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Ab 2015 wird es für junge Unternehmen teuer

Die Diskussion über den Mindestlohn wird seit Jahren geführt und immer wieder durch neue Argumente, neue Änderungen angefacht – aber nun ist es offiziell: Ab 1. Januar 2015 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlich verankerten Mindestlohn haben. Jede berufliche Tätigkeit wird mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde vergütet, dies gilt auch für längere freiwillige Praktika.

Einige Branchen, die jetzt schon einen spezifischen Mindestlohn besitzen, haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016. Dies gilt auch für Zeitungsausträger und Saisonarbeiter. Von der neuen Regelung gänzlich ausgeschlossen sind Minderjährige, Langzeitarbeitslose, Pflichtpraktika und freiwillig absolvierte Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern. Unternehmen, die sich nicht an die neue Regelung halten wollen, drohen hohe Geldbußen.

Das Kernproblem für viele Start-ups wird die Verpflichtung darstellen, den Mindestlohn an Praktikanten zu zahlen. Praktika sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken und Kritiker des gesetzlich verankerten Mindestlohns warnen davor, dass in Zukunft Praktika für Start-ups zu teuer sind und somit nicht mehr angeboten werden.

Die Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn beziehen sich meist auf das Lohndumping durch ausländische Arbeiter, die für einen geringeren Lohn als inländische Fachkräfte arbeiten, sowie auf den Schutz vor Armutslöhnen, da viele Löhne nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreichen. Der Mindestlohn als ausreichend hohe Vergütung könnte die Effizienz und Qualität der Arbeit steigern.

Die Gegner des Konzepts denken, dass der Mindestlohn als Mittel gegen die Armutsbekämpfung nicht reichen wird und eher andere Lösungen gesucht werden sollen. Außerdem bewirke ein zu niedriger Mindestlohn gar nichts und ein zu hoher Mindestlohn lasse nur die Arbeitskosten steigen, so dass weniger Jobs angeboten werden würden. Insgesamt 21 der 28 europäischen Länder haben einen gesetzlichen Mindestlohn etabliert und in fünf Staaten ist er über 8,50 Euro verankert.

Allerdings hilft der Vergleich mit anderen Ländern nicht direkt und die Frage, ob ein gesetzlicher Mindestlohn zum Tarifsystem in Deutschland passt, steht noch immer im Raum. Wie es für die Praktika-Gesellschaft Deutschland weitergeht – ab 2015 wird sich zeigen, ob das Instrument „Mindestlohn“ hier funktioniert.

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