Tipps und Tricks für den Antrag auf Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger
Um gute Chancen auf die Unterstützung mit Einstiegsgeld im Rahmen der Existenzgründung zu haben, sind wesentliche Punkte bei der Antragstellung ausschlaggebend.
Um gute Chancen auf die Unterstützung mit Einstiegsgeld im Rahmen der Existenzgründung zu haben, sind wesentliche Punkte bei der Antragstellung ausschlaggebend.
Gründer können mit dem Einstiegsgeld 50 % der Bürgergeld-Regelleistung als Zuschuss erhalten. Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit erhöht werden.
Im Mai diesen Jahres wurde eine Sonderregelung zum Arbeitslosengeld (ALG) beschlossen. Mit dieser erhalten ALG-1-Empfänger, deren Anspruch auf die Förderung in diesem Jahr auslaufen würde, eine Verlängerung ihrer Bezüge (externer Link). Für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, stellt sich nun die Frage, ob die beschlossene Verlängerung Einfluss auf den Gründungszuschuss hat, … weiter lesen
Eine fachkundige Stelle erstellt ein Gutachten, welches die Tragfähigkeit einer Existenzgründung bescheinigt und z. B. für den Gründungszuschuss-Antrag benötigt wird.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger können zur Förderung der Existenzgründung das Einstiegsgeld beantragen. Dieses ist ein Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Was bei der Beantragung wichtig ist, haben wir für Sie recherchiert. Allgemeines zum Einstiegsgeld Das Einstiegsgeld wird als Sozialleistung maximal 24 Monate zur Unterstützung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt. Die Höhe von Einstiegsgeld beträgt in der Regel … weiter lesen
Wollen sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig machen, können sie das Einstiegsgeld beantragen. Zusätzlich kann auch der Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro gewährt werden. Diese Förderungen erleichtern den Weg zu einer Existenzgründung. Allgemeine Informationen zum Einstiegsgeld Das Einstiegsgeld wird als Sozialleistung zur Förderung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt. Dabei wird für gewöhnlich 50 … weiter lesen
Wollen sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig machen, können diese das Einstiegsgeld beantragen. Diese Förderung kann den Weg zur eigenen Existenzgründung erleichtern. Allgemeines zum Einstiegsgeld Einen Antrag auf Einstiegsgeld können Arbeitslosengeld-II-Bezieher stellen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen und eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben. Das Einstiegsgeld wird als Sozialleistung zur Förderung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt. … weiter lesen
Auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher können Sie sich selbstständig machen. Gerade zu Beginn einer Existenzgründung kann das Einstiegsgeld einen wichtigen Beitrag leisten. Dieses wird als Sozialleistung zur Förderung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt. Antrag auf Einstiegsgeld: Voraussetzungen und Ablauf Einen Antrag auf Einstiegsgeld können Arbeitslosengeld-II-Empfänger stellen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen und eine hauptberufliche … weiter lesen
Der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit mit einer kostenlosen Beratung
Um den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zu erhalten, brauchen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Wo und wie Sie diese erhalten, lesen Sie hier.
Die Gesetzeslage rund um die Förderungen Einstiegsgeld und Gründungszuschuss haben wir genauer unter die Lupe genommen. Was hier zu beachten ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Bürgergeld-Empfänger erhalten für die Existenzgründung zusätzlich zum Arbeitslosengeld das Einstiegsgeld. Beim Bürgergeld-Antrag muss einiges beachtet werden.
Das Einstiegsgeld ist als eine Art Subvention für Empfänger vom Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zu verstehen.
Der Gründungszuschuss aus ALG 1 und das Einstiegsgeld aus ALG 2 (Hartz 4) im Überblick