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Kostenlos: Gründungsberatung & Gründercoaching für Arbeitslose

Kostenlos: Gründungsberatung & Gründercoaching für Arbeitslose

Personen, die über eine Existenzgründung nachdenken und den Schritt in die Selbständigkeit planen, können ein kostenloses Coaching bzw. Beratung über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter beantragen. Eine intensive Betreuung in dieser Phase ist besonders sinnvoll, da gerade vor und zu Beginn der Gründung viele Fehler gemacht werden, die vermeidbar sind. Außerdem wird im Rahmen dieses Coaching das notwendige Wissen vermittelt, das der Unternehmer in spe benötigt. Beantragt werden kann der Vermittlungsgutschein auch von Personen, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis sind, denen aber die Arbeitslosigkeit droht.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)

Bei dem sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt das Jobcenter, bzw. die Agentur für Arbeit, Arbeitssuchenden und Arbeitslosen, dass sie die notwendigen Fördervoraussetzungen erfüllen, um an Maßnahmen zur Existenzgründung teilnehmen zu können. Diese Maßnahmen sollen Arbeitssuchende oder Arbeitslose an den Schritt in die Selbständigkeit heranführen.

Wer wird durch AVGS gefördert?

Anspruch auf die Beratungsförderung habe alle Personen,

  • die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben
  • die mindestens seit 6 Wochen arbeitslos sind
  • die noch nicht vermittelt sind

Der Arbeitsvermittler kann im Einzelfall auch ohne diese Kriterien den Gutschein bewilligen. Nachfragen lohnt sich, denn viele Arbeitsvermittler haben keine spezifischen Kenntnisse der AVGS-Gutscheine.

Wo finde ich einen Gründungsberater bzw. Gründercoach?

Der Gründungsberater bzw. Gründercoach muss bei der Arbeitsagentur zertifiziert sein. Da der abrechenbare Tagessatz für den Berater geringer ist, als bei klassischen Beratungen, sollte unbedingt auf die fachliche Eignung geachtet werden. Fragen Sie uns, wo in Ihrer Nähe ein qualifizierter und zertifizierter Berater sitzt.

Selbstständigkeit aus ALG I: der Gründungszuschuss

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben, können Sie den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser beträgt ab der Existenzgründung:

– weitere 6 Monate ALG I + 300 Euro zur sozialen Absicherung

– danach je nach Fall bis zu 9 Monate Weiterzahlung der sozialen Absicherung in Höhe von 300 Euro (die Notwendigkeit sollte in einem Businessplan bzw. in dem Finanzplan dargestellt werden)

Übersichtsseite: Gründungszuschuss | Tipps zum Gründungszuschuss  

Selbstständigkeit aus ALG II: das Einstiegsgeld

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) haben Sie die Möglichkeit, beim Jobcenter das Einstiegsgeld als Gründungszuschuss zu beantragen. So sichern Sie sich als Gründer bei Aufnahme Ihrer Tätigkeit den Lebensunterhalt. Diese Förderung beträgt ab dem Gründungszeitpunkt:

– Im Jahr der Gründung für die erste Phase bis zu 24 Monaten Förderung in Höhe von 50 bis 100 % des ALG II („einzelfallbezogene Messung“) oder

– bis 75 % Förderung in Höhe des ALG II bei besonders zu fördernden Personen („Pauschalisierung des Einstiegsgelds“)

Übersichtsseite: Einstiegsgeld

Existenzgründung aus ALG II: der Investitionszuschuss

Wenn Existenzgründer aus Arbeitslosengeld II (Hartz 4) heraus die Aufnahme einer selbständigen Arbeit wagen, haben sie die Chance auf einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro zur Beschaffung von notwendigen Sachgütern für die neue Tätigkeit. Dieser Gründungszuschuss wird, wie das Einstiegsgeld, beim Jobcenter beantragt.

Übersichtsseite: Investitionszuschuss

Wichtig bei allen Zuschüssen vom Arbeitsamt

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung – stattdessen handelt es sich um eine Ermessensleistung. Dies bedeutet, dass Ihr Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit Ihre persönlichen Voraussetzungen prüft und dann entscheidet, ob Sie den jeweiligen Gründungszuschuss erhalten. Im Zweifelsfall steht vor der Unterstützung der Selbständigkeit durch einen Zuschuss immer die Vermittlung in ein festes Anstellungsverhältnis. Sie können Ihre Chancen auf einen Gründungszuschuss jedoch steigern, indem Sie eine nachvollziehbare Strategie und einen guten Businessplan vorlegen und so die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens unterstreichen. Gründer sollten auf Nummer sicher gehen und bei der Erstellung Ihres persönlichen Businessplans Informationen bei einem professionellen Gründerberater einholen! Eine fachkundige Stellungnahme zur Einschätzung Ihres Businessplans kann über den Zuschuss entscheiden. Die staatliche Förderung für eine solche Beratung liegt je nach Bundesland bei bis zu 3.600 Euro.

Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

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