KfW-StartGeld-Änderung ab 01.12.2025: Mehr Finanzierungsspielraum

Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit vielen Chancen, aber auch mit erheblichen finanziellen Anforderungen verbunden. Ob Ladenlokal, Maschinen, Software oder erste Mitarbeitende – kaum eine Gründung kommt ohne Startkapital aus. Genau hier setzt das KfW-StartGeld an. Es gilt seit Jahren als eines der wichtigsten Förderinstrumente für Gründerinnen und Gründer in Deutschland. Ab Dezember 2025 werden die Konditionen deutlich verbessert, sodass insbesondere junge Unternehmen und Existenzgründer künftig von einer erweiterten Finanzierung profitieren können. Die KfW reagiert damit auf steigende Kosten, längere Entwicklungszeiten und die wachsende Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle, die häufig einen höheren Kapitalbedarf mit sich bringen.

Was ist das KfW-StartGeld?

Das KfW-StartGeld, offiziell „ERP-Gründerkredit – StartGeld“, ist ein staatlich gefördertes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es richtet sich an Personen, die ein Unternehmen gründen oder in den ersten Jahren nach der Gründung zusätzliche Investitionen tätigen möchten. Der Kredit dient dazu, den Kapitalbedarf in der Startphase zu decken und die Finanzierungslücke zwischen Eigenkapital und Fremdfinanzierung zu schließen.

Gefördert werden Investitionen wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung ebenso wie laufende Betriebsausgaben, beispielsweise Miete, Marketing oder Personal. Das Programm wird über die Hausbank beantragt, die den Antrag an die KfW weiterleitet. Durch eine Haftungsfreistellung von bis zu 80 Prozent trägt die KfW einen Großteil des Kreditrisikos, was den Zugang zu Kapital auch für Gründerinnen und Gründer ohne umfangreiche Sicherheiten erleichtert.

Die wichtigsten Neuerungen ab Dezember 2025

Ab Dezember 2025 werden die Konditionen des KfW-StartGelds deutlich verbessert. Die zentralen Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung des maximalen Kreditbetrags:
    Statt bisher 125.000 Euro können künftig bis zu 200.000 Euro beantragt werden.

  • Höherer Anteil für Betriebsmittel:
    Der Anteil der förderfähigen Betriebskosten steigt von 50.000 Euro auf 80.000 Euro, was mehr Flexibilität bei der Deckung laufender Ausgaben schafft.

  • Längere Abruffrist der Mittel:
    Die Zeitspanne, in der der Kredit nach Zusage abgerufen werden kann, verlängert sich von neun auf zwölf Monate.

Diese Anpassungen schaffen einen spürbar größeren finanziellen Spielraum und geben Gründerinnen und Gründern mehr Zeit, Investitionen und Betriebskosten an den tatsächlichen Projektverlauf anzupassen. Damit reagiert die KfW auf den wachsenden Finanzierungsbedarf moderner Gründungsvorhaben und auf steigende Kosten in vielen Branchen.

Wer profitiert vom neuen KfW-StartGeld

Das KfW-StartGeld richtet sich weiterhin an Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind. Auch Gründungen im Nebenerwerb werden gefördert, wenn eine spätere Ausweitung auf den Haupterwerb vorgesehen ist. Ebenso können Unternehmensnachfolgen oder Übernahmen mitfinanziert werden. Damit bleibt das Programm ein zentrales Förderinstrument für alle, die ein eigenes Unternehmen aufbauen oder übernehmen möchten.

Was finanziert werden kann

Die Mittel können vielseitig eingesetzt werden. Finanziert werden können Investitionen wie Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge, Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie digitale Infrastruktur. Ebenso erlaubt das StartGeld den Einsatz für Betriebsmittel wie Marketing, Personal, Miete, Materialkosten oder die Beschaffung von Waren. Gerade für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleinere Betriebe sind die erweiterten Möglichkeiten zur Deckung laufender Kosten ein bedeutender Fortschritt, da die Liquiditätsbelastung in der Startphase oft unterschätzt wird.

Haftungsfreistellung und Vorteile für die Hausbank

Ein weiterer Vorteil bleibt die Haftungsfreistellung. Die KfW übernimmt weiterhin bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank. Das bedeutet, dass die Hausbank nur ein geringes Risiko trägt, wenn der Kredit ausfällt. Dadurch steigt die Bereitschaft vieler Banken, Gründerinnen und Gründern eine Finanzierung zu ermöglichen, selbst wenn noch keine umfassende Kredithistorie besteht. Gleichzeitig bleiben die Zinssätze attraktiv und über die vereinbarte Laufzeit festgeschrieben, was Planungssicherheit schafft und Gründer vor steigenden Finanzierungskosten schützt.

Laufzeit, Tilgung und Zinsen

Die Laufzeiten betragen in der Regel bis zu zehn Jahre. In den ersten ein bis zwei Jahren ist häufig eine tilgungsfreie Phase möglich, in der nur Zinsen gezahlt werden müssen. Diese Phase erleichtert den Aufbau des Geschäfts erheblich, da die Rückzahlungen erst dann beginnen, wenn die Einnahmen stabiler fließen. Die Tilgung erfolgt anschließend in monatlichen Raten, wobei Sondertilgungen teilweise möglich sind.

