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Ein Mann hält einen Geldbündel in seiner ausgestreckten Hand.

Viele Jungunternehmer, Solo-Selbstständige und Gewerbetreibende haben insbesondere in der Wachstumsphase Bedarf an einer Finanzierung, um zu investieren und das Unternehmen und seinen Erfolg auszubauen.

Gerade der Zugang zu Krediten bis zu einer Höhe von 25.000 Euro ist für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland strukturell aber sehr schwierig, da die Finanzierung dieser relativ niedrigen Summen für klassische Hausbanken viel Aufwand bedeutet. Jedoch ist besonders diese Zielgruppe in vielen Fällen auf Fremdkapital angewiesen, um ein Unternehmen aufzubauen oder es wachsen zu lassen. Gerade in den letzten Jahren sind zudem oft Situationen entstanden, in denen es unvorhergesehene Engpässe in der Liquidität gab.

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot an Krediten bis 25.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Der sog. Garantiefonds sichert die durch eine kreditgebende Bank auf vorherige Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts vergebenen Kredite ab.

Durch den erleichterten Zugang zu Fremdkapital soll die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen gestärkt und zur Sicherung der weiteren Existenz beigetragen werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission. Kreditnehmende können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Darunter fallen häufig Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen sowie von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen.

Nicht antragsberechtigt sind hingegen Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllen. Zudem sind in Gründung befindliche Gesellschaften und andere nicht eingetragene Vereinigungen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts oder Genossenschaften vom Antragsverfahren ausgeschlossen.

Verwendungszweck eines Mikrodarlehens

Die Mikrokredite dürfen ausschließlich unternehmerisch für die in Artikel 37, Absatz 4 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten und nachfolgend aufgeführten Zwecke verwendet werden:

  • Einrichtung eines neuen Unternehmens
  • Unterstützung für die Anlaufphase eines Unternehmens (Startkapital und Start-up-Kapital)
  • Expansion eines bestehenden Unternehmens
  • Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens
  • Umsetzung neuer Projekte eines Unternehmens
  • Erschließung neuer Märkte durch ein Unternehmen
  • Unterstützung für neue Entwicklungen durch ein bestehendes Unternehmen

Ein Mikrokredit ist daher kein Privatkredit. Die Gelder können sowohl für Investitionen in Sachanlagen (Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeug, Kfz etc.) und in immaterielle Anlagegüter als auch in Betriebskapital (Büromiete, Marketing, Gehälter etc.) verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe dürfen die im Antrag dargestellten geplanten Investitionen noch nicht abgeschlossen bzw. vollständig umgesetzt sein.

Konditionen eines Mikrodarlehens

  • Höhe: mindestens 1.000 Euro, maximal 25.000 Euro
  • Laufzeit: maximal 4 Jahre (48 Monate), eine kürzere Laufzeit ist natürlich möglich und muss individuell betrachtet werden. Nicht unüblich ist eine tilgungsfreie Anfangszeit von sechs Monaten. In diesem Fall können ein halbes Jahr lang Einnahmen und liquide Mittel generiert werden, ohne dass das Darlehen getilgt wird. Die maximale Laufzeit des Darlehens erhöht sich in diesem Fall auf 54 Monate.
  • Zinssatz: 6,9 % p.a. (festgeschrieben)
  • Sondertilgung: eine außerplanmäßige Sondertilgung ist ab einer Höhe von 100 Euro möglich
  • Mittelabruf: ein bewilligtes Mikrodarlehen ist innerhalb von drei Monaten zu beanspruchen. Wenn der Kredit in diesem Zeitrahmen nicht abgerufen wird, verliert die Darlehenszusage ihre Gültigkeit.
  • Schufa: es dürfen keine negativen Schufa-Einträge vorhanden sein.

Antragsverfahren

Wer an der Beantragung eines Mikrodarlehens interessiert ist, stellt eine entsprechende Anfrage an ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut, das als Vertragspartner des Fonds auf die Vergabe von Mikrokrediten spezialisiert ist.

In einem Prüfungsprozess bewertet das Mikrofinanzinstitut das Vorhaben sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens. Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, spricht das Mikrofinanzinstitut der kreditgebenden Bank eine Empfehlung aus und übermittelt selbiger elektronisch die Antragsdaten. Die kreditgebende Bank trifft die finale Kreditentscheidung und stellt den Geldbetrag den Antragstellenden zur Verfügung. 

Während bei größeren Volumina eher KfW-Darlehen (auch KfW-Gründerkredite) in Anspruch genommen werden können, sind Förderdarlehen in Form eines Mikrodarlehens eine besonders geeignete Maßnahme, um einen Finanzierungsbedarf von bis zu 25.000 Euro zu decken.

Sie möchten ein Mikrodarlehen beantragen? Füllen Sie gerne unverbindlich unser Kontaktformular aus, wir bringen Sie mit zertifizierten Beratern in Kontakt. Das Erstgespräch ist dabei immer kostenfrei und unverbindlich. 

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