Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Zum 01. Januar 2015 gab es viele Neuerungen bei Gesetzen und Förderprogrammen

Traditionell ändern sich mit den Jahreswechseln viele Gesetze und Verordnungen – so auch wieder vor kurzem beim Wechsel von 2014 nach 2015 geschehen. Über einige wurde schon im Vorfeld in großem Stil diskutiert, aber andere passieren heimlich, still und leise. Auch für Gründer und Selbstständige haben sich einige Dinge geändert, daher geben wir Ihnen hiermit eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.

  • Mindestlohn in Höhe von 8,50 €

Es ist ein Thema, das Medien und Politik im letzten Jahr immer wieder beschäftigt hat – der flächendeckende Mindestlohn. Mit Ausnahme einiger weniger Branchen muss nun überall der Stundenlohn mindestens 8,50 € betragen. Das betrifft natürlich auch Selbstständige und Start-ups, die bislang z.B. Praktikanten beschäftigt haben. Auch diesen muss ab dem 01. Januar der Mindestlohn gezahlt werden – mit Ausnahmen bei Pflichtpraktika und Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern. Auch Langzeitarbeitslose und Auszubildende sind vom Mindestlohn ausgenommen. Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Infoseite.

  • Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ ausgeweitet

Seit dem Start des Programms im Jahr 2008 haben mehr als 17.000 KMU und Freiberufler die geförderte Energieberatung der KfW in Anspruch genommen, um Energieeinsparpotenziale in ihren Unternehmen zu erschließen. Seit dem 01. Januar gelten nun erhöhte Beträge für den Zuschuss: Für Unternehmen mit Energiekosten von jährlich über 10.000 € wurde der maximale Zuschuss auf 8.000 € erhöht, für Unternehmen mit weniger als 10.000 € Kosten auf 800 €. Allerdings wird das Programm nicht mehr von der KfW durchgeführt, sondern nun vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Anträge online entgegennimmt.

Mit dem EXIST-Gründerstipendium werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) technologierorientierte und wissensbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern initiiert wurden. Sie erhalten ein Stipendium, das den Lebensunterhalt sichern soll, sowie ein Budget, das für Coaching und Sachmittel eingesetzt werden kann. Allerdings wurden beide seit 2007 nicht mehr erhöht, obwohl sich die Lebenskosten seitdem massiv gesteigert haben. Diesem Anstieg wird nun Rechnung getragen, indem das Stipendium um 25% erhöht wird. Das bedeutet ab sofort monatlich 2.500 € für Hochschulabsolventen und sogar 3.000 € für Promovierte.

  • EXIST-Forschungstransfer aufgestockt

Das BMWi beschränkt sich aber nicht nur auf das Gründerstipendium, sondern verbessert auch noch ein zweites Programm aus seinem Haus, den EXIST-Forschungstransfer. Bei diesem werden forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit umfangreichen und risikobehafteten Entwicklungsarbeiten verknüpft sind. Da diese in der Regel neben viel Zeit auch mit hohen Geräte- und Materialkosten verbunden sind, sind hier auch die Fördersummen deutlich höher als bei anderen Programmen. In Phase 1, in der Personal- und Sachkosten finanziert werden, können bis zu 250.000 € in Anspruch genommen werden. Unternehmen, die in dieser Phase gegründet werden, können in Phase 2 dann einen Zuschuss von maximal 180.000 € erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Information und Antragstellung erfolgt sowohl beim Gründerstipendium als auch beim Forschungstransfer an den jeweiligen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen der Forscher und Gründer oder auf der EXIST-Internetseite.

 

Neben diesen Änderungen gab es selbstverständlich noch viele weitere, unter anderem Beitragssenkungen sowohl bei der Renten- als auch bei der Krankenversicherung – diese werden aber zumindest bei letztgenanntem nicht bei allen Versicherten ankommen, daher ist hier eine individuelle Anfrage bei der jeweiligen Krankenkasse nötig. Aber auch schon in den Monaten kurz vor dem Jahreswechsel gab es bei vielen Förderprogrammen Veränderungen und Verbesserungen, die auch jetzt für Gründer und Selbstständige interessant sind und die Sie hier nachlesen können:

Wenn Sie weitere Informationen zu aktuellen Änderungen bei Fördermitteln suchen, füllen Sie einfach den Fördercheck auf der rechten Seite aus. Wir werden Sie dann kontaktieren und mit Ihnen kostenlos und persönlich Ihre individuellen Fördermöglichkeiten besprechen, damit auch Sie erfolgreich ihr Gründungsvorhaben starten können.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

One thought on “Wichtige Änderungen für Gründer zum Jahreswechsel

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert