen die Eignung zur Führung einer Fahrschule sprechen (bspw. Vorstrafen, selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens)
  • Besitz einer Fahrlehrererlaubnis
  • Berufserfahrung von 2 Jahren als Fahrlehrer (hauptberuflich)
  • Erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung im Fachbereich Fahrschulbetriebswirtschaft mit mindestens 70 Stunden à 45 Minuten
  • Verfügbarkeit von erforderlichen Räumen, Unterrichtsmaterialien und mindestens einem Lehrfahrzeug

Um die Fahrschulerlaubnis zu erhalten, muss darüber hinaus ein Erlaubnisantrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. In manchen Fällen wird allerdings eine untergeordnete Behörde mit der Erlaubnisvergabe vertraut, etwa die Kreisverwaltungsbehörde oder das Landratsamt. Dies variiert von Bundesland zu Bundesland.

Die richtige Rechtsform für die eigene Fahrschule auswählen

Wenn es um die Wahl der Rechtsform geht, lässt sich sagen, dass das FahrlG für Fahrschulen grundsätzlich eine Unternehmensgründung als Einzelunternehmen vorsieht. Sofern sich mehrere Fahrlehrer zu einer Gemeinschaftsfahrschule zusammenschließen wollen, wird laut der Richtlinie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. Unter gewissen Voraussetzungen können Existenzgründer auch eine Kapitalgesellschaft gründen. Im Jahr 2021 wurden mehr als die Hälfte der Fahrschulen in Deutschland jedoch als Einzelunternehmen geführt.

Rechtsform Anzahl Anteil Umsatz in der Branche
Einzelunternehmen 9.253 70 %
OHG, GbR, u.a. 310 4,3 %
Kommmanditgesellschaften 47 3,3 %
AG, KGaA, GmbH, Sonstige 1.245 21,5 %
Weitere 29 0,5 %

Marketing- und Angebotsstrategie definieren

Ein wichtiger Punkt der Vorbereitung zur Gründung der eigenen Fahrschule ist die Ausarbeitung einer passenden Marketing- und Angebotsstrategie. Gründer müssen sich vergegenwärtigen, wer die künftigen Kunden sind und wie diese gezielt angesprochen werden können. Üblicherweise sind vor allem Jugendliche die Hauptzielgruppe. Allerdings müssen nicht nur die Fahrschüler selbst sondern auch ihre Eltern überzeugt werden, da diese häufig die Kosten für ihre Kinder übernehmen. Die Ansprache sollte somit zwischen “modern” und “seriös” liegen.

Ein Blich auf die Konkurrenz in der näheren Umgebung kann zusätzlich hilfreich sein. Gegebenenfalls gibt es bestimmte Teilbereiche, die von den Konkurrenten nicht oder nur begrenzt abgedeckt werden.
Folgende Punkte können zur Positionierung der eigenen Fahrschule hilfreich sein:

  • besondere Fahrzeuge
  • besondere Unterrichtsräume und -medien
  • Online- und Intensivkurse
  • psychologische Betreuung bei Prüfungs- und Fahrangst
  • Rabattprogramme
  • Unterricht in mehreren Sprachen
  • Partnerprogramme für Fahrsicherheitstrainings und Erste-Hilfe-Kurse
  • MPU-Beratung
  • Newsletter und Blog-Einträge zu aktuellen Themen

Den richtigen Standort auswählen

Auch die Auswahl eines geeigneten Standorts kann Auswirkungen auf das Angebot, die Arbeitsorganisation und sogar eine mögliche Preisgestaltung haben. Während Fahrschulen in Städten häufig unter einem hohen Konkurrenzdruck stehen, besteht bei Fahrschulen auf dem Land häufig das Risiko, dass die Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft werden. Außerdem ist es wichtig, den Standort der Fahrschule so zu wählen, dass alle relevanten Straßenarten gut zu erreichen sind um die gebuchten Stunden bestmöglich nutzen zu können.

Grundlegende Fragen für die richtige Standortwahl können sein:

  • Wie groß ist der Einzugsbereich potentieller Kunden?
  • Wie viele Konkurrenten gibt es im Einzugsbereich?
  • Wo haben sich Ihre Konkurrenten niedergelassen?
  • Welches Leistungsangebot bieten die Konkurrenten?
  • Wie viel Personal beschäftigen die Konkurrenten jeweils?

Selbstständig machen und Businessplan erstellen nicht vergessen

Neben der fachlichen Eignung sind eine klare Struktur des Angebots und ein schlüssiges Konzept notwendig. Diese lassen sich durch einen Businessplan erreichen, welcher vor der Existenzgründung erstellt wird. Dazu gehören die detaillierte Analyse des Zielmarktes, des Wettbewerbs, der Zielgruppe, die Darstellung von Alleinstellungsmerkmalen wie auch der Kalkulation zur Sicherstellung einer profitablen Selbstständigkeit. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, kann Fremdkapital aufgenommen und so die in Bezug auf Liquidität schwierige Anfangsphase überbrückt werden. Auch hierzu kann man den Businessplan verwenden.

In jedem Fall hilft dieser, die eigenen Gedanken zu strukturieren und aus der ersten Idee einer Selbstständigkeit als Fahrlehrer ein Geschäftsmodell mit rotem Faden zu entwickeln. Da es insbesondere zu Beginn viele Fallstricke bei der Businessplan-Erstellung gibt, sollte diese Aufgabe im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angegangen werden. Es gibt zahlreiche Förderprogramme für Gründer, auch eine solche Beratung wird je nach Bundesland staatlich gefördert (Tipp: kostenfreier Fördercheck).

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One thought on “Selbstständig machen als Fahrlehrer

  1. Der Beruf des Fahrlehrers bietet wirklich eine faszinierende Möglichkeit, die eigene Leidenschaft fürs Fahren mit der Freude am Unterrichten zu verbinden. Man muss aber bedenken, dass nicht nur eine Fahrerlaubnis, sondern auch pädagogisches Grundlagenwissen erforderlich ist. Das wird oft unterschätzt. Die Rolle des Fahrlehrers bei der Vorbereitung auf den Führerschein ist entscheidend. Es geht nicht nur darum, das Fahren zu lehren, sondern auch Verantwortung und Sicherheitsbewusstsein zu fördern. In diesem Sinne, viel Erfolg für alle angehenden Fahrlehrer!

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