Wie viel muss mein Unternehmen bzw. eine Existenzgründung verdienen, damit ich selbst davon leben kann? Diese Frage klingt selbstverständlich, wird in vielen Finanzplänen aber erstaunlich spät beantwortet. Zunächst werden Umsatz, Miete, Software, Marketing, Versicherungen oder Personalkosten kalkuliert. Was am Ende übrig bleibt, soll dann irgendwie das eigene Einkommen sein.
Für eine tragfähige Gründung ist diese Logik problematisch. Wer hauptberuflich selbstständig sein möchte, benötigt nicht nur ein Unternehmen, das seine betrieblichen Kosten deckt. Das Geschäftsmodell muss perspektivisch auch genügend Einkommen erwirtschaften, um den privaten Lebensunterhalt der Gründerin zu finanzieren.
Gerade mit Blick auf die aktuelle Entwicklung des Gründungsgeschehens ist diese Frage relevant. Nach dem KfW-Gründungsmonitor 2026 lag der Anteil von Gründerinnen an allen Existenzgründungen 2025 bei 35 Prozent. Bei Vollerwerbsgründungen sank ihr Anteil auf 27 Prozent. Gleichzeitig setzt sich insgesamt der Trend zum Nebenerwerb fort.
Für Gründerinnen, die aus einem Nebenerwerb ein Haupteinkommen entwickeln oder direkt im Vollerwerb starten möchten, gehört deshalb eine zentrale Zahl in die Finanzplanung: Wie viel Geld muss die Selbstständigkeit erwirtschaften, damit sie sich auch persönlich trägt?
Der eigene Lebensunterhalt gehört von Anfang an in die Finanzplanung
Ein häufiger Fehler bei der Finanzplanung besteht darin, ausschließlich aus Sicht des Unternehmens zu rechnen. Dann sieht die Rechnung beispielsweise so aus: Erwarteter Umsatz minus Wareneinsatz, Miete, Marketing, Software, Versicherungen und sonstige Betriebskosten ergibt einen Gewinn.
Ob dieser Gewinn ausreicht, damit die Gründerin ihre Miete, Krankenversicherung, Altersvorsorge und sonstigen privaten Verpflichtungen bezahlen kann, bleibt zunächst offen.
Genau deshalb empfiehlt auch das Existenzgründungsportal des Bundes, den Kapitalbedarf für den privaten Lebensunterhalt ausdrücklich zu ermitteln. Dabei sollen unter anderem Wohnkosten, Lebensmittel, Versicherungen, private Darlehensverpflichtungen, Rücklagen für Einkommensteuer und weitere private Ausgaben berücksichtigt werden.
Die entscheidende Frage lautet also nicht nur: Ist mein Unternehmen profitabel?
Sondern zusätzlich: Ist es profitabel genug, damit ich davon leben kann?
Diese beiden Fragen sind nicht identisch.
Unternehmerlohn ist nicht bei jeder Rechtsform dasselbe
Bei der Planung muss zunächst zwischen unterschiedlichen Rechtsformen unterschieden werden.
Bei einem Einzelunternehmen oder einer freiberuflichen Tätigkeit zahlt sich die Unternehmerin normalerweise kein klassisches Gehalt wie eine Angestellte aus. Geld, das sie für private Zwecke aus dem Unternehmen entnimmt, wird als Privatentnahme behandelt.
Der Gewinn des Unternehmens wird dadurch nicht reduziert. Für steuerliche Zwecke ist also nicht entscheidend, wie viel Geld tatsächlich vom Geschäftskonto auf das Privatkonto überwiesen wurde.
Trotzdem sollte die eigene Arbeitsleistung wirtschaftlich berücksichtigt werden. Genau dafür wird häufig mit einem kalkulatorischen Unternehmerlohn gearbeitet. Das Existenzgründungsportal weist darauf hin, dass dieser Unternehmerlohn in die Preis- und Kostenkalkulation einbezogen werden sollte, auch wenn er bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften steuerlich keine gewöhnliche Betriebsausgabe darstellt.
Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder UG sieht die Situation anders aus. Ist die Gründerin Geschäftsführerin und erhält ein Geschäftsführergehalt, entstehen für die Gesellschaft entsprechende Personalkosten. Die genaue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt dabei von der individuellen Konstellation ab und sollte mit der steuerlichen Beratung abgestimmt werden.
Für den Finanzplan bedeutet das: Ein Unternehmerlohn darf nicht einfach unabhängig von der gewählten Rechtsform an irgendeiner Stelle als Kostenposition eingetragen werden.
Privatentnahme, Gewinn und Einkommen nicht verwechseln
Gerade bei Einzelunternehmen entstehen schnell Missverständnisse zwischen Gewinn und verfügbarem Einkommen. Angenommen, ein Unternehmen erzielt im Monat 7.000 Euro Umsatz und hat 3.000 Euro betriebliche Kosten. Vereinfacht verbleiben zunächst 4.000 Euro betrieblicher Überschuss. Diese 4.000 Euro stehen der Unternehmerin jedoch nicht automatisch vollständig für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung.
Aus dem Gewinn können noch Einkommensteuer sowie gegebenenfalls weitere persönliche Belastungen finanziert werden müssen. Zusätzlich müssen beispielsweise Krankenversicherung, Altersvorsorge und private Rücklagen berücksichtigt werden.
Wird außerdem jeder verfügbare Euro entnommen, fehlt dem Unternehmen möglicherweise Liquidität für schwächere Monate, Investitionen oder unerwartete Ausgaben. Eine Finanzplanung sollte deshalb Gewinn, Liquidität und privaten Finanzbedarf getrennt betrachten.
Wie hoch sollte der Unternehmerinnenlohn sein?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Der notwendige Unternehmerlohn hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Eine Gründerin mit niedrigen Wohnkosten und wenigen finanziellen Verpflichtungen benötigt möglicherweise deutlich weniger als eine Gründerin, die eine Familie finanziert, hohe Versicherungsbeiträge trägt oder private Kredite bedienen muss. Ausgangspunkt sollten deshalb die tatsächlichen privaten Ausgaben sein.
Das aktuelle Berechnungsschema des Existenzgründungsportals berücksichtigt beispielsweise Wohnkosten, Lebensmittel und Haushalt, Energie, Telekommunikation, Freizeit, Kinderbetreuung, Versicherungen, Altersvorsorge, private Darlehen, Unterhaltsverpflichtungen sowie eine Rücklage für Einkommensteuer. Vorhandene sonstige Einkünfte können davon abgezogen werden.
Sinnvoll ist es, daraus drei Größen abzuleiten:
- Mindestbedarf: Welcher Betrag wird mindestens benötigt, um sämtliche privaten Verpflichtungen zu erfüllen?
- Zieleinkommen: Welches Einkommen soll die Selbstständigkeit nach der Anlaufphase tatsächlich ermöglichen?
- Unternehmerische Reserve: Welcher zusätzliche Gewinn soll im Unternehmen verbleiben, damit Rücklagen, Investitionen und Wachstum möglich bleiben?
Damit verändert sich die Perspektive auf den Finanzplan erheblich. Das Ziel lautet nicht mehr: „Mal sehen, was am Ende übrig bleibt.“ Stattdessen wird rückwärts berechnet, welche wirtschaftliche Leistung das Unternehmen erreichen muss.
Vom privaten Bedarf zum notwendigen Unternehmensgewinn
Nehmen wir als vereinfachtes Beispiel eine Gründerin, die monatlich 3.000 Euro für ihre privaten Ausgaben, Versicherungen, Vorsorge und persönliche Rücklagen benötigt. Das bedeutet nicht automatisch, dass 3.000 Euro Unternehmensgewinn ausreichen.
Bei einem Einzelunternehmen muss berücksichtigt werden, dass der Gewinn steuerlich relevant ist und aus der verfügbaren Liquidität gegebenenfalls auch Steuerzahlungen finanziert werden müssen. Gleichzeitig sollte ein Teil der Liquidität im Unternehmen verbleiben.
