Die Unternehmensnachfolge ist in vielen Branchen ein drängendes Thema. Zahlreiche Betriebe suchen Nachfolger – häufig ohne familieninterne Lösung. Für Gründer bietet sich dadurch die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, ohne bei null anzufangen. Statt ein eigenes Unternehmen aufwändig aufzubauen, kann ein bestehender Betrieb übernommen werden – mitsamt Kunden, Mitarbeitern, Marktposition und Umsatz.
Eine besondere Form der Finanzierung der Existenzgründung ist bei der Nachfolge der Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen. Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Unternehmensnachfolge in Deutschland: Der Generationswechsel stockt
Die Zahlen sprechen für sich: Bis Ende 2025 stehen laut KfW-Nachfolgemonitor altersbedingt rund 215.000 Unternehmen in Deutschland vor der Übergabe (externer Link). Das Durchschnittsalter der Inhaber liegt derzeit bei über 65 Jahren. Gleichzeitig planen etwa 231.000 Betriebe eine Geschäftsaufgabe – oftmals mangels Nachfolger.
Lesetipp: Wirtschaftliche Risiken durch fehlende Unternehmensnachfolge
Trotz des wachsenden Handlungsdrucks ist bislang nur in gut einem Viertel der Fälle eine Nachfolgeregelung abgeschlossen. Die große Mehrheit hat noch keine klare Perspektive.
Für übernahmeinteressierte Gründer bedeutet das: Die Auswahl an Betrieben ist groß – insbesondere für Modelle, bei denen die Bezahlung über wiederkehrende Leistungen erfolgt. Wer offen für diese Form der Nachfolge ist, trifft auf einen Markt mit hohem Bedarf und realistischen Einstiegschancen.
Nachfolge als Win-win-Situation für Inhaber und Gründer
Für Gründer bietet die Unternehmensnachfolge deutliche Vorteile gegenüber einer klassischen Neugründung mit einer eigenen Geschäftsidee. Beispielsweise bringt der Betrieb bereits eine funktionierende Struktur mit – inklusive Kundenbeziehungen, eingespielten Abläufen, Personal und Marktposition. Das verkürzt die Anlaufzeit und reduziert typische Gründungsrisiken.
Auch für den Übergeber entsteht ein klarer Mehrwert. Anstatt den Betrieb schließen zu müssen, wird dieser in vertrauensvolle Hände übergeben – und sichert im Gegenzug regelmäßig fließende Einnahmen für den Ruhestand.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen ergibt sich eine Win-win-Situation: Viele Inhaber suchen Lösungen – und viele Gründer finden in der Nachfolge einen tragfähigen Weg in die Selbstständigkeit.
Welche Arten der Unternehmensnachfolge es gibt
- Familieninterne Nachfolge
Die Nachfolge erfolgt innerhalb der Familie – etwa durch Kinder oder andere Verwandte. Hier stehen oft emotionale Bindung und Kontinuität im Vordergrund. Gleichzeitig müssen rechtliche und steuerliche Fragen sorgfältig geklärt werden. - Externe Nachfolge durch Dritte
Der Betrieb wird an eine außenstehende Person verkauft. Das kann ein Gründer, ein Investor oder ein Branchenkenner sein. Wichtig sind dabei ein fairer Kaufpreis, klare Vereinbarungen und ein strukturierter Übergabeprozess. - Übernahme durch Mitarbeiter (MBO/MBI)
Bestehende Mitarbeitende übernehmen das Unternehmen (Management-Buy-Out), alternativ kommt ein externes Management-Team zum Zug (Management-Buy-In). Dieses Modell kann Vertrauen stärken und für Stabilität sorgen. - Übertragung an eine Stiftung
In manchen Fällen wird das Unternehmen in eine Stiftung überführt, um die Unabhängigkeit zu sichern oder einen bestimmten Zweck dauerhaft zu verfolgen. Besonders bei Traditionsbetrieben kann dies eine langfristige Lösung sein. - Verpachtung oder schrittweise Übergabe
Statt eines sofortigen Verkaufs kann der Betrieb verpachtet oder stufenweise übergeben werden. Das ermöglicht einen gleitenden Ausstieg des bisherigen Inhabers und eine behutsame Einarbeitung der Nachfolge. - Nachfolge im Notfall
Bei plötzlichem Ausfall des Unternehmers durch Krankheit oder Tod ist eine klare Notfallplanung entscheidend. Vollmachten, Testamente und eine betriebsinterne Vertretungsregelung sollten vorbereitet sein.
Diese Formen der Unternehmensnachfolge bieten unterschiedliche Chancen und Herausforderungen für Gründer und Alt-Inhaber. Entscheidend ist, frühzeitig Klarheit über die Ziele zu schaffen – und den Übergang sorgfältig zu planen.

Wiederkehrende Leistungen als Alternativen zur Einmalzahlung bei der Unternehmensnachfolge
Anders als bei einem klassischen Unternehmenskauf erfolgt bei der Unternehmensnachfolge gegen wiederkehrende Leistungen die Bezahlung nicht durch eine einmalige Summe, sondern durch regelmäßige Zahlungen über einen längeren Zeitraum. Für Existenzgründer bedeutet das: Einsatz von weniger Startkapital, geringerer Finanzierungsbedarf und mehr Planungssicherheit.
Im Vergleich zum Kauf durch eine einmalige Summe haben Gründer mit dem Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen flexible Möglichkeiten bei der Finanzierung der Existenzgründung. Die häufigsten Arten dabei sind:
- Betriebliche Veräußerungsrente: Der Nachfolger zahlt eine regelmäßige Rente, die als Gegenleistung für das Unternehmen vereinbart wurde. Diese Rente kann zeitlich begrenzt oder lebenslang gezahlt werden.
