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Personengesellschaft

Unter einer Personengesellschaft wird eine Gruppe der Handelsgesellschaften ver-standen, bei der die einzelnen Personen im Vordergrund stehen. Diese können auch ohne Kapitaleinbringung an der Gesellschaft beteiligt sein. Das Gegenstück zu der Personen-gesellschaft ist die Kapitalgesellschaft.

Unter der Bezeichnung Personengesellschaft werden die folgenden Rechtsformen ge-sammelt: die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG).

Eigenschaften der Personengesellschaft:

  • Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen
  • Verfolgung eines gemeinsamen, wirtschaftlichen Zieles
  • Mitglieder haften uneingeschränkt; ausgenommen sind Kommanditisten einer KG und Gesellschafter einer Partnergesellschaft
  • Besteuerung durch Zahlung des Steueranteils durch jeden einzelnen Gesellschafter
  • Leitung grundsätzlich durch jeden Gesellschafter möglich
  • Eintragung in Handelsregister A.

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2 thoughts on “Gründerlexikon Personengesellschaft

  1. S-R-Z-W-GmbH
    Möchte gerne ein Gewerbe anmelden als GmbH was muss ich tun oder woher bekomme ich Geld
    Da wir eine REHA-KLINIK umbauen müssen in Sachsen/Wolkenstein
    Mit freundlichen Grüßen
    GF Norbert Loibenböck

    • Hallo Herr Norbert Loibenböck,
      die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt. Bevor Sie diese jedoch vornehmen, sollten Sie ihre Fördermöglichkeiten prüfen lassen. Hierfür rufen Sie uns bitte kostenfrei telefonisch unter 0800 5895505 an. Wir können Sie dann individuell zu Fördermitteln für Ihr Vorhaben informieren. Viele Grüße aus der Redaktion von Deutschland startet

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