
Die Unternehmensnachfolge spielt für immer mehr Firmeninhaber eine wichtige Rolle. Rund 6 % aller kleinen und mittleren Unternehmen planen bis Ende 2025 eine Geschäftsübergabe (externer Link zu einem PDF-Dokument). Firmeninhaber stehen dann vor der Frage: Wie kann mein Lebenswerk auch nach meinem Ausscheiden erfolgreich weitergeführt werden? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bringt Klarheit für einen besonders interessanten Fall – die steueroptimierte Übergabe an Mitarbeiter durch Schenkung von Gesellschaftsanteilen (externer Link).
Unternehmensnachfolge früh regeln – nicht erst im Krisenfall
Viele Firmeninhaber verschieben die Nachfolgeregelung, bis der Druck groß wird. Doch wer zu spät handelt, riskiert nicht nur eine chaotische Geschäftsübergabe, sondern auch finanzielle Einbußen – für sich selbst, für das Unternehmen und für alle Beteiligten. Dabei bringt frühzeitige Planung bei der Unternehmensnachfolge bestimmte Vorteile. Zu diesen zählen:
- Das Unternehmen bleibt handlungsfähig.
- Der Wissenstransfer erfolgt schrittweise.
- Steuerliche Gestaltungsspielräume lassen sich nutzen.
- Mitarbeiter und Kunden gewinnen Vertrauen in den Fortbestand.
So lässt sich der Übergabeprozess strukturiert gestalten und langfristig absichern.
Möglichkeiten zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge
Je nach individueller Ausgangslage können Firmeninhaber zwischen verschiedenen Nachfolgemodellen wählen. Jedes hat seine eigenen Chancen – und steuerlichen Besonderheiten.
Verkauf an Dritte
Ist kein Unternehmensnachfolger im Betrieb vorhanden, kommt ein externer Käufer infrage. Hierbei ist eine gründliche Unternehmensbewertung essenziell – sowohl zur Preisfindung als auch für steuerliche Optimierung, etwa durch Nutzung von Veräußerungsfreibeträgen oder Holdingstrukturen.
Familiäre Übergabe
Sofern Kinder oder andere Angehörige bereitstehen, lassen sich Freibeträge optimal nutzen. Ein Beispiel: Alle zehn Jahre können bis zu 400.000 Euro pro Kind schenkungssteuerfrei übertragen werden – und dies auch gestaffelt.
Übergabe an Mitarbeiter (MBO)
Insbesondere dann, wenn kein Familienmitglied für die Unternehmensnachfolge bereitsteht, lohnt sich der Blick auf engagierte Mitarbeiter – sie kennen den Betrieb, tragen Verantwortung und sind oft hoch motiviert, in neue Rollen hineinzuwachsen. Die Geschäftsübernahme durch Mitarbeiter wird auch Management-Buy-out genannt. Eine Finanzierung kann über Bankkredite, Beteiligungsgesellschaften oder Förderprogramme erfolgen. Bei entsprechender Gestaltung können auch steuerfreie Schenkungen realisiert werden.
Lesetipp: Die Vorteile von Mitarbeitern als Firmennachfolger
Aktuelles BFH-Urteil eröffnet neue Chancen bei der Nachfolgereglung
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr sorgt für frischen Wind in der Nachfolgeplanung und befasst sich mit der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter. Das Urteil bestätigt: Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter kann als steuerfreie Schenkung behandelt werden – sofern keine versteckte Entlohnung vorliegt.
Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Familienunternehmens fünf langjährige Mitarbeiter mit Anteilen von jeweils gut 5 % ausgestattet – nicht als Bonus, sondern mit dem Ziel, die Unternehmensnachfolge zu sichern. Das Finanzamt wollte dies als Arbeitslohn versteuern, scheiterte jedoch vor Gericht. Dieses stellte klar, dass die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Entscheidend sei, ob die Zuwendung „für“ die Arbeitsleistung gewährt wurde.
Regelung der Unternehmensnachfolge: Wann die Anteilsübertragung steuerfrei bleibt
Für eine steuerfreie Geschäftsübergabe gelten klare Voraussetzungen, die Firmeninhaber beachten sollten. Zu diesen zählen:
- Nachfolgeabsicht im Fokus: Die Beteiligung dient der Unternehmensfortführung, nicht der Belohnung
- Keine direkte Gegenleistung: Die Zuwendung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zur Arbeitsleistung
- Dokumentation erforderlich: Die Nachfolgeplanung sollte nachvollziehbar und schriftlich festgehalten sein
Mit der richtigen Struktur lässt sich demnach ein doppelter Gewinn erzielen. Zum einen die Steuerfreiheit für den Übergeber und zum anderen die langfristige Bindung für den Übernehmer.
Förderung für Existenzgründungsberatung nutzen und gut vorbereitet die Geschäftsübergabe meistern
Die Unternehmensnachfolge ist kein Abschied, sondern ein Übergang – und dieser will geplant sein. Ob durch Verkauf der Unternehmensgründung, Übergabe an Mitarbeiter oder einer Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie: Es geht darum, Verantwortung zu übertragen, Werte zu erhalten und Perspektiven zu schaffen.
Das BFH-Urteil zeigt: Wer vorausschauend handelt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch die Weichen für eine nachhaltige und generationengerechte Unternehmensführung stellen. Denn was heute geplant wird, trägt morgen Früchte – für die Existenzgründung, die Mitarbeiter und den Unternehmer selbst.
Bei einer Unternehmensnachfolge müssen Gründer als auch Inhaber einiges beachten. Fehler sind hier häufig vorprogrammiert. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte eine Existenzgründungsberatung hinzugezogen werden. Speziell bei komplexen Themen wie Steuerrecht, Gesellschaftsstruktur und Übergabemodellen ist professionelle Unterstützung entscheidend.
Die Kosten einer Gründungsberatung sollten nicht abschrecken. Denn glücklicherweise gibt es staatliche Fördermittel, die je nach Bundesland die Kosten bis zu 80 % übernehmen. Welche für Sie passend sind, können Sie mit unserem kostenfreien Fördermittelcheck herausfinden.
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