Der Weg zum Antrag

Wer das KfW-StartGeld beantragen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Der erste Schritt ist immer ein aussagekräftiger Businessplan. Er dient nicht nur der Bank als Entscheidungsgrundlage, sondern auch der eigenen Orientierung. Darin sollten Zielgruppe, Marktstrategie, Finanzplanung, Liquiditätsvorschau und persönliche Qualifikationen klar dargestellt werden. Anschließend erfolgt das Gespräch mit der Hausbank. Diese prüft das Vorhaben, bespricht Laufzeit und Sicherheiten und leitet den Antrag an die KfW weiter. Nach der Zusage steht der bewilligte Betrag für bis zu zwölf Monate bereit. Innerhalb dieser Frist kann das Kapital abgerufen werden – entweder in einem Betrag oder in Teilbeträgen, je nachdem, wie sich das Projekt entwickelt.

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Praxisnahe Vorteile für Gründer

Durch die Erhöhung der maximalen Kreditsumme auf 200.000 Euro erhalten Gründerinnen und Gründer künftig einen deutlich größeren finanziellen Spielraum. Dies gilt besonders für Branchen mit hohen Anfangsinvestitionen, etwa im Handwerk, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder bei technologieorientierten Start-ups. Die neue Grenze für Betriebsmittel von 80.000 Euro ist ebenfalls praxisnah, denn sie berücksichtigt, dass viele Gründungen heute mit längeren Vorlaufzeiten, höherem Personalbedarf oder größeren Marketingaufwendungen starten.

Mehr Flexibilität durch längere Abruffrist

Auch in der Verwaltungspraxis bringt die Reform Vorteile. Die längere Abruffrist von zwölf Monaten ermöglicht mehr Flexibilität in der Projektumsetzung. So können beispielsweise Bauvorhaben, Renovierungen oder Lieferverzögerungen besser eingeplant werden, ohne dass Fördermittel verfallen. Gleichzeitig bleibt der administrative Aufwand überschaubar, da das Verfahren weiterhin über die Hausbank läuft.

Bedeutung für den Gründungsstandort Deutschland

Die neue Regelung ist ein klares Signal für die Stärkung des Gründungsstandorts Deutschland. Angesichts steigender Zinsen, Materialpreise und Lebenshaltungskosten ist es für viele Gründerinnen und Gründer entscheidend, auf stabile, staatlich geförderte Finanzierungsprogramme zugreifen zu können. Mit der Erhöhung des KfW-StartGelds wird dieser Zugang nicht nur erleichtert, sondern auch zukunftsfähig gestaltet.

Tipps für die Antragstellung

Für die Antragstellung gilt: Ein überzeugender Businessplan, eine sorgfältige Finanzplanung und frühzeitige Gespräche mit der Bank sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren. Wer sich professionell vorbereiten möchte, kann sich im Rahmen einer individuellen Gründungsberatung unterstützen lassen. Diese Beratung kann über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sogar vollständig oder über das BAFA Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bis zu 80 % gefördert werden.

Fazit

Mit der Anpassung des KfW-StartGelds ab Dezember 2025 werden Gründungen in Deutschland gestärkt. Mehr Kapital, mehr Zeit und mehr Flexibilität bedeuten eine spürbare Verbesserung für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Wer sein Vorhaben strategisch plant und die Fördermittel gezielt einsetzt, schafft sich beste Voraussetzungen für eine nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

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FAQ

Was ist das KfW-StartGeld genau?
Das KfW-StartGeld ist ein staatlich geförderter Kredit für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, mit dem Investitionen und Betriebskosten in der Anfangsphase finanziert werden können.

Ab wann gelten die neuen Konditionen?
Die Erhöhung der Kreditbeträge und Betriebsmittelgrenzen gilt ab dem 1. Dezember 2025 für alle neu gestellten Anträge.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag ab 2025?
Ab Dezember 2025 können bis zu 200.000 Euro beantragt werden. Zuvor lag die Obergrenze bei 125.000 Euro.

Was ändert sich bei den Betriebsmitteln?
Der förderfähige Anteil für laufende Kosten steigt von 50.000 Euro auf 80.000 Euro. Das bietet mehr Spielraum für Personal, Miete oder Marketing.

Wie lange kann ich den Kredit nach Zusage abrufen?
Die Abruffrist verlängert sich von bisher neun auf künftig zwölf Monate. Das ermöglicht eine flexiblere Mittelverwendung bei längeren Projektlaufzeiten.

Ist Eigenkapital erforderlich?
Ein Eigenanteil ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um die Finanzierung zu stabilisieren und das Vertrauen der Hausbank zu stärken.

Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Gründerinnen, Gründer, Freiberuflerinnen, Freiberufler und Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind. Auch Übernahmen und Gründungen im Nebenerwerb sind möglich.

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