Gründerfinanzierung: Im Rahmen einer geplanten Existenzgründung besteht oft ein Bedarf an Fremdkapital, um die Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können.
In diesem Zusammenhang sind staatlich geförderte Gründerdarlehen wie z. B. das KfW-StartGeld sehr beliebt. Diese Förderdarlehen weisen günstige Konditionen wie niedrige Zinssätze und eine tilgungsfreie Anlaufzeit aus, sodass man das Darlehen nicht direkt tilgen muss.
Um ein solches Gründerdarlehen beantragen zu können, muss man einen bankenfähigen Businessplan erstellen. In diesem wird das gesamte Geschäftsmodell mit all seinen Bestandteilen erläutert. Zudem muss die Wirtschaftlichkeit des Gründungsvorhabens kalkuliert werden. Hierfür wird bankenseitig ein professioneller Finanzplan erwartet. In diesem wird unter anderem ein Kapitalbedarfsplan erstellt, in dem zusammengetragen wird, wofür die Förderung verwendet werden soll. Bei der Kapitalbedarfsplanung wird zwischen den beiden Kategorien Investitionen und Betriebsmitteln unterschieden. Einerseits werden Investitionen in einem höheren Umfang als Betriebsmittel gefördert, jedoch ist die geförderte Betriebsmittel-Finanzierung ebenfalls bis zu einer gewissen Höhe möglich. Hierzu zählt auch das Gründergehalt.
In diesem Artikel möchten wir erläutern, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum das Gründergehalt über ein gefördertes Gründerdarlehen finanziert werden können.
Investitionen und Betriebsmittel – Definition & Beispiele
Grundsätzlich unterscheidet man beim Verwendungszweck bei einer Aufnahme von Fremdkapital zwischen Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel.
Die Investitionen dienen per Definition der langfristigen Bindung von finanziellen Mitteln in materielle oder in immaterielle Vermögensgegenstände. Investitionen bilden damit Ausgaben für die Anschaffung von Gütern, die dauerhaft im Unternehmen genutzt werden können.
Als Beispiele für Investitionen gelten:
- Maschinen
- Anlagen
- Werkzeuge
- Fahrzeuge
- Gebäude
- Büroeinrichtung
Wenn man also eine Maschine oder ein Fahrzeug anschaffen möchte, so verfügen diese Gewerke über einen gewissen Wert. Dieser erhöht auch den Wert des Unternehmens, dem sie gehören. Für eine Bank bilden diese Investitionen eine entsprechende Sicherheit ab, da sie z. B. wieder verkauft werden können, um so dem Unternehmen Liquidität zuführen.
Betriebsmittel sind betriebliche Aufwendungen, die regelmäßig anfallen, denen jedoch kein genauer Gegenwert beigemessen werden kann.
Als Beispiele für Betriebsmittel gelten unter anderem:
- Gehälter/ Personalkosten
- Ausgaben für Marketing
- Miete für Büro- und Gewerberäume
- Miete für ein Warenlager
- Gründungsnebenkosten wie z. B. für die Gründungsberatung
- Anmeldungen und Genehmigungen
- Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Betriebsmittel schaffen keinen direkten Wert für ein Unternehmen. So kann es z. B. der Fall sein, dass man eine gewisse Summe für die Umsetzung einer Marketingstrategie ausgibt, diese jedoch nicht zum gewünschten Effekt der Neukundengewinnung führen. Somit wurde das Geld zwar ausgegeben, aber kein dauerhafter Wert geschaffen.
Dennoch ist es für Förderbanken gängig, im Rahmen eines Gründerdarlehens auch Betriebsmittel zu finanzieren.
Einordnung des Gründergehalts als Betriebsmittel
Bei der Planung einer Existenzgründung stellen sich viele Gründer die Frage, aus welchen finanziellen Mitteln man die privaten Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten nach der Gründung bestreiten soll. Denn man kann nicht vom ersten Tag an von ausreichend hohen Umsätzen rechnen. Zudem sind aus diesen ja zunächst die laufenden betrieblichen Kosten zu begleichen, bevor man sich selber ein Gehalt auszahlen kann.
Grundsätzlich kann man die Aussage treffen, dass das Gründergehalt in den ersten Monaten als Bestandteil eines Förderdarlehens für Gründer abgedeckt werden kann.
Kleiner Tipp: Wer Förderzweck, Konditionen und förderfähige Betriebsmittel im Detail nachlesen möchte, findet eine nüchterne Übersicht auf der offiziellen KfW-Seite zum ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
Das Gründergehalt zählt zu den Betriebsmitteln. Die mögliche Förderung besteht also nicht nur für das Gehalt von Angestellten, sondern auch für die Entrepreneure, die z. B. als Geschäftsführer agieren.