Wie hoch der tatsächlich erforderliche Gewinn vor Steuern sein muss, hängt unter anderem von der individuellen steuerlichen Situation ab. Eine pauschale Umrechnung von gewünschtem Nettoeinkommen in notwendigen Unternehmensgewinn wäre deshalb unseriös. Für die Planung kann dennoch vom privaten Zielwert rückwärts gerechnet werden.
Wenn feststeht, welcher Betrag privat benötigt wird, kann anschließend geprüft werden, welcher Gewinn dafür voraussichtlich erwirtschaftet werden muss und welcher Umsatz wiederum erforderlich ist, um diesen Gewinn nach Abzug sämtlicher betrieblichen Kosten zu erreichen.
Der Finanzplan muss zeigen, wann sich das Unternehmen selbst trägt
Gerade in den ersten Monaten einer Gründung ist es normal, dass die geplanten Umsätze noch nicht ausreichen, um sämtliche betrieblichen und privaten Kosten zu decken. Das sollte jedoch bewusst geplant werden.
Das Existenzgründungsportal des Bundes empfiehlt, den Kapitalbedarf sowohl für die Gründung und betriebliche Anlaufphase als auch zur Sicherung des Lebensunterhalts zu ermitteln. Die laufenden betrieblichen Kosten und die Kosten des Lebensunterhalts sollen nach einer angemessenen Anlaufphase aus dem Unternehmen finanziert werden können. Damit entsteht eine wichtige Kennzahl im Finanzplan:
Ab welchem Monat kann das Unternehmen den privaten Finanzbedarf der Gründerin vollständig tragen?
Ist das beispielsweise erst ab Monat neun der Fall, müssen die Monate davor finanziert werden. Mögliche Quellen können vorhandene Rücklagen, weiteres Einkommen, eine nebenberufliche Tätigkeit oder geeignete Förder- und Finanzierungsinstrumente sein. Problematisch wird es dagegen, wenn die Lücke überhaupt nicht sichtbar gemacht wird.
Finanzplan realistisch prüfen lassen
Sie möchten wissen, ob Ihre Umsatzplanung nicht nur die Betriebskosten deckt, sondern auch ein ausreichendes persönliches Einkommen ermöglicht? Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Businessplan und Finanzplan. Dabei können Kapitalbedarf, private Lebenshaltungskosten, Umsatzplanung, Liquidität und Rentabilität gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden.
Warum der Unternehmerlohn bereits die Preisgestaltung beeinflusst
Das eigene Einkommen ist nicht erst am Ende der Finanzplanung relevant. Es beeinflusst bereits die Frage, zu welchem Preis ein Produkt oder eine Dienstleistung angeboten werden kann. Besonders deutlich wird das bei Solo-Selbstständigen.
Wer beispielsweise Beratungsleistungen anbietet und einen Stundensatz ausschließlich aus den laufenden Geschäftskosten berechnet, kalkuliert unvollständig. Der Preis muss letztlich ausreichend Deckungsbeitrag erwirtschaften, um neben den betrieblichen Kosten auch die eigene Arbeitsleistung zu finanzieren.
Das Existenzgründungsportal weist bei der Preiskalkulation ausdrücklich darauf hin, dass über Unternehmerlohn beziehungsweise Privatentnahmen sämtliche privaten Kosten mit erwirtschaftet werden müssen. Außerdem sollten nicht abrechenbare Zeiten wie Urlaub, Krankheit, Administration oder Kundengespräche bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Gerade bei Dienstleistungen macht das einen erheblichen Unterschied. Eine selbstständige Beraterin kann beispielsweise nicht automatisch 40 Stunden pro Woche fakturieren. Auch Akquise, Vorbereitung, Buchhaltung, Weiterbildung und Unternehmensführung benötigen Zeit. Wird der gewünschte Unternehmerlohn auf unrealistisch viele abrechenbare Stunden verteilt, entsteht ein zu niedriger Preis.
Rückwärts kalkulieren: Welcher Umsatz wird wirklich benötigt?
Der Unternehmerlohn kann deshalb als Ausgangspunkt für eine sogenannte Break-even-Betrachtung verwendet werden. Angenommen, eine selbstständige Dienstleisterin benötigt monatlich einen bestimmten Betrag für ihren privaten Lebensunterhalt. Hinzu kommen ihre betrieblichen Fixkosten und variable Kosten.
