Wie finde ich die richtige Finanzierung für die Gründung meines Fitness-Studios?

Viele fitness- und sportbegeisterte Menschen träumen vom Schritt in die Selbstständigkeit mit einem eigenen Studio. Dabei kann man entweder im Rahmen einer Geschäftsübernahme ein bestehendes Studio übernehmen oder ein komplett neues Studio aufbauen. Beide Varianten sind in der Regel mit einem hohen finanziellen Investment verbunden, daher empfiehlt es sich, diesen Schritt optimal vorzubereiten und sich beispielsweise von einem Gründungsberater begleiten zu lassen.

Dieser unterstützt zunächst bei der Erstellung eines Businessplans, in dem die wichtigsten Module des Geschäftsmodells erläutert sind. Dabei sind der berufliche Hintergrund und die fachliche Qualifikation des Gründers genauso wichtig wie die Lage des Studios, das Alleinstellungsmerkmal, das Marketingkonzept, die angestrebte Anzahl an Mitgliedern und die Preisstrategie, mit der man am Markt aktiv werden will. Auch bei der Auswahl der richtigen Rechtsform des zu gründenden Unternehmens ist es wichtig, sich professionell beraten zu lassen.

Um eine Finanzierung eines Fitness-Studios vorzubereiten, ist zunächst der genaue Kapitalbedarf festzulegen. Im Anschluss kann eine Entscheidung getroffen werden, welche Möglichkeit zur Finanzierung eines Fitness-Studios in Anspruch genommen werden sollen.

In diesem Artikel möchten wir die verschiedenen Optionen zur Finanzierung eines Fitness-Studios erläutern.

Kapitalbedarf festlegen – Investitionen, Umsätze und Kosten ermitteln

Zunächst gilt es, den exakten Kapitalbedarf zu definieren. Hierfür muss man in einem Investitionsplan alle initialen Kosten zusammentragen. Die Investitionen können z. B. sein:

  • Laufbänder
  • Freihanteln
  • Zugtürme
  • Multipressen
  • Power Rags
  • Saunabereich o. Ä.

Je nach Beschaffenheit der Immobilie kommen noch weitere initiale Kosten dazu, beispielsweise für:

  • Umkleidekabinen
  • Schließfächer
  • sanitäre Anlagen (WC/ Duschen)
  • Beleuchtung
  • Trockenbau
  • Elektrik
  • Böden
  • Einrichtung für die Gastronomie etc.

Für die Kontaktaufnahme zu einem Förderinstitut oder einem Finanzierer muss im Finanzplan zusätzlich eine Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung) enthalten sein.

Hier sind zunächst alle zu erwartenden Umsätze zu kalkulieren, für z. B.

  • die Mitgliedsbeiträge auf Wochen- oder Monatsbasis
  • Kurse
  • Personal Trainings
  • Ernährungsberatung
  • Getränke/ Snacks (ggf. über Automaten)
  • Supplements/ Nahrungsergänzungsmittel
  • Ggf. Mieteinnahmen für externe Anbieter von Workshops, Kursen o. Ä.
  • und andere Einnahmequellen.

Auf der Kostenseite müssen alle monatlichen Ausgaben berücksichtigt werden. Diese fallen an für z. B. die Studiomiete, Personalkosten, Marketingausgaben, Einkaufspreise für Supplements oder Getränke, Wartungs- und Reinigungsarbeiten etc.

Bei Fitness-Studios muss natürlich die unterschiedliche saisonale Auslastung in die Kalkulationen mit einberechnet werden, dies gilt für Kosten und Umsätze gleichermaßen.

Aus der Rentabilitätsvorschau wird ersichtlich, wie hoch der Gewinn in den einzelnen Monaten ist. Insbesondere in der Anfangsphase kann es natürlich sein, dass noch kein Gewinn erzielt wird. Daher müssen die betrieblichen Kosten der ersten Monate ebenfalls finanziert werden, um durchgehend eine ausreichende Ausstattung an Liquidität auf dem Geschäftskonto zu haben.

Mithilfe der Investitionsplanung und der Rentabilitätsvorschau im Finanzplan wird also letztlich ersichtlich, wie hoch der gesamte Kapitalbedarf für die Gründung oder die Geschäftsübernahme ist. Dabei wird zunächst das idealerweise vorhandene Eigenkapital der Gründer berücksichtigt, in den allermeisten Fällen besteht natürlich auch der Bedarf an Fremdkapital. Wenn man diesen ermittelt hat, folgt im Anschluss die Überlegung, welche Art der Fremdfinanzierung als geeignet erscheint.

