Existenzgründung und Arbeitsrecht: Sind Crowdworker als Arbeitnehmer anzusehen?
Durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeit gibt es immer mehr kleinteilige Tätigkeiten, die nicht automatisiert werden können und daher von Menschen verrichtet werden müssen. Dies können z. B. das Einfügen von Links oder Bildern in Webseiten, das Durchführen von Umfragen und das Verfassen einfacher Texte sein. Die Auslagerung der Aufgaben an Crowdworker kann hier die … weiter lesen