Gründerfinanzierung – die Rolle des Standorts für den Erfolg des Geschäftsmodells

Eine Existenzgründung und deren Finanzierung ist in vielen Geschäftsbereichen möglich. Es gibt klassische und erprobte Geschäftsmodelle, mit denen viele Selbstständige und Unternehmen seit vielen Jahren gute Gewinne erzielen. Zudem gibt es innovative Geschäftsmodelle, deren Ausprägung so am Markt noch nicht existiert. Wenn ein Geschäftsmodell mit einem festen stationären Standort verbunden ist (z. B. in einem Friseursalon oder einer Kfz-Werkstatt), spielt die Auswahl des Standorts eine sehr große Rolle. Dies gilt z. B. für die Lage, die Sichtbarkeit und die Erreichbarkeit durch die potentiellen Kunden. Doch auch bei digitalen Geschäftsmodellen wie dem Online-Handel kann der Standort des Unternehmens eine Rolle für den Erfolg der Selbstständigkeit spielen. Unter anderem hängt die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer vom Standort ab.

Wenn man ein Förderdarlehen wie z. B. das StartGeld der KfW oder ein Darlehen einer Landesbank beantragen möchte, muss man einen professionellen Businessplan erstellen. In diesem müssen alle Bestandteile der geplanten Selbstständigkeit inklusive eines detaillierten Finanzplans erläutert werden. Auch die Höhe der Gewerbesteuer muss insbesondere bei der Beantragung einer Gründerfinanzierung einkalkuliert werden.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, inwieweit der Standort eines gegründeten Unternehmens oder einer Selbstständigkeit bei der Beantragung eines geförderten Darlehens eine Rolle spielt.

Vorteile von Förderdarlehen zur Finanzierung

Staatlich geförderte Finanzierungen sind für Existenzgründer sehr attraktiv. Sie sollen Gründern dabei helfen, die geplante Selbstständigkeit in Ruhe aufbauen und sich so nachhaltig erfolgreich am Markt etablieren zu können. Im weiteren Zeitverlauf sollen im gegründeten Unternehmen natürlich z. B. Arbeitsplätze geschaffen werden, so dass der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wird.

Als Vorteile eines geförderten Darlehens sind u. a. die folgenden zu nennen:

  • Niedriger Zinssatz: Der Zinssatz liegt ca. 1,5 Prozentpunkte unterhalb des Zinsniveaus von klassischen Bankdarlehen. Konsum- oder Privatkredite sind natürlich nochmals deutlich teurer.
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Die Tilgung eines Förderdarlehens setzt erst nach einer gewissen Zeit ein. Meist liegt die tilgungsfreie Anlaufzeit bei ein bis zwei Jahren und ist abhängig von der Gesamtlaufzeit des Darlehens. In dieser Zeit muss das Darlehen an sich nicht zurückgezahlt werden.
  • Unterschiedliche Finanzierungsvolumen möglich: Das Gründerdarlehen KfW-StartGeld kann bis zu einem Volumen von 200.000 Euro pro Gesellschafter gewährt werden. Andere Mikro- und Förderdarlehen von z. B. Landesbanken gehen bis zu einer Summe von 25.000–50.000 Euro. Auch mit diesen Volumen können bereits einige Gründungsideen oder ein Unternehmenswachstum gut abgebildet werden.
  • Lange Laufzeit: Die Mindestlaufzeit der Förderdarlehen liegt bei fünf Jahren, die Darlehen können allerdings auch über beispielswiese sieben oder zehn Jahre zurückbezahlt werden. Daraus resultieren niedrige monatliche Raten, sodass die Liquidität des Unternehmens weiterhin wachsen kann.
  • Geförderter Businessplan: Für die Beantragung eines Förderdarlehens ist ein professioneller Businessplan notwendig. Mit diesem prüfen Förderbanken die Rentabilität des Geschäftsmodells. Für die Erstellung eines Businessplans stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung und stellt Gründern oder Jungunternehmen erfahrene Berater zur Seite.
  • Oftmals können Förderdarlehen ohne den Einsatz von Eigenkapital gewährt werden.

