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Fördergelder für Existenzgründer/innen

Schon vor der Existenzgründung unterstützt der Staat Existenzgründer in vielfältiger Form. Die Gelder hierfür kommen teils aus dem eigenen Landes- bzw. Bundeshaushalt und teils aus den Förderprogrammen der EU. Die Förderungen sind individuell und richten sich nach Ihrer aktuellen persönlichen Situation sowie dem Standort der Gründung. So wird z.B. eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit stärker gefördert als eine Gründung aus einer Festanstellung. Und in einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse für eine Gründungsberatung bis 100 %, in anderen Bundesländern wiederum nur eine geringe oder keine Förderung. Eine Übersicht der Förderprogramme Ihres Bundeslandes finden Sie hier, aber es gibt auch Förderprogramme, die bundesweit angeboten werden. Dabei kann zwischen Förderung in den Bereichen

unterschieden werden.

Besondere Fördermöglichkeiten für Existenzgründer

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Ihrer Existenzgründung informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt.Existenzfoerderung durch die EU

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Die geförderte Vorgründungsberatung

Ein Gründungsberater kann Sie bei dem Schritt in die Selbständigkeit oder in der Festigungsphase tatkräftig unterstützen. Nutzen Sie seine Erfahrung und vermeiden Sie so Fehler, die fast alle Gründer/innen zwangsläufig machen – siehe unsere Liste der häufigsten Gründungsfehler. Die Unterstützung des Gründungsberaters reicht von der Entwicklung Ihrer Geschäftsidee über die Erstellung eines Businessplans, Unterstützung bei der Finanzierung bis hin zur langfristigen Festigung Ihres Unternehmens.

Um die Kosten für die Beratung zu reduzieren, übernimmt das Bundesland, in dem sie ansässig sind, aus eigenen oder aus Mitteln der Europäischen Union einen Teil dieser. Ganz uneigennützig ist dies nicht, da es großes Interesse hat, dass Ihre Selbständigkeit erfolgreich ist, denn Sie zahlen Steuern und beschäftigen im Idealfall Mitarbeiter. Je nach persönlicher Situation werden bis zu 100 % der Kosten gefördert.

Sie wollen nicht die Katze im Sack kaufen und den Berater erst einmal kennenlernen? In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch besprechen Sie mit einem Gründungsberater in Ihrer Nähe Ihre Geschäftsidee und erörtern die persönlichen Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland.

Günstige Förderkredite zur Finanzierung

Wenn Sie neben Ihrem Eigenkapital weiteres Kapital zur Finanzierung Ihrer Existenzgründung oder für das weitere Wachstum benötigen, können Sie als Alternative zu klassischen Bankkrediten öffentliche Förderkredite in Anspruch nehmen. Bei den öffentlichen Fördermitteln handelt es sich um zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren, die aus Mitteln des Landes und Bundes bereitgestellt werden. Die am häufigsten in Anspruch genommenen Förderkredite sind die der KfW-Bank. Allerdings ist die Grundvoraussetzung, dass Sie eine saubere SCHUFA haben. Durch die Verteilung des Ausfallrisikos auf die KfW und die Hausbank sind die Banken eher bereit, einen Kredit zu gewähren. Außerdem ist der Zinssatz wesentlich geringer. Beim Startgeld liegt er bei 2,27 % beim ERP-Darlehen Universell je nach Bonität ab 1,26 %. Weitere Informationen zu den Förderkrediten finden Sie hier.

Die folgende Grafik veranschaulicht vereinfacht das Antragsverfahren bei der KfW und bei der GLS:

Möglichkeiten zur Finanzierung

Förderung aus der Arbeitslosigkeit

Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, sich vom Arbeitsamt finanziell unterstützen zu lassen. So sichern Sie Ihren Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Gründung und haben eine Sorge weniger! Wichtig ist, dass Sie den jeweiligen Zuschuss vor der Gründung beantragen und das neue Unternehmen im Hauptgewerbe geführt wird. Wenn Sie bis vor Kurzem noch berufstätig waren, sollten Sie zudem nicht selbst gekündigt haben, da sonst eine dreimonatige Sperrfrist für die Zuschüsse besteht. Wenn Sie ALG 1 beziehen, können Sie den Gründungszuschuss beantragen, wenn Sie ALG 2 erhalten, das Einstiegsgeld und einen Investitionszuschuss. Alles Weitere können Sie hier nachlesen.

Füllen Sie einfach unverbindlich den Fördercheck aus oder rufen Sie uns kostenlos unter 0800 / 58 95 505 an und lassen Sie sich von uns über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten vor der Gründung beraten.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

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