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Mann gießt einen Baum, an dem Geld wächst.

Sobald ein Start-up ersten Fahrtwind aufgenommen hat und das Produkt am Markt erfolgreich vorgestellt wurde, kommen erst die wirklich hohen Kosten auf ein Start-up zu. Denn nun heißt es: wachsen und den vorhandenen Markt weiter erschließen. Denn der Proof-of-Concept wurde erbracht und dieser Meilenstein signalisiert potentiellen Investoren, dass das Geschäftsmodell funktioniert. Dieses Kriterium ist für die meisten Investitionsgesellschaften ein zwingendes Merkmal, damit in ein Start-up investiert werden kann.

In der A-Series-Finanzierungsrunde zahlt es sich aus, sich vor der Kontaktaufnahme mit Venture Capital Fonds und Investoren diese im Vorhinein gut anzusehen und sich weitestgehend zu informieren. Auf die wichtigsten Schwerpunkte der Investorenansprache und dazugehörige Unterlagen geht dieser Artikel ein.

Was ist eine A-Series-Finanzierung?

Die A-Series-Finanzierung (auch bekannt als Serie-A-Runde oder Serie-A-Finanzierung) ist eine der möglichen fünf Phasen im Kapitalbeschaffungsprozess eines Start-ups. Im Wesentlichen ist die Series-A-Runde die dritte Stufe der Start-up-Finanzierung und in den meisten Fällen die erste Stufe der Venture Capital-Finanzierung.

Ähnlich wie bei der Seed-Finanzierung handelt es sich bei der Series-A-Finanzierung um eine Art eigenkapitalbasierte Finanzierung. Das bedeutet, dass sich ein Unternehmen durch den Verkauf der Unternehmensanteile das benötigte Kapital von Investoren sichert. In den meisten Fällen ist die Finanzierung der Serie A jedoch mit Rückstellungen gegen Verwässerung verbunden. Start-ups geben in der Regel Vorzugsaktien aus, die ihren Eigentümern keine Stimmrechte gewähren.

Gleichzeitig ist es durchaus üblich, dass die Start-ups wandelbare Vorzugsaktien ausgeben. Diese Aktien bieten Anlegern die Möglichkeit, ihre Vorzugsaktien zu einem vorher festgelegten zukünftigen Zeitpunkt in Stammaktien umzuwandeln. Zu beachten ist, dass die Renditen der Anleger aus der Series-A-Finanzierung niedriger sind als die Renditen aus der Startfinanzierung.

Neben konventionelleren Methoden kann Crowdinvesting auch in der Series-A-Finanzierung eingesetzt werden.

Ziele der Serie-A-Finanzierung

Die Series-A-Finanzierung dient in erster Linie dazu, das weitere Wachstum eines Unternehmens sicherzustellen. Zu den gemeinsamen Zielen in der A-Runde gehören das Erreichen von Meilensteinen in der Produktentwicklung und die Gewinnung neuer Talente für den Personalstamm. In dieser Entwicklungsphase beabsichtigt ein Unternehmen, das Wachstum seines Geschäfts fortzusetzen, um mehr Investoren für zukünftige Finanzierungsrunden zu gewinnen. Genau diese Schritte sollten bei der Businessplan-Erstellung mit aufgeführt werden.

In der Series-A-Runde sind die größten Investoren Risikokapital-Fonds. Im Allgemeinen handelt es sich um Unternehmen, die sich auf Investitionen in Unternehmen in der Frühphase spezialisiert haben. Generell gilt, dass Kapital an Unternehmen vergeben wird, die bereits Umsätze erwirtschaften, sich aber noch in der Pre-Profit-Phase befinden.

Im Gegensatz zum Startkapital folgt die Serie-A-Finanzierung einem streng formalen Ansatz.

Risikokapitalgeber, die die Mehrheit der Investoren in dieser Finanzierungsrunde vertreten, sind bereit, den Due-Diligence- und Bewertungsprozess abzuschließen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen. Somit starten diese Prozesse jede substanzielle Serie-A-Finanzierung.

Die Unternehmensbewertung im Businessplan für die A-Series-Finanzierung

Wer nun für sein Start-up das begehrte Risikokapital für die A-Series-Finanzierung akquirieren möchte, muss im Gegensatz zur vorangegangenen Pre-Seed-Phase die Bewertung des Unternehmens weiter anpassen, zudem sind wichtige Formalia im Bewerbungsprozess zu beachten.

Die Bewertung eines Start-ups ist ein wesentlicher Bestandteil der Serie-A-Finanzierung. Im Gegensatz zu Start-ups in der Seed-Phase können Unternehmen, die sich das Kapital der Serie A sichern möchten, im Businessplan mehr Informationen bereitstellen, die für fundierte Investitionsentscheidungen verwendet werden können.