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Standortfaktoren bei Existenzgründungen

Bei vielen Geschäftsideen hat die Auswahl des Standorts operativ eine große Bedeutung für den Erfolg der Selbstständigkeit. Bei eher klassischen Geschäftsmodellen werden z. B. ein Ladenlokal, eine stationäre Praxis oder eine Produktionsstätte benötigt, um Umsatz zu generieren. Dies gilt z. B. für folgende Formen der Selbstständigkeit:

  • Gastronomie (Restaurant, Imbiss, Café etc.)
  • Physiotherapie
  • Fitness-Studio
  • Stationärer Einzelhandel
  • Friseursalon
  • Kosmetikstudio
  • Nagelstudio
  • Tischlerei/ Zimmerei
  • KfZ-Werkstatt
  • Produktionsstätten

Bei all diesen Geschäftsideen spielt der Standort eine große Rolle. Positive Eigenschaften eines solchen Standorts sind:

  • Gute Sichtbarkeit
  • Passende Beschaffenheit der Räumlichkeiten für die Umsetzung der Geschäftsidee, z. B. die Größe der verfügbaren Fläche, vorhandene technische Infrastruktur (z. B. WCs, Waschbecken, Abluftanlage, Brandschutz etc.)
  • Gute Erreichbarkeit, z. B. über öffentliche Verkehrsmittel und Parkplätze
  • Verfügbarkeit der Zielgruppe in der Umgebung
  • Laufkundschaft in der direkten Umgebung (Friseursalon, Einzelhandel, Gastronomie)
  • Hohe Kaufkraft in der Region bei b2c-Geschäftsmodellen
  • Eine hohe Anzahl von möglichen Geschäftskunden für B2B-Umsätze

Einige dieser Geschäftsmodelle werden auch durch Dienstleistungen erweitert, die nicht direkt in einer Immobilie stattfinden. Dies sind z. B. Lieferdienste in der Gastronomie, Hausbesuche eines Physiotherapeuten bei den Patienten oder in einem Krankenhaus. Dennoch ist es auch hier wichtig, im Umkreis des Standorts über eine relevante Anzahl an Zielkunden oder Patienten zu verfügen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen.

So kann die Lage eines Standorts ausschlaggebend für den Erfolg eines Unternehmens oder einer Selbstständigkeit sein. Je überzeugender man die Vorteile seines Standorts im Businessplan kommuniziert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Erhalts eines staatlich geförderten Gründerdarlehens. Denn diese werden nur gewährt, wenn eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit für das Gelingen des Vorhabens veranschaulicht werden kann.

Finanzierung beantragen – die Berücksichtigung von Standortfaktoren bei der Erstellung des Finanzplans

Auch über die operative Bedeutung hinaus sind bei der Standortauswahl einige Punkte zu berücksichtigen, die bei der Vergabe eines Förderdarlehens geprüft werden. Diese sind unabhängig von der Ausprägung des Geschäftsmodells. Es spielt an dieser Stelle also keine Rolle, ob man an einem stationären Standort agiert oder rein digital. Diese Parameter werden bei der detaillierten finanziellen Betrachtung der Selbstständigkeit sichtbar. Denn bei der Erstellung eines Finanzplans sind sowohl in der Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung) als auch im Liquiditätsplan die Gewerbesteuer zu berücksichtigen. Diese fällt immer zur Mitte eines jeden Quartals an. Sie ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebnisrelevant. Das bedeutet, dass die Gewerbesteuer vom sog. Gewinn vor Steuern abgezogen werden muss, um den Gewinn nach Steuern ausweisen zu können. Nur Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Personen- und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) jedoch schon. Bei Kapitalgesellschaften ist zudem noch die Körperschaftssteuer zu entrichten, diese ist allerdings standortunabhängig.

Finanzplan erstellen – die korrekte Berechnung der Gewerbesteuer

Die Höhe der Gewerbesteuer ist das Produkt aus Gewerbeertrag (Gewinn vor Steuern), der Steuermesszahl (3,5% vom Gewinn vor Steuern) und dem sog. Gewerbesteuerhebesatz. Diesen kann jede Gemeinde in Deutschland selbst festlegen, so dass es große regionale Unterschiede gibt. Er beträgt mindestens 200%, kann aber auch bei über 500% liegen. Bei einem Jahresgewinn von z. B. 100.000 Euro kann die Höhe der Gewerbesteuer also z. B. bei 7.000 Euro, aber auch bei z. B. 15.000 Euro liegen. Der Unterschied ist rein vom Standort/ der Gemeinde, in dem das Unternehmen angemeldet ist, abhängig.