Leasing

Beim Leasing mietet man einen Gegenstand, z. B. ein Laufband oder ein anderes Gerät, von einem Leasingunternehmen. Man entrichtet dabei eine monatliche Gebühr an den Leasinggeber, dieser bleibt aber Eigentümer des Geräts und erhält das Gerät am Ende der vereinbarten Laufzeit wieder zurück.

Dadurch, dass man das Gerät nicht kauft und keine hohe Anfangsinvestition hat, schont das Leasing natürlich die Liquidität. Zudem erlaubt es einem, immer neue und moderne Fitnessgeräte zu leasen und sie den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Während der Laufzeit bieten viele Leasinggeber auch Service-Verträge an. (Falls mit den Geräten mal etwas nicht stimmen sollte, werden diese repariert).

Mietkauf

Eine weitere Möglichkeit ist der sog. Mietkauf, den man als Kauf auf Raten ansehen kann. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit dem zeitlichen Eigentumsübergang geschlossen. Es fließen ähnlich wie beim Leasing monatliche Raten an den Vermieter, mit der letzten Rate geht das Gerät allerdings in das Eigentum des Mietkäufers über.

Dies hat für den Unternehmer bilanztechnische Auswirkungen. Geräte, die über einen Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig. Dafür profitiert man z. B. von Abschreibungsvorteilen.

Förderdarlehen als Instrument zur Gründungsfinanzierung

Für einzelne Fitnessgeräte ist das Leasing sicherlich eine sehr attraktive Variante. Dennoch soll an dieser Stelle ausführlich auf den klassischen Weg des Bankendarlehens eingegangen werden. Idealerweise lassen sich beide Formen der Finanzierung miteinander kombinieren. Die folgenden Kriterien sind für die Auswahl eines Darlehens, insbesondere eines staatlichen Förderdarlehens der KfW von besonders wichtiger Bedeutung:

Laufzeit: Meist wird von ExistenzgründerInnen oder UnternehmerInnen eine möglichst lange Laufzeit eines Darlehens bevorzugt. Bei Finanzierungen im gewerblichen Umfeld kann man ab einer zu finanzierenden Summe von ca. 30.000 Euro von einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ausgehen.

Zinssatz: Die Zinsen sind der Preis, den man zu zahlen hat, um einen Kredit zu erhalten. Logischerweise sollte der Zinssatz des Darlehens möglichst gering sein, um die Kosten für das Darlehen möglichst gering zu halten. Hierfür gibt es z. B. Gründer- und Unternehmerkredite der staatlich geförderten KfW-Bank. Bei regulären Banken liegt der Zinssatz deutlich oberhalb der Zinssätze der KfW. Die Zinsen sind normalerweise ab dem ersten Monat nach der Auszahlung der Kreditsumme monatlich an die Bank zu entrichten.

Tilgung: Die Tilgung ist die regelmäßige, anteilige Rückzahlung des Kredits. Mit jeder Rückzahlung verringert sich die Restschuld. Mindestens ebenso wichtig wie der Zinssatz ist daher die Tilgungsrate, denn diese bildet den wesentlich höheren Anteil der monatlichen Summe, die man an den Darlehensgeber zurückzuzahlen hat. Daher ist es bei Gesprächen mit Banken sehr wichtig zu erfahren, ob es eine tilgungsfreie Anlaufphase gibt.

Angenommen, die Laufzeit des Darlehens beträgt zehn Jahre, so gibt es die Möglichkeit, sogar die ersten beiden Jahre tilgungsfrei zu gestalten. In dieser Zeit zahlt man lediglich die Zinsen, muss aber noch keine Tilgung leisten. Diese Phase ist besonders bei Existenzgründungen sehr wertvoll, da man in Ruhe sein Geschäftsmodell aufbauen und etablieren kann, ohne direkt Teilbeträge des Darlehens zurückzahlen zu müssen.

Für Gründer von Fitness-Studios kann diese Zeit demnach genutzt werden, um sich einen ausreichenden Stamm an Mitgliedern und Kunden mit vertraglich vereinbarten regelmäßigen Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto aufzubauen und sich einen Puffer an Liquidität, also frei verfügbaren Geldern, zu verschaffen. Beispielsweise erst mit Beginn des dritten Jahres der Kreditlaufzeit beginnt die Tilgung. Im dritten Jahr nach der Gründung sollte der Geschäftsbetrieb auch so stabil sein, dass dies problemlos darstellbar ist.