Finanzplan-Erstellung: Darstellung des Gründergehalts je nach Rechtsform
Bei der Finanzplan-Erstellung zur Beantragung eines Gründerdarlehens geht es im Wesentlichen um die Abbildung einer Rentabilitätsvorschau, die auch Gewinn- und Verlustrechnung genannt wird. Aus dieser geht der monatliche und jährliche Gewinn eines Unternehmens hervor, da die Umsätze, der Wareneinsatz, die Personalkosten und die betrieblichen Kosten einander gegenübergestellt werden.
Die Darstellung des Gründergehalts im Finanzplan ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig.
Man unterscheidet zwischen
- einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH,
- einer Personengesellschaft (Einzelunternehmen oder GbR)
- oder einer Selbständigkeit als Freiberufler.
Bei Rechtsform Kapitalgesellschaft agieren der oder die Gründer meistens auch als Geschäftsführer des Unternehmens. Sie sind also formell in der eigenen Gesellschaft angestellt und erhalten ein reguläres Gehalt als angestellte Person. Man rechnet hier dem Bruttogehalt die Lohnnebenkosten hinzu und kann hierfür den Faktor 1,2 – 1,25 des Bruttogehalts ansetzen. Das sogenannte Arbeitgeberbruttogehalt wird in die Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung) eingetragen. Beispiel: Bruttogehalt 3.000 Euro x 1,25 = 3.750 Euro Arbeitgeberbruttogehalt.
Anders verhält es sich bei Personengesellschaften und Freiberuflern. Da man als Inhaber bzw. freiberuflich selbständige Person nicht im eigenen Unternehmen angestellt ist, bezieht man kein Gehalt im ursprünglichen Sinne.
Man spricht hier formell von einer sog. Privatentnahme, aus der man die seine privaten Lebenshaltungskosten decken kann. Man trägt den Bruttobetrag (also ohne Versteuerung und ohne Lohnnebenkosten), den man sich monatlich auszahlen möchte, im Finanzplan in den Bereich der Liquiditätsplanung ein. Diese Auszahlung hat keine Auswirkung auf das Betriebsergebnis. Sie ist jedoch liquiditätswirksam und muss daher in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.
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Kapitalbedarfsplan für die Gründerfinanzierung erstellen
Grundsätzlich gilt es, im Rahmen der Beantragung eines Förderdarlehens den gesamten Kapitalbedarf zusammenzutragen.
Man muss also umfassend kalkulieren, welche Investitionen zu tätigen sind, um gut in die Selbständigkeit starten zu können. Darüber hinaus muss ebenfalls kalkuliert werden, welche Betriebsmittel insbesondere in den ersten 3 Monaten nach der Gründung anfallen. Neben z. B. Marketingkosten, der Anmietung einer Büro- oder Lagerfläche oder Ausgaben für eine Software gilt dies auch für die Personalkosten. Hier können sowohl die Personalkosten für Angestellte als auch für den oder die Gründer angesetzt werden. Dies gilt mindestens für die ersten drei Monate nach der Kapitalaufnahme. Auf diese Weise sind die ersten Monate nach der Gründung mit Blick auf die privaten Lebenshaltungskosten abgedeckt.
Dies gilt auch für die Privatentnahme, die zwar formell nicht als Gehalt gilt, aber dennoch im Rahmen eines Förderdarlehens in selbiges integriert werden kann.
Fazit
Im Vorfeld einer geplanten Existenzgründung ist es natürlich sehr wichtig, sich umfassend mit dem bestehenden Kapitalbedarf zu beschäftigen. Aus Gründersicht ist in diesem Kapitalbedarf das eigene Gehalt ein sehr wichtiger Bestandteil. Denn man möchte sich insbesondere in den ersten Monaten nach der Gründung auf den Aufbau des Unternehmens fokussieren. Hierfür muss genug Liquidität im Unternehmen vorhanden sein, um das Gehalt oder die Privatentnahme auszahlen zu können. Dies kann über die Aufnahme eines Förderdarlehens ermöglicht werden, da Betriebsmittel wie z. B. Personalkosten ein gängiger Bestandteil eines solchen Darlehens sind. Erfahrene Gründungsberater können bei der Erstellung eines Finanzplans und insbesondere bei der Kapitalbedarfsplanung unterstützen. Diese Unterstützung wird staatlich gefördert. Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus und wir bringen Sie für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten in Kontakt.