Aus diesen Größen lässt sich ableiten, welchen Deckungsbeitrag das Unternehmen mindestens erwirtschaften muss. Anschließend kann die Rechnung auf das konkrete Geschäftsmodell übertragen werden.
- Bei einer Beratung lautet die Frage beispielsweise: Wie viele abrechenbare Beratertage sind zu welchem Tagessatz erforderlich?
- Bei einem Onlineshop: Wie viele Produkte müssen bei einer bestimmten Marge verkauft werden?
- Bei einem Studio: Wie viele Kundentermine sind pro Monat notwendig?
- Bei einem SaaS-Unternehmen: Wie viele zahlende Abonnenten werden bei einem bestimmten monatlichen Umsatz pro Kunde benötigt?
Damit wird aus dem persönlichen Einkommensziel eine unternehmerische Kennzahl.
Ein hoher Umsatz bedeutet noch kein hohes Einkommen
Auch dieser Zusammenhang wird bei Gründungen häufig unterschätzt.
Ein Unternehmen mit 150.000 Euro Jahresumsatz kann für die Gründerin wirtschaftlich schlechter funktionieren als ein Unternehmen mit 90.000 Euro Umsatz. Entscheidend ist die Kostenstruktur. Ein Handelsunternehmen mit hohen Wareneinkaufskosten benötigt wesentlich mehr Umsatz als eine Beratung mit geringen variablen Kosten, um denselben Gewinn zu erzielen. Deshalb sollte das persönliche Einkommensziel niemals ausschließlich mit einem Umsatzziel gleichgesetzt werden. Relevant ist, welcher Betrag nach den notwendigen betrieblichen Aufwendungen erwirtschaftet werden kann.
Genau deshalb gehören Umsatzplanung, Kostenplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung zusammen. Das Existenzgründungsportal bezeichnet den Finanzplan als Herzstück des Businessplans und nennt diese Bereiche als zentrale Bestandteile einer vollständigen Finanzplanung.
Unternehmerlohn ist nicht dasselbe wie Gewinn
Auch langfristig sollte ein Geschäftsmodell mehr erwirtschaften können als lediglich den eigenen Lebensunterhalt. Wer sämtliche wirtschaftlichen Überschüsse für private Ausgaben benötigt, besitzt kaum finanziellen Spielraum.
Ein Unternehmen benötigt möglicherweise Kapital für neue Ausstattung, Marketing, zusätzliche Mitarbeiter, Produktentwicklung, schwächere Monate oder andere Investitionen. Deshalb sollte bei der Planung gedanklich zwischen Vergütung für die eigene Arbeit und unternehmerischem Gewinn unterschieden werden.
Ein Geschäftsmodell, das gerade so viel erwirtschaftet, dass die Gründerin ihre eigene Arbeitszeit bezahlen kann, kann durchaus eine tragfähige selbstständige Tätigkeit darstellen. Ein skalierbares Unternehmen benötigt dagegen zusätzlich Überschüsse, aus denen weiteres Wachstum finanziert werden kann. Diese Unterscheidung ist insbesondere dann wichtig, wenn später Mitarbeiter eingestellt werden sollen.
Was passiert, wenn Gründerinnen sich dauerhaft zu wenig auszahlen?
In der Startphase kann es sinnvoll und notwendig sein, den privaten Finanzbedarf bewusst niedrig zu halten. Daraus sollte jedoch kein dauerhaftes Geschäftsmodell entstehen.
Wenn die Gründerin langfristig nur deshalb liquide bleibt, weil sie kaum Geld aus dem Unternehmen entnimmt, kann die wirtschaftliche Situation besser wirken, als sie tatsächlich ist.
Ein Unternehmen sollte deshalb nicht nur danach beurteilt werden, ob das Geschäftskonto positiv bleibt. Die entscheidende Frage ist, ob das Geschäftsmodell auch unter Einbeziehung einer realistischen Vergütung für die unternehmerische Tätigkeit funktioniert. Genau dafür ist der kalkulatorische Unternehmerlohn hilfreich.Er zwingt dazu, die eigene Arbeitsleistung wirtschaftlich sichtbar zu machen.