Eigenkapital: Generell ist es natürlich von Vorteil, im Rahmen einer Existenzgründung über eine relevante Höhe an Eigenkapital zu verfügen. Hierbei gilt die Faustregel, bei einer Kreditsumme von unter 125.000 Euro nicht unbedingt Eigenkapital vorweisen zu müssen, ab einer Darlehenshöhe, die über dieser Summe liegt, benötigt man ca. 10–15 % Eigenkapital. Selbiges muss nicht unbedingt in die Finanzierung mit eingebracht werden, sollte aber als eine Art Sicherheit für die Bank vorhanden sein. Die Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist jedenfalls ein wichtiger Bestandteil bei der Auswahl des Finanzierers.

Flexibler Verfügungsrahmen: Bei einigen Banken ist es möglich, nicht die volle beantragte Kreditsumme in einem Block abrufen zu müssen. Dies hat den Vorteil, zunächst nur einen Teil abzurufen und den Rest ggf. auf einem Zwischenkonto liegenzulassen, wenn nicht die gesamte Summe abgerufen wird. Damit verbunden ist eine niedrigere Gesamthöhe des Darlehens und zumeist eine geringere monatliche Tilgungsrate.

Vorfälligkeit: Wenn die Planzahlen des Fitness-Studios übertroffen werden und die Liquidität besser ist als angenommen, entsteht natürlich der Wunsch, das Darlehen ggf. schon früher zurückzuzahlen als ursprünglich vereinbart. Da für die Banken hierdurch der Verdienst am Darlehen niedriger wäre, als zu Beginn der Laufzeit berechnet, fordern Banken in diesem Fall eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, also eine Art Sonderzahlung, damit die Darlehenssumme in größeren Blöcken zurückgezahlt werden kann. Idealerweise sind in einem Darlehensvertrag kostenfreie oder sehr günstige Möglichkeiten zur früheren Rückzahlung der finanzierten Summe enthalten.

Kontokorrent-Kredit

Bei der Auswahl des Finanzierungspartners sollte man auch auf begleitende Themen achten, wie das Einrichten eines Kontokorrent-Kredits. Dies entspricht der Möglichkeit, das Konto vereinzelt und bis zu einem gewissen Rahmen überziehen zu können, ohne dass extrem hohe Zinsen bezahlt werden müssen. Beispielsweise kann es bei einem Zahlungsausfall mehrerer Kunden zu vorübergehenden Engpässen in der Liquidität kommen.

Vorgehensweise bei der Gründerfinanzierung

Wenn angehende Existenzgründer eine Finanzierung anfragen möchten, sollten im Vorfeld auch im privaten Rahmen Vorbereitungen getroffen werden. Sehr wichtig ist die Schufa-Auskunft, die man sich einmal jährlich kostenfrei ausstellen lassen kann. Selbige sollte unbedingt frei von negativen Einträgen sein. Wenn dies nicht der Fall ist, z. B. weil man im privaten Rahmen Rechnungen nicht bezahlt oder nicht auf Mahnungen reagiert hat, wird es mit einem Kredit sehr schwierig. Nur in absoluten Ausnahmefällen sind Banken in derartigen Fällen gesprächsbereit, im Regelfall aber nicht. Eine Prüfung der eigenen Schufa ist demnach sehr wichtig.

Wenn man den Business- und Finanzplan inklusive der Kapitalbedarfsplanung professionell erstellt hat, sollte man zunächst telefonisch auf relevante Banken zugehen und das Gründungsvorhaben kurz skizzieren. Bei grundsätzlichem Interesse der Bank wird man gebeten, die Unterlagen zuzusenden, damit der Ansprechpartner diese umfassend prüfen kann. Sind das Geschäftskonzept und die Planzahlen überzeugend, wird man im Anschluss zu einem persönlichen Gespräch oder Videocall eingeladen, in dem Rückfragen geklärt und eine mögliche Finanzierung besprochen wird. Zeitgleich wird noch eine Selbstauskunft und ein Lebenslauf des Existenzgründers benötigt, die für eine Kreditentscheidung ebenfalls relevant sind.

Erfahrene Gründungsberater können Sie bei der Erstellung eines Finanzplans und insbesondere bei der Kapitalbedarfsplanung unterstützen. Für diese Unterstützung gibt es staatliche Fördermittel. Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus und wir bringen Sie für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten in Kontakt.

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