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Neue Fördermöglichkeiten ab 1.April 2015

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 14% zu erhöhen, um eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Auch der Umwelt- und Klimaschutz soll hierdurch unterstützt werden. Bisher liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bei 9,9%.

Eine konkrete Fördermaßnahme des BMWi tritt am 1. April 2015 mit dem sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) in Kraft. Mit einem Jahresvolumen von über 300 Millionen Euro fördert das Programm den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere von Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen. Worum es konkret geht, erläutert Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie:

„Die Novelle des Marktanreizprogramms ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sogenannten KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse.“

Private Investitionen in energieeffiziente Heizungsanlagen werden ebenfalls gefördert. Dies gilt allerdings primär für die Nachrüstungen in bestehenden Gebäuden, für Neubauten ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Heizungsanlagentypen vorgesehen.

Die komplette Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien finden Sie hier . Weiterführende Informationen zur Antragstellung für kleinere Anlagen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), über die Förderbedingungen für größere Anlagen informiert auch die KfW.

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