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Eine Leiter, die in einen See führt

Die Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine belastende Situation. Einen Ausweg aus dieser kann eine Existenzgründung sein. Wer ALG-2-Empfänger ist und sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, fragt sich vielleicht, wie die Kosten hierfür gestemmt werden können. Glücklicherweise muss das Vorhaben nicht vollständig aus der eigenen Tasche gezahlt werden, sondern kann mit dem Einstiegsgeld vom Jobcenter gefördert werden. Für diese Unterstützung muss jedoch ein ausführlicher Businessplan erstellt werden. Hierbei sind mehrere Punkte zu berücksichtigen.

Zusätzliche Förderung neben dem Einstiegsgeld durch den Investitionszuschuss

Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Unterstützung des Jobcenters zur Förderung der Existenzgründung. Dabei werden grundsätzlich 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (externer Link) ab. Da das Einstiegsgeld als zweckgebundene Einnahme nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählt, unterliegt dieses Fördermittel auch nicht dem Progressionsvorbehalt und muss somit nicht versteuert werden.

Zusätzlich zum Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger eine weitere Förderung erhalten: den sogenannten Investitionszuschuss. Mit diesem werden 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachmitteln (wie z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialien für die Existenzgründung) ausgezahlt. Beim Investitionszuschuss sowie beim Einstiegsgeld handelt es sich nicht um einen Kredit, sondern um eine staatliche Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Businessplan als wichtiges Dokument bei der Einstiegsgeld-Beantragung

Gründer erhalten das Einstiegsgeld und den Investitionszuschuss nicht “einfach so”. Denn wie auch der Gründungszuschuss, ist das Einstiegsgeld eine sogenannte “Kann-Leistung”. Das bedeutet, dass die Einstiegsgeld-Bewilligung im Ermessen des Jobcenters liegt. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Umso wichtiger ist es daher, dass Gründer einen aussagekräftigen Businessplan erstellen. Auf dessen Basis sowie auf Grundlage der Antragsunterlagen (Lebenslauf, Tragfähigkeitsbescheinigung, Nachweis über fachliche Qualifikationen) wird dann entschieden, ob das Einstiegsgeld ausgezahlt wird.

In einem Geschäftsplan geht es darum das Gründungsvorhaben zu erklären und die Geschäftsidee überzeugend darzustellen. Zudem gibt ein Businessplan einen Ausblick auf zukünftige Erfolge und auf mögliche Risiken. Zusammenfassend sollte der Businessplan folgende Punkte enthalten, wenn es um die Einstiegsgeld-Beantragung geht:

Damit Gründer eine Bewilligung des Antrags erhalten, muss aber nicht nur die Geschäftsidee beim Leser gut ankommen, sondern auch der Existenzgründer als Person. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass auch die fachlichen Qualifikationen für die angestrebte Branche deutlich dargestellt werden. Nur wenn der Leser der Überzeugung ist, dass eine Unternehmensgründung langfristig eine Arbeitslosigkeit verhindern kann, wird der Einstiegsgeld-Antrag auch bewilligt.

Existenzgründungsberater unterstützt Gründer bei der Einstiegsgeld-Beantragung

Da insbesondere die Businessplan-Erstellung Existenzgründern ohne Vorerfahrung häufig Schwierigkeiten bereitet, sollte ein Gründungsberater mit ins Boot geholt werden. Dieser weiß, welche Inhalte in einem Geschäftsplan stehen müssen und kann bei der Erstellung oder Weiterentwicklung des Geschäftsplans helfen. Die Höhe der Förderung für die Beratung vor der Existenzgründung ist bundeslandabhängig und beträgt bis zu 80 % der Kosten (Service-Tipp: Beratersuche).

Tipp: Gründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen, können sich an das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ wenden. Dieses ist als eine fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument auch kurzfristig aus: Kontakt zu uns.

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