Vorsicht bei zu optimistischen Umsatzsteigerungen
In Finanzplänen wird die Lücke zwischen gewünschtem Einkommen und tatsächlicher Wirtschaftlichkeit manchmal durch ambitionierte Umsatzsteigerungen geschlossen.Im ersten Jahr werden beispielsweise 50.000 Euro geplant, im zweiten plötzlich 100.000 Euro und im dritten 180.000 Euro.
Eine solche Entwicklung kann realistisch sein. Sie muss aber erklärbar sein.
- Welche zusätzlichen Kunden werden gewonnen?
- Steigt der Preis?
- Wird mehr Kapazität aufgebaut?
- Kommen neue Vertriebskanäle hinzu?
- Werden Mitarbeiter eingestellt?
- Entsteht ein skalierbares Produkt?
Das Existenzgründungsportal empfiehlt bei der Umsatzplanung ausdrücklich zu berücksichtigen, dass ein neues Angebot zunächst am Markt etabliert werden muss und die Verkaufszahlen neuer Unternehmen in der Praxis häufig erst nach und nach steigen. Gerade deshalb sollte der Unternehmerlohn nicht einfach durch optimistische Umsatzzahlen rechnerisch möglich gemacht werden.
Der Unternehmerlohn gehört auch in den Kapitalbedarf
Ist absehbar, dass das Unternehmen in den ersten Monaten noch nicht genügend Geld erwirtschaftet, muss diese Phase finanziert werden. Beispielsweise können für sechs Monate jeweils 2.500 Euro private Mittel benötigt werden. Allein daraus entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 15.000 Euro. Hinzu kommen Gründungsinvestitionen und die betrieblichen Kosten der Anlaufphase.
Wer bei der Kapitalbedarfsplanung lediglich Computer, Maschinen, Einrichtung oder Warenlager berücksichtigt, kann den tatsächlichen Finanzierungsbedarf deshalb erheblich unterschätzen. Auch Banken achten laut Existenzgründungsportal auf eine realistische Einschätzung der privaten Ausgaben. Für einen bankenfähigen Finanzplan sollte deshalb nachvollziehbar sein, wie der Lebensunterhalt während der Anlaufphase finanziert wird.
Nebenerwerb kann die Übergangsphase erleichtern
Der hohe Anteil von Nebenerwerbsgründungen in Deutschland zeigt, dass viele Gründerinnen und Gründer den Übergang in die Selbstständigkeit schrittweise gestalten. 2025 entfielen nach KfW Research 70 Prozent aller Existenzgründungen auf den Nebenerwerb.
Ein Nebenerwerb kann den finanziellen Druck reduzieren, weil ein Teil des privaten Lebensunterhalts zunächst aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis finanziert wird. Für die Finanzplanung bleibt die Frage nach dem späteren Unternehmerlohn trotzdem relevant.
Wenn das Ziel langfristig der Vollerwerb ist, sollte bereits früh berechnet werden, welchen Umsatz und Gewinn das Unternehmen erreichen muss, damit das bisherige Arbeitseinkommen ersetzt werden kann. Sonst kann ein Unternehmen zwar im Nebenerwerb funktionieren, aber den Sprung in den Vollerwerb wirtschaftlich nicht schaffen.
Wann ist der Wechsel in den Vollerwerb realistisch?
Der richtige Zeitpunkt lässt sich deshalb nicht nur daran festmachen, ob bereits erste Kunden vorhanden sind. Entscheidend ist vielmehr, wie stabil das Geschäftsmodell geworden ist.
Gibt es regelmäßig neue Aufträge? Sind Umsätze planbar? Gibt es wiederkehrende Kunden oder Verträge? Wie hoch ist die Marge? Wie entwickelt sich die Liquidität? Gibt es ausreichend Rücklagen für schwächere Monate? Vor allem sollte bekannt sein, welchen Mindestumsatz das Unternehmen nach dem Wechsel in den Vollerwerb benötigt. Mit dem Wegfall eines Angestelltengehalts steigt der Betrag, den die Selbstständigkeit für den privaten Lebensunterhalt erwirtschaften muss. Genau dieser Effekt sollte vor dem Wechsel im Finanzplan simuliert werden.
Unternehmerlohn und Geschäftsmodell müssen zusammenpassen
Zeigt die Kalkulation, dass der notwendige Umsatz mit der vorhandenen Kapazität oder den geplanten Preisen kaum erreichbar ist, liegt das Problem häufig nicht allein im Finanzplan. Dann sollten auch Geschäftsmodell, Preisstrategie, Zielgruppe oder Leistungsangebot überprüft werden. Genau deshalb sollten Businessplan und Finanzplan nicht getrennt voneinander entwickelt werden. Hier unter „Buisnessplan erstellen“ erfahren Sie mehr.
Tipp: Das Existenzgründungsportal des Bundes stellt eine Checkliste zur Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs und des Unternehmerlohns bereit. Sie kann als erste Orientierung dienen, um private Lebenshaltungskosten, Versicherungen, Vorsorge und weitere Verpflichtungen vollständig zu erfassen.
Unternehmerlohn auch bei Förder- und Finanzierungsgesprächen sauber darstellen
Ein realistischer Unternehmerlohn ist nicht nur für die persönliche Planung relevant. Auch externe Finanzierungspartner wollen erkennen können, ob die Gründung wirtschaftlich tragfähig geplant wurde.
Ein Finanzplan, der hohe Umsätze und Gewinne ausweist, aber keine privaten Lebenshaltungskosten berücksichtigt, kann Fragen aufwerfen. Ebenso problematisch ist eine Planung, in der Gründerinnen über mehrere Jahre praktisch ohne eigenes Einkommen arbeiten sollen. Ein glaubwürdiger Finanzplan sollte deshalb erklären können, wie sich die private Finanzierung während der Anlaufphase entwickelt und ab wann das Unternehmen den Lebensunterhalt selbst trägt.
Der Finanzplan sollte nicht nur für die Bank funktionieren
Am Ende ist der Unternehmerlohn vor allem eine unternehmerische Steuerungsgröße. Die Frage „Was bleibt für mich übrig?“ sollte nicht erst nach Ablauf des Geschäftsjahres beantwortet werden. Gründerinnen können bereits vor der Gründung festlegen, welches Einkommen sie mindestens benötigen, welchen Gewinn ihr Unternehmen dafür erzielen muss und welcher Umsatz wiederum notwendig ist. Dadurch wird auch sichtbar, ob das geplante Geschäftsmodell überhaupt zu den eigenen finanziellen Zielen passt.
Vielleicht zeigt die Rechnung, dass ein geplanter Stundensatz zu niedrig ist. Vielleicht werden zu wenige Kunden erreicht. Vielleicht ist die Marge eines Produktes nicht ausreichend. Oder das Unternehmen benötigt mehr Zeit, bevor der vollständige Lebensunterhalt daraus finanziert werden kann. Genau solche Erkenntnisse sollte ein Finanzplan liefern.
Fazit: Der eigene Verdienst ist Teil des Geschäftsmodells
Gründerinnen sollten ihren eigenen Lebensunterhalt nicht als Restgröße behandeln. Wer hauptberuflich selbstständig sein möchte, muss bereits im Finanzplan beantworten können, welches Einkommen benötigt wird und welcher Umsatz notwendig ist, um dieses Einkommen nachhaltig zu erwirtschaften.
Bei Einzelunternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten wird das eigene Einkommen anders behandelt als bei einer GmbH oder UG. Wirtschaftlich bleibt die Grundfrage jedoch dieselbe: Kann das Unternehmen neben sämtlichen betrieblichen Kosten auch die Arbeitsleistung und den Lebensunterhalt der Gründerin finanzieren? Dafür müssen private Ausgaben, Steuern, Vorsorge, betriebliche Kosten, Liquiditätsreserven und geplante Investitionen zusammen betrachtet werden. Ein guter Finanzplan beantwortet deshalb nicht nur die Frage, ob das Unternehmen Gewinne erzielt.Er zeigt auch, ob sich die Gründung für die Unternehmerin selbst wirtschaftlich trägt.
