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Existenzgründer müssen viele Aufgaben bewältigen. Zu diesen gehören: Businessplan erstellen, Marketing-Maßnahmen planen und ggf. passende Räumlichkeiten sowie geeignete Mitarbeiter suchen. Da bei Gründern auch nur mit Wasser gekocht wird, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen.

Insbesondere wenn zum ersten Mal gegründet wird, können Gründer häufig nicht alle Hürden allein stemmen. Mit einer Existenzgründungsberatung und einem professionellen Gründercoaching sind Gründer auf der richtigen Seite, denn es lässt sich viel Lehrgeld sparen, wenn Gründer sich die Erfahrungen von Experten zunutze machen und aus den Fehlern anderer lernen. Eine ausführliche Existenzgründungsberatung kostet zwar in den meisten Fällen Geld, jedoch machen sich die Kosten für diese schnell bezahlt.

Auch müssen Gründer Beratungen nicht komplett aus der eigenen Tasche finanzieren, denn diese Beratungsleistungen können je nach Bundesland staatlich gefördert werden. Hier den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht, daher haben wir die wichtigsten Zuschüsse für Gründer zusammengefasst.

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Baden-Württemberg: Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte

Mit diesem Förderprogramm erhalten Gründer, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen wollen, einen Beratungsgutschein für Kompakt- oder Intensivberatungen. Während erstere kostenfrei sind, liegt die Eigenbeteiligung der Gründer bei letzterem zwischen 70 % und 80 % unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen. Die Beratungsgutscheine können für die Neugründung bzw. Firmenübernahme, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchise-Gründungen erworben werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen selbständigen Tätigkeit in Baden-Württemberg planen. Gründer können mit diesem Fördermittel in den Genuss von bis zu zehn Tagen Beratungsleistungen kommen.

Bayern: Coaching vor der Gründung

Mit diesem Förderprogramm können Gründer aus Bayern 70 % der anfallenden Kosten für eine Existenzgründungsberatung fördern lassen. Insgesamt kann die Beratung bis zu zehn Tagewerke à acht Beraterstunden umfassen.

Berlin: Coaching Bonus

In Berlin können Gründer, die Hilfe bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben benötigen das Programm „Coaching Bonus“ beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt 80 % des förderfähigen Tagessatzes von 1.000 Euro. Der Projektumfang ist auf höchstens acht Coachingtage begrenzt, bei mehreren voneinander unabhängigen Projekten in einem Unternehmen sind es höchstens 20 Coachingtage je Existenzgründung. Die Projektlaufzeit beträgt sechs Monate.

Brandenburg: Beratung und Business-Coaching für innovative Gründungen

Das Land Brandenburg unterstützt Existenzgründer bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee mit der Neuauflage der Existenzgründungsrichtlinie. Mit dieser werden Förderelemente wie die Regionalen Lotsendienste, der landesweite Lotsendienst für Migranten, Gründungswerkstätte, die Gründungsservices an den staatlichen Hochschulen und das Förderprogramm „Innovationen brauchen Mut“ fortgesetzt.

Bremen: Existenzgründungsberatung

Gründer, die in Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenzgründung starten wollen, können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der Beratungskosten erhalten. Zuständig hierfür ist das Starthaus Bremen.

Hessen: Förderberatung Hessen

Förderungen für die Existenzgründungsberatung werden in Hessen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung angeboten. Die Zuschuss-Höhe für Coachings und Check-ups liegen bei bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 600 Euro pro Beratungstagewerk. Für Existenzgründungsberatungen bezüglich einer bestehenden oder geplanten Betriebsstätte in einem EFRE-Vorranggebiet (EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) sind bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 650 Euro pro Beratungstag) förderfähig.

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsschecks für Existenzgründungen

In Mecklenburg-Vorpommern können Bildungsschecks für die Existenzgründungsberatung gewährt werden. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nordrhein-Westfalen: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Existenzgründer mithilfe des Beratungsprogramms BPW. Gefördert werden bis zu 50 % der Beratungskosten. Arbeitslose, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende erhalten sogar eine Förderung in Höhe von bis zu 90 % der Beratungskosten.

Rheinland-Pfalz: Beratungsprogramm für Existenzgründer

Gründer aus Rheinland-Pfalz können sich 50 % der Beratungskosten erstatten lassen. Das maximal förderfähige Honorar beträgt bei der Beratung zur Gründung begleitend zur Berufstätigkeit (Nebenerwerb) oder zum schrittweisen Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit bis zu drei Tagewerke, bei einer Existenzgründungsberatung bis zu sechs Tagewerke und neun Tagewerke bei einer Unternehmensübernahme.

Saarland: Beratungsprogramm des Saarlandes

Gefördert werden Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen. Der Zuschuss beträgt 70 %, bei Beratungen im Handwerk 75 % des förderfähigen Tageshonorars. Bei Gründungs- oder Übernahmevorhaben von Frauen sowie Migranten beträgt der Zuschuss sogar 80 % des förderfähigen Honorars.

Sachsen: Mittelstandsrichtlinie – Kurzberatung

Gründer, die sich in Sachsen selbstständig machen wollen, können 50 % der Kosten einer Existenzgründungsberatung erstattet bekommen.

Sachsen-Anhalt: Ego-Start

Mit dem Förderprogramm Ego-Start erhalten Gründer einen Zuschuss in Höhe von 90 % für die Kosten für Coaching-Leistungen (maximal 5.400 Euro). Einsatzgebiete sind zudem Machbarkeitsstudien und Markteinführungsstudien, hier werden bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, aber maximal 18.000 Euro gefördert. Die Förderrichtlinien umfassen auch ein Gründerstipendium mit 2.000 Euro pro Monat über höchstens 18 Monate.

Thüringen: Gründerrichtlinie

Mit der Gründerrichtlinie 2.1 Unternehmensberater können Intensivberatungen für Existenzgründer zu Themen wie Strategien und Geschäftsideen, Finanzierung und Unternehmensnachfolge gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar.

Mit der Gründerrichtlinie 2.2. Existenzgründerpass können Beratungen und Qualifizierungen durch Vergabe von Existenzgründerpässen gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Gründer-Förderung für ALG 1- und ALG 2-Bezieher

Neben den bundeslandabhängigen Förderungen gibt es auch spezielle Unterstützungen für Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen. Im Bereich Existenzgründungsberatung kann hier der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragt werden.

Daneben: Existenzgründer, die ALG 1 erhalten und noch einen Restanspruch auf dieses von 150 Tagen haben, können übrigens den Gründungszuschuss beantragen. Auch ist eine Förderung für Unternehmensgründer, die ALG 2 bekommen, möglich (Einstiegsgeld).

Den richtigen Gründungsberater finden

Doch was nutzt eine Förderung, wenn nicht der passende Berater gefunden wurde. Für den Erfolg des Unternehmens ist die Wahl eines kompetenten Beraters besonders wichtig. Ein Existenzgründungsberater unterstützt Gründer von der Pike auf bei der Verwirklichung der Geschäftsidee und hilft bei Schwierigkeiten, den Kurs zu halten. Mit unserem kostenfreien Service „Berater finden“ helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten und BAFA-zertifizierten Existenzgründungsberater. Auch informieren wir Sie gerne ausführlich zu allen staatlichen Zuschüssen.

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One thought on “Vor der Gründung: Welche Zuschüsse es für die Existenzgründungsberatung gibt

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über Zuschüsse bei der Existenzgründungsberatung. Gut zu wissen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern Bildungsschecks für Existenzgründungen gibt. Ich erwäge schon lange, ein Unternehmen zu gründen und werde mir mal Beratung einholen.

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