Zu den Zielen der Bewertung im Series-A-Fundraising gehören die Identifizierung und Bewertung der Fortschritte eines Unternehmens mit seinem Startkapital sowie die Effizienz seines Managementteams. Darüber hinaus zeigt der Bewertungsprozess, wie gut ein Unternehmen und sein Management die verfügbaren Ressourcen nutzen, um in Zukunft Gewinne zu erzielen. Erst wenn die Due-Diligence- und Bewertungsprozesse abgeschlossen sind, investieren Risikokapitalgeber in ein Unternehmen.

Also sollte der finanzierungsfähige Businessplan, neben den allgemeingeltenden Formalia, ebenfalls alle nötigen Unterlagen und Informationen für eine umfangreiche Due-Diligence-Prüfung vorweisen.

Due Diligence

In diesem Artikel wurde bereits nun oft dieser Begriff genannt und im Übertragenen Sinne meint dieser Begriff „eine im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. Bei der Prüfung der Due Diligence werden die Start-ups, in welche gegebenen Falls investiert werden soll, sorgfältig auf steuerliche, wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Verhältnisse analysiert. Die Prüfung umschließt meist die Umsatzzahlen, mögliche negative Attribute (Verbindungen zu Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und Korruption) und Gesellschaftsstrukturen. Diese Prüfung ist unumgänglich für die Series-A-Finanzierung und sollte demnach gut vorbereitet werden.

In vielen Fällen wird eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung durchgeführt, welche dazu Firmendatenbanken, Watchlisten, PEP-Listen, Pressemeldungen und Sanktionslisten prüft.

Diese Prüfungen werden zum einen zur Absicherung der Investoren und Venture Kapital Fonds vorausgesetzt, zum anderen gibt es viele weitere Gründe dafür:

  • Rechtliche Gründe: Der Schutz vor Korruption und Geldwäsche steht der der Übernahme von Geschäftsanteilen sehr weit oben auf der Liste, warum die Due-Diligence-Prüfung vorausgesetzt wird. Internationale Gesetze wie der UK Bribery Act, der US-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder dem nationalen GWG-Gesetz.
  • Wirtschaftliche Gründe: Die Investoren wollen die Risiken bei der Übernahme von Geschäftsanteilen möglichst gering für sich und die Anleger halten.
  • Um die Reputation zu schützen: Bei Investitionen im Millionenbereich muss sichergestellt werden, dass das Start-up in welches investiert werden soll, die ethischen und gesetzlichen Standards einhält, um keine negativen Auswirkungen auf den Ruf des Venture Capital Fonds zu riskieren.
  • Finanzielle Folgen abwenden: Wenn mit nicht rechtlich korrekt integrierten Geschäftspartnern zusammen gearbeitet wird, können enorm hohe Strafen für alle Beteiligten drohen, welche sich wiederum auch wieder negativ auf den Ruf der Investoren niederschlagen kann.

Übersicht Due-Diligence-Report

Der Ablauf der Due-Diligence-Analyse lässt sich in drei Schritte unterteilen:

  1. Identifizierung: Um sich hier auf den ersten Schritt der Prüfung vorzubereiten, sollte man damit rechnen, dass wichtige Informationen seitens der Investoren eingefordert werden. Bei Kapitalgesellschaften sind dies: Informationen über das Unternehmen (Umsätze, Rechtsform, Organigramm), deren Aktionäre, Begünstigte, Vorstandsmitglieder, Gruppenstruktur, offizielle Dokumente, Verträge und politische Beziehungen. Bei den Individuen der Gesellschaft können dies darüber hinaus Identitätsnachweise und Finanzierungsquellen sein und sogar politische Verbindungen abgefragt werden.
  2. Sanktionslistenprüfung: In diesem zweiten Schritt ist es das Ziel, das Start-up auf mögliche kriminelle Verbindungen oder Handlungen zu überprüfen. Somit werden in diesem Schritt folgende Listen mit den Daten abgeglichen: Sanktionslisten, Listen über Strafverfolgung, Disqualifizierungslisten und PEP-Listen (politische exponierte Personen). Vorbereitend auf die Prüfung kann jeder Existenzgründer sicherlich die privaten Verhältnisse prüfen und ggf. anpassen, dennoch sind hier meist die Hände des Start-ups gebunden, Einfluss auf diese Prüfung zu nehmen.
  3. Risikobewertung: Final werden die erhobenen Informationen und Daten in der Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes zusammengefasst und bewertet. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, steht dem Investment nichts mehr im Wege.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist es im dritten Schritt der Start-up-Finanzierung unumgänglich, sich mit dem Thema Due Diligence auseinanderzusetzen. Der Geschäftsplan sollte neben den allgemeinen Kapiteln ebenfalls ein eigenes Kapitel diesem Thema widmen. Hier ist es in der Regel so, dass sich Unternehmen bei bevorstehender Investorenakquise fachkompetent beraten lassen, damit vermeidbare Fehler bei der Zusammenstellung des finanzierungsrelevanten Businessplans, der dazugehörigen Finanzplanung und damit eine wahrscheinliche Absage seitens der Investoren vermieden werden kann.

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