Zur Ermittlung der Gewerbesteuer kann man die folgende Formel anwenden:

(Gewinn vor Steuern – 24.500 Euro Freibetrag) x 0,035 (da 3,5%) x den Hebesatz der Gemeinde, z. B. 475%.

Der nicht zu versteuernde Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur bei Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR), nicht aber bei Kapitalgesellschaften.

Fazit

Generell ist es wichtig, die Beantragung einer Finanzierung professionell vorzubereiten.

Im Businessplan wird der Standort des Unternehmens mit all seinen Vorteilen erläutert, an dieser Stelle steht dessen operative Bedeutung im Vordergrund. Im Finanzplan hingegen ist es wichtig, sich mit der Auswirkung des Standorts auf die Gewerbesteuer zu befassen. Die richtige Berechnung kann mehrere tausend Euro Unterschied in der Prognose der Planzahlen ausmachen. Wenn man ein Förderdarlehen beantragen möchte, dürfen im Finanzplan keine Fehler enthalten sein. Steuerliche Themen sind hier insbesondere zu berücksichtigen.

Sie möchten sich bei der Erstellung eines Finanzplans oder der Beantragung eines Förderdarlehens professionell beraten lassen? Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus und wir bringen Sie für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten in Kontakt.

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FAQ

Warum ist der Standort auch bei digitalen Geschäftsmodellen und deren Finanzierung relevant?
Weil u. a. die Gewerbesteuer am Unternehmenssitz anfällt (Hebesatz der Gemeinde) und damit die Rentabilität beeinflusst.

Welche Standortfaktoren prüft die Bank bei dem Förderdarlehen und der Finanzierung?
Operativ (Lage, Sichtbarkeit, Erreichbarkeit, Zielgruppe) und finanziell (Hebesatz/Gewerbesteuer im Finanzplan, Mieten, Nebenkosten).

Gehört die Gewerbesteuer in die Finanzplanung?
Ja. Sie ist ergebniswirksam (GuV) und quartalsweise liquiditätswirksam. Fehler hier senken die Bewilligungschancen.

Wie berechne ich die Gewerbesteuer im Finanzplan für eine gelungene Finanzierung?
(Gewinn vor Steuern – 24.500 € Freibetrag*) × 0,035 × Hebesatz der Gemeinde.
*Freibetrag nur bei Einzelunternehmen/GbR, nicht bei UG/GmbH.

Wer zahlt keine Gewerbesteuer?
Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) – sofern sie tatsächlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig sind.

Spielt die Rechtsform eine Rolle?
Ja. UG/GmbH zahlen stets Gewerbesteuer (kein Freibetrag). Einzelunternehmen/GbR haben den Freibetrag von 24.500 €.

Welche Vorteile haben Förderdarlehen (z. B. KfW-StartGeld)?
Niedrige Zinsen, tilgungsfreie Anlaufzeit, lange Laufzeiten, passende Volumina, oft ohne Eigenkapital; banknahe Prüfung über Businessplan.

Muss ich für die StartGeld-Finanzierung einen Businessplan vorlegen?
Ja. Bankfertiger Businessplan inkl. Finanzplan ist Pflicht (Hausbankverfahren). Standortargumentation und Steuerannahmen müssen stimmig sein.

Was ist beim stationären Standort besonders wichtig?
Lage, Sichtbarkeit, Erreichbarkeit/ÖPNV, Parken, Raumzuschnitt/Technik (Abluft, Brandschutz), Laufkundschaft, lokale Kaufkraft/Zielgruppe.

Welche Nachweise für eine Finanzierung erwarten Banken zusätzlich?
Lebenslauf/Qualifikationen, Investitionsplan, Miet-/Kaufangebote, Standortdaten (Hebesatz), Vermarktungs-/Umsatzplanung, Liquiditätsplanung.

Kann ein ungünstiger Hebesatz kompensiert werden?
Teilweise durch realistische Preise, Kostenmanagement und Marketing. Dennoch: Sitzwahl mit Hebesatzvergleich gehört in die Planungsphase.

Wann wird die Gewerbesteuer bezahlt?
In der Regel vierteljährlich (Vorauszahlungen). Das muss im Liquiditätsplan berücksichtigt werden.

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