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ACHEMA-Gründerpreis 2018

Zur Teilnahme am ACHEMA-Gründerpreis 2018 ist jede an einer Existenzgründung interessierte Person angehalten, einen Businessplan zu erstellen. Bewerben können sich Eigentümer von Start-ups, zukünftige Existenzgründer und unternehmensfreudige Wissenschaftler.

Einreichen von Konzept und Businessplan sofort möglich

Bereits zum zweiten Mal werden Innovationen in den Segmenten Biotechnologie, Verfahrenstechnik und Chemie gesucht. Bewerber um den ACHEMA-Gründerpreis können ihre Businesspläne und Konzepte ab sofort einreichen. Den Finalisten wird im Rahmen der ACHEMA 2018 die einmalige Chance zur Präsentation vor einem internationalen Publikum offeriert. Den drei Gesamtsiegern winken darüber hinaus attraktive Preisgelder in Höhe von jeweils 10.000 Euro. Ziel des Gründerpreises ist es, die in den genannten Bereichen zu niedrigen Zahlen von Existenzgründungen zu steigern.

Warum die Initiatoren dazu anregen, einen Businessplan zu erstellen

Grundlegende Verbesserungen auf breiter Ebene bei Technologien und Produkten können von Erfindungen in den Bereichen Chemie, Biotechnologie und Verfahrenstechnik gewährleistet werden. Gute Ideen benötigen ebenso wie junge Unternehmer beim Erschließen neuer Geschäftssektoren mehr Unterstützung. Dabei geht es neben finanziellen Aspekten um die Möglichkeit der Kontaktknüpfung sowie um den Zugang zu erfahrenen Mentoren.

Interessierte mit Ideen zur Existenzgründung können ab sofort einen Businessplan erstellen und als Bewerbung einreichen. Anders als bei der ersten Preisvergabe im Jahr 2015 bestehen im kommenden Jahr keinerlei Einschränkungen in Bezug auf mögliche Kategorien. Alle auf der ACHEMA vertretenen Themen sind zugelassen, das Spektrum reicht vom Anlagenbau bis hin zur Biotechnologie auf industrieller Basis.

Wettbewerb in drei Phasen

Jeder Teilnehmer sollte seine Geschäftsidee bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht haben. Das Konzept muss bis zum 31. Juli eingehen und das Zeitfenster, um den Businessplan zu erstellen, erstreckt sich auf weitere vier Monate. Die letzte Phase endet mit der Vorlage des Businessplans zum 30. November des laufenden Jahres.

Alle Bewerber haben insbesondere in den ersten beiden Phasen die Möglichkeit, ihre Konzepte mit fachlich kompetenten Mentoren zu besprechen. Diese bieten sich zudem bei der Ausarbeitung des Businessplans unterstützend an. Gleichzeitig erhalten Bewerber ebenso wie in der Gründungsphase befindliche oder bereits bestehende Start-ups Zugang zu potenziellen Investoren. Einzige Bedingung für schon etablierte Start-ups: Sie dürfen nicht vor dem ersten Juli 2015 gegründet worden sein. Alle bis zum 30. November 2017 vorliegenden Businesspläne konkurrieren um die finalen Plätze unabhängig vom Datum des Einstiegs in den Wettbewerb.

Weitere Informationen zum Gründerwettbewerb: ACHEMA-Website (externer Link)

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