Finanzplan und Unternehmerlohn professionell kalkulieren
Sie möchten prüfen, welchen Umsatz Ihr Unternehmen erzielen muss, damit Ihre Selbstständigkeit langfristig Ihren Lebensunterhalt finanziert? Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Businessplans und Finanzplans. Gemeinsam können Kapitalbedarf, Umsatzplanung, Rentabilität, Liquidität und privater Finanzbedarf realistisch kalkuliert und auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt werden.
FAQ
Was ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn?
Der kalkulatorische Unternehmerlohn bildet wirtschaftlich die Vergütung für die Arbeitsleistung der Unternehmerin oder des Unternehmers ab. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann er insbesondere für Preis- und Wirtschaftlichkeitskalkulationen berücksichtigt werden, obwohl er steuerlich nicht wie ein gewöhnliches Arbeitnehmergehalt als Betriebsausgabe behandelt wird.
Wie hoch sollte mein Unternehmerlohn im Finanzplan sein?
Ausgangspunkt sollten die tatsächlichen privaten Ausgaben sein. Dazu gehören unter anderem Wohnen, Lebenshaltung, Versicherungen, Altersvorsorge, private Verpflichtungen und Steuerreserven. Zusätzlich sollte berücksichtigt werden, welches persönliche Einkommen langfristig mit der Selbstständigkeit erreicht werden soll.
Ist eine Privatentnahme bei einem Einzelunternehmen eine Betriebsausgabe?
Nein. Privatentnahmen reduzieren nicht den steuerlichen Gewinn des Einzelunternehmens. Für die Finanz- und insbesondere die Liquiditätsplanung müssen sie trotzdem berücksichtigt werden, weil das entnommene Geld dem Unternehmen anschließend nicht mehr zur Verfügung steht.
Muss der Unternehmerlohn in der Umsatzplanung berücksichtigt werden?
Ja, zumindest wirtschaftlich. Die geplanten Umsätze müssen langfristig ausreichen, um sowohl sämtliche betrieblichen Kosten als auch den privaten Finanzbedarf der Gründerin zu decken. Bei der Preisgestaltung sollte die eigene Arbeitsleistung deshalb von Beginn an berücksichtigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmerlohn und Geschäftsführergehalt?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird häufig mit einem kalkulatorischen Unternehmerlohn beziehungsweise Privatentnahmen gearbeitet. Bei einer Kapitalgesellschaft kann eine Geschäftsführerin dagegen ein vertraglich vereinbartes Geschäftsführergehalt beziehen, das in der Gesellschaft als Personalkosten berücksichtigt wird. Die konkrete steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von der individuellen Gestaltung ab.
Gehören private Lebenshaltungskosten in den Businessplan?
Ja. Sie sind insbesondere für die Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung relevant. Das Existenzgründungsportal des Bundes empfiehlt ausdrücklich, den privaten Lebensunterhalt in der Finanzplanung zu berücksichtigen.
Wie berechne ich den Umsatz, den ich für meinen Lebensunterhalt benötige?
Zunächst werden der private Finanzbedarf und sämtliche betrieblichen Kosten ermittelt. Anschließend wird geprüft, welcher Gewinn benötigt wird und welcher Umsatz bei der jeweiligen Kostenstruktur und Marge dafür erforderlich ist. Bei Dienstleistungen kann die Rechnung beispielsweise auf benötigte abrechenbare Stunden oder Tage heruntergebrochen werden.
Warum sollte zusätzlich zum Unternehmerlohn noch Gewinn übrig bleiben?
Ein Unternehmen benötigt finanzielle Spielräume für Rücklagen, Investitionen, Wachstum und unerwartete Belastungen. Wird jeder erwirtschaftete Überschuss für den privaten Lebensunterhalt benötigt, kann das Unternehmen zwar die Unternehmerin finanzieren, besitzt aber möglicherweise kaum Ressourcen für seine weitere Entwicklung.