Urteil: Anspruch auf Gründungszuschuss bei einer Vollzeitbeschäftigung?
Im November 2018 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Mann, der in Vollzeit einer abhängigen Beschäftigung als Softwareentwickler nachging, einen zuvor von der Bundesagentur für Arbeit erhaltenen Gründungszuschuss in Höhe von 9.500 Euro erstatten muss. Gründungszuschuss nur für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Gegen die Rückzahlungsforderung hatte der Diplom-Ingenieur der Elektrotechnik geklagt. Der Mann … weiter lesen