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Eine dunkelhaarige Frau macht einen ahnungslosen Gesichtsausdruck.

Die unterschiedlichen Begriffe aus der Welt der Gründer können häufig verwirrend sein. Vor allem dann, wenn diese phonetische Ähnlichkeiten aufweisen wie z. B. die Begriffe Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen und Kleingewerbe. Da sind Missverständnisse und Unklarheiten vorprogrammiert. Schließlich hat man nicht immer ein Gründerlexikon zur Hand. Im folgenden Artikel schaffen wir Klarheit und erklären, was die einzelnen Begriffe bedeuten.

Was ist ein Kleinunternehmen?

Zunächst beginnen wir mit dem Begriff Kleinunternehmen. Von diesem spricht man in erster Linie in steuerlichen Zusammenhängen. Mit einem Kleinunternehmen wird ein Unternehmen gemeint, welches nach dem Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit arbeitet. Das bedeutet, dass Existenzgründer, die erst einmal mit geringen Umsätzen starten, von der Kleinunternehmerregelung profitieren können. Diese erlaubt es Gründern, sich bei einem jährlichen Umsatz in Höhe von bis zu 22.000 Euro von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Somit entspricht der Netto-Betrag auf der ausgestellten Rechnung gleichzeitig dem Brutto-Betrag.

Weiterhin wird der Begriff Kleinunternehmen von der EU für die Größenordnung von Unternehmen verwendet. Insbesondere dann, wenn es um Förderprogramme geht. Für deren Beantragung müssen bestimmte Richtlinien und Voraussetzungen erfüllt sein. Denn einige betreffen ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte KMU.

Zwei wesentliche Merkmale kennzeichnen dabei ein Kleinunternehmen:

  1. Beschäftigung von weniger als 50 Mitarbeitern
  2. Umsätze von höchstens 10 Millionen Euro jährlich

Kleinunternehmen können z. B. Personen- oder Kapitalgesellschaften sein. Eine Kategorisierung gilt unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft. Vorsicht: Der Status des Kleinunternehmers hingegen betrifft ausschließlich das Umsatzsteuerrecht. Spricht man also von einem Kleinunternehmer, so meint man einen Unternehmer, der nach Kleinunternehmerregelung (externer Link) gemäß Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit arbeitet, wie dies weiter oben erklärt wurde. Relevant ist der Begriff demnach in erster Linie für das Finanzamt. Er sagt jedoch nichts über die Größe wie z. B. Mitarbeiterzahl oder die erzielten Gewinne aus. Der Umsatz wird jedoch über den Begriff Kleinunternehmer laut Umsatzsteuergesetz begrenzt. Kleinunternehmer müssen keine Kaufleute sein. Auch können Solo-Selbstständige, Freiberufler oder Land- und Forstwirte den Status Kleinunternehmer tragen, wenn ihr Umsatz unterhalb der entsprechenden Höchstgrenze, gemäß Kleinunternehmerregelung, von 22.000 Euro liegt.

Was bedeutet Kleingewerbe?

Als nächstes widmen wir uns dem Begriff Kleingewerbe, welches im Volksmund häufig synonym für Nebengewerbe (Nebenerwerb) benutzt wird. Kleingewerbe klingt zwar phonetisch ähnlich wie Kleinunternehmen, die beiden Begriffe unterscheiden sich jedoch in ihrer Bedeutung. Während man von Kleinunternehmen in steuerlichen Zusammenhängen oder der EU-Definition für Unternehmen spricht, wie oben beschrieben, geht es beim Kleingewerbe um die Buchführungspflicht. Schaut man sich die Definition des Handelsgesetzbuches (§ 1 Abs. 2 HGB) an, wird dies klar: Mit einem Kleingewerbe meint man ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Allgemeinen ist ein Unternehmer, der nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann, Kleingewerbetreibender (externer Link). Er ist also laut Definition des Handelsgesetzbuches nicht dazu verpflichtet, die Rechte und Pflichten von Kaufleuten auszuführen. Dazu zählt z. B. die Pflicht zur Buchführung, sofern Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden. Sobald die Erträge aus dem Kleingewerbe die Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 Euro oder die Gewinngrenze von 60.000 Euro pro Jahr übersteigt, ändert sich dies und es besteht die Pflicht zur Buchführung. Wichtig zu erwähnen ist, dass das Kleingewerbe keine Rechtsform wie z. B. eine GmbH oder eine UG bezeichnet. Die Bezeichnung Kleingewerbe gibt keine unternehmerische Auskunft über den Umfang in Bezug auf Zeit, Arbeitsaufwand oder Mitarbeiterzahl an.

Kleinstunternehmen – wie lautet die Definition?

Zum Schluss klären wir, was es mit dem Begriff Kleinstunternehmen auf sich hat. Dies wird wie auch der Begriff Kleinunternehmen von der EU zur Kategorisierung der Größe einer Existenzgründung verwendet. Existenzgründungen, die die Grenzen der KMU-Definition von kleinen und mittleren Unternehmen überschreiten, werden Großunternehmen genannt. Unterschreiten sie diese Grenze, handelt es sich um Kleinstunternehmen. Um als sogenanntes Kleinstunternehmen zu gelten, müssen zwei wesentliche Bedingungen erfüllt werden:

  1. Beschäftigung von höchsten 9 Mitarbeitern
  2. Umsatz oder Jahresbilanz in Höhe von höchsten 2 Millionen Euro

Für das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse ist dieser Begriff jedoch nicht relevant.

Wer sich selbstständig machen will, muss sich mit diversen Begriffen zum Thema Existenzgründung und Selbstständigkeit vertraut machen, was manchmal verwirrend ist. Dazu kommen noch die wesentlichen Aufgaben, die Gründer meistern müssen. Zu diesen gehören z. B. die Businessplan-Erstellung, ggf. die Gewerbeabmeldung und die Suche nach der passenden Rechtsform. Ein Gründungsberater kann hier Abhilfe schaffen. Denn im Rahmen einer Existenzgründungsberatung werden diese Punkte ausführlich besprochen und Gründer bestens auf die Herausforderung Unternehmensgründung vorbereitet (Service: Beratersuche). Eine solche Beratung kann vom Staat je nach Bundesland mit bis zu 70 % der Kosten gefördert werden. Welche Fördermittel möglich sind, kann hier herausgefunden werden: Fördercheck.

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