Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist als eine Art Subvention für Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zu verstehen, die sich selbstständig machen wollen. Hierbei wird geprüft, ob die Selbstständigkeit zur Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt beiträgt. Das Einstiegsgeld wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten als Zuschuss zum ALG II zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Existenzgründung gezahlt, wobei sich die Höhe nach der Dauer der Erwerbslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft richtet. Das Einstiegsgeld ist jedoch nur eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
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