Koalitionsvertrag 2013: Die Große Koalition will Existenzgründer stärken
Nach zweimonatigen Verhandlungen haben CDU/ CSU und SPD Ende November 2013 den Koalitionsvertrag unterzeichnet. In ihm wird festgehalten, wie die beiden Volksparteien die nächsten vier Jahre zusammenarbeiten wollen und welche Themen bis 2017 auf der Agenda stehen.
Als Initiative für Existenzgründer interessiert uns natürlich vor allem, was die drei Parteien zur Unterstützung von Existenzgründungen und Selbstständigkeit in Deutschland planen. Und so viel sei vorab verraten: Die Große Koalition hat sich einiges vorgenommen.
Schon im ersten Punkt des Vertrages heißt es auf Seite 13 wörtlich:
„Unser Land braucht eine ‘Neue Gründerzeit’. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen.“
Um zu überprüfen, wie ernst es die Koalition mit dieser Aussage meint, haben wir die wichtigsten Aussagen herausgesucht und für Sie zusammengefasst.
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Der Gründungszuschuss wird fortgeführt
Die zuletzt durchgeführten Verschlechterungen beim Gründungszuschuss sollen durch den nächsten Arbeitsminister wieder zurückgenommen werden. Ob der Rechtsanspruch darauf auch wieder eingeführt wird, ist noch unklar. Es gibt keine klare Aussage dazu. Auf Seite 140 heißt es lediglich, dass für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden soll.
Die „Gründungszeit“ als neues Förderinstrument
Die derzeitige Praxis ist, dass man mindestens einen Tag ALG 1 / ALG 2 beziehen muss, um vom Staat Förderzuschüsse bei der Existenzgründung bekommen zu können. Das soll in Zukunft geändert werden.
In der kommenden Legislaturperiode soll die „Gründungszeit“ eingeführt werden, die es auch Angestellten ermöglichen soll, Förderzuschüsse zu erhalten. Die Angestellten haben somit ein niedrigeres Risiko zu tragen. Für diese Methode sollen die bewährten Instrumente zur Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiterentwickelt werden. Sehr interessant ist dabei die mögliche Verknüpfung des Darlehens mit der Nutzung von Crowdfunding (Schwarmfinanzierung).
Beim Crowdfunding können Unternehmer auf verschiedenen Onlineplattformen ihre Geschäftsidee vorstellen und um die finanzielle Unterstützung durch Investoren werben. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, aber die Investoren werden dafür am späteren Gewinn des Unternehmens beteiligt. Also eine sehr interessante Alternative zum klassischen Kredit durch Banken.
Das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden
Eine positive Überraschung ist im Bereich Gründercoaching zu finden. Das Gründerchoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden. Wörtlich heißt es:
„Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.“
Die Koalition hält also anscheinend eine Kofinanzierung des Coachings durch die EU auch in den kommenden Jahren für möglich.
Minijobs bleiben erhalten
Minijobs sind für Gründer und Selbstständige eine günstige und risikoarme Möglichkeit, Beschäftigung zu schaffen. Daher ist es sehr erfreulich, dass diese bestehen bleiben. Die Parteien haben sogar vor, die Sozialversicherungsansprüche der Minijobber zu verbessern und den Übergang vom Minijob in eine reguläre Beschäftigung zu erleichtern.
Bürokratie soll abgebaut werden
Dieses Vorhaben ist mit Sicherheit nicht neu. Auch in diesem Koalitionsvertrag sind die Formulierungen zum Thema eher schwammig gehalten. Es bleibt abzuwarten, was die kommende Regierung tatsächlich unternehmen wird, um das Versprechen einzulösen.
Interessant liest sich jedoch der Punkt, dass die Gründung von Unternehmen erleichtert werden soll. Man plant das Antragsverfahren zu entbürokratisieren, im Vertragsentwurf war die Rede von einer Gründung innerhalb von 72 Stunden. Diese Formulierung ist in der endgültigen Version aber schon entfallen.
Es gibt leider auch Punkte, die keiner Verbesserung oder Überarbeitung unterzogen wurden. So wurden die hohen Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Selbstständigen nicht thematisiert. Auch zur Begrenzung der enormen Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung findet sich keine Aussage.
Zudem heißt es im Koalitionsvertrag zwar, dass Unternehmensgründungen in der IT-Branche erleichtert werden sollen und ein umfangreiches Netzwerk für Startups durch die Wirtschaft angestoßen werden soll, dem steht aber die bereits vorgenommene Streichung von einer Milliarde Euro für den Breitbandausbau entgegen. Es wird also spannend zu beobachten sein, wie die kommende Regierung diese Gegensätze miteinander vereinbaren will.
Alles in allem hat sich die Große Koalition einige interessante Themen auf die Fahnen geschrieben, die der Gründerszene in Deutschland helfen könnten. Bleibt abzuwarten, ob und wie sie diese umsetzen wird.
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