- Betriebliche Versorgungsrente: Hier steht nicht der Kaufpreis im Vordergrund, sondern die Altersversorgung des Übergebers. Auch diese Rente kann als Leibrente oder Zeitrente ausgestaltet sein.
- Ratenzahlung: Der Kaufpreis wird in gleichbleibenden Raten über einen fest definierten Zeitraum gezahlt – etwa über fünf oder zehn Jahre. Das gibt dem Nachfolger Planungssicherheit und reduziert die Kreditabhängigkeit.
- Dauernde Last: Diese Form sieht wiederkehrende Zahlungen vor, die nicht zwingend gleich hoch sein müssen. Sie können etwa vom Unternehmensumsatz abhängen oder an die Lebenshaltungskosten des Verkäufers gekoppelt werden. Voraussetzung ist ein Mindestzeitraum von zehn Jahren.
Alle diese Finanzierungsarten haben einen Punkt gemeinsam: Sie entlasten Gründer zu Beginn finanziell bei der Geschäftsübernahme – und bieten dem Alt-Inhaber eine langfristige, regelmäßig fließende Absicherung. Auf Wunsch kann eine Absicherung durch Hypotheken oder Grundschulden erfolgen, um beide Seiten zu schützen.
Steuerliche Aspekte bei wiederkehrenden Leistungen nicht unterschätzen
Ein weiterer Punkt, der bei der Gestaltung der Nachfolge eine große Rolle spielt, sind steuerliche Überlegungen. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ergeben sich durch wiederkehrende Leistungen besondere Gestaltungsspielräume – und Risiken. Ratenzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auch Rentenzahlungen und dauernde Lasten lassen sich steuerlich optimieren, erfordern jedoch genaue Prüfung und rechtssichere Verträge.
Für den Übergeber kann die Entscheidung, ob die Zahlung als Rente oder als dauernde Last ausgestaltet wird, erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben. Ebenso wichtig ist die Frage, ob es sich steuerlich um eine Veräußerung oder um eine unentgeltliche Übertragung handelt – ein Unterschied, der weitreichende Folgen für beide Seiten haben kann. Deshalb sollte dieser Teil der Planung keinesfalls aufgeschoben, sondern frühzeitig mit erfahrenen Beratern abgestimmt werden.
Unternehmensnachfolge: Vorteile und Risiken der wiederkehrenden Zahlung
Vorteile für den Nachfolger:
- geringerer Kapitalbedarf beim Einstieg
- weniger Druck durch sofortige Fremdfinanzierung
- Übernahme eines funktionierenden Unternehmens
- Kombination aus unternehmerischer Freiheit und Planungssicherheit
Vorteile für den Übergeber:
- gesicherte Einnahmen für den Ruhestand
- geregelte Übergabe statt Betriebsaufgabe
- Möglichkeit, noch beratend aktiv zu bleiben
- Absicherung durch Verträge, Grundpfandrechte o. Ä.
Mögliche Risiken:
- Zahlungen hängen oft vom Unternehmenserfolg ab
- Liquiditätsprobleme beim Nachfolger können Auswirkungen haben
- Mangelnde Absicherung kann zu späteren Konflikten führen
Gerade deshalb ist eine gute Vorbereitung unerlässlich – von der steuerlichen Gestaltung bis zur Businessplan-Erstellung.
Typische Stolpersteine – und wie man sie bei der Unternehmensnachfolge vermeidet
Fehlerquelle | Konsequenz | Empfohlene Lösung |
---|---|---|
Unklare Vertragsgestaltung | Streitigkeiten über Laufzeit oder Zahlungen | Rechtlich abgesicherter Kaufvertrag mit klaren Regelungen |
Keine Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit | Überforderung des Nachfolgers, Zahlungsausfälle | Belastbarer Businessplan mit Liquiditätsplanung |
Fehlende Sicherheiten für den Verkäufer | Risiko bei Ausfall oder Insolvenz des Nachfolgers | Absicherung durch Hypothek, Bürgschaft oder Sicherungsübereignung |
Zu optimistische Erwartungen auf beiden Seiten | Enttäuschungen, Rückabwicklung | Realistische Bewertung und Begleitung durch Berater |
Keine Nutzung öffentlicher Förderprogramme | Höhere Kosten für Beratung und Übernahme | Nutzung von Fördermitteln über kostenfreien Fördermittelcheck |
Businessplan als Basis für jede Unternehmensnachfolge
Eine Unternehmensnachfolge erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung – egal welches Modell gewählt wird. Dabei sind finanzielle, rechtliche und strategische Punkte früh zu klären.
Der Businessplan ist dabei unverzichtbar. Er zeigt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Chancen für den Nachfolger auf.
Besonders bei wiederkehrenden Zahlungen ist eine genaue Kalkulation wichtig. Die regelmäßigen Leistungen müssen finanziell tragbar sein, damit der Nachfolger zahlungsfähig bleibt und der Übergeber abgesichert ist.
Mit einer geförderten Existenzgründungsberatung die Geschäftsübergabe sicher meistern
Wer ein Unternehmen übernimmt – besonders gegen wiederkehrende Leistungen – braucht mehr als Verhandlungsgeschick. Es geht um Verträge, Zahlen, Menschen, Strategien. Eine professionelle Existenzgründungsberatung hilft Ihnen dabei, die Geschäftsübergabe rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten.
Zentrales Element ist ein tragfähiger Businessplan, der die Rentabilität, die Zahlungsfähigkeit und die Wachstumsperspektive realistisch abbildet. Dieser sollte am besten im Rahmen einer Existenzgründungsberatung erstellt werden. Keine Angst vor hohen Kosten. Denn diese können immerhin mit staatlichen Fördermitteln erstattet werden – denn eine solide Gründung sollte nicht am Geld scheitern.
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