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Der Bericht „Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarkt in Deutschland“, der monatlich von der Agentur für Arbeit herausgegeben wird, dokumentiert unter anderem auch die Zahlen der bewilligten Fördermaßnahmen für Unternehmensgründungen in Deutschland.

Mit dem Gründungszuschuss werden Existenzgründer gefördert, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Im März 2015 wurde dieser Zuschuss 27.000 Unternehmensgründern gewährt, dies sind 6% mehr als im Vorjahresmonat. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 31.000 Gründungszuschüsse genehmigt, 1.200 mal häufiger im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Eine relativ neue Fördermöglichkeit sind die „Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen“. Diese können Existenzgründer beantragen, wenn ihre selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die aufgenommene selbstständige Tätigkeit dauerhaft überwunden oder geschmälert wird. Hier ging die Zahl der Genehmigungen im März um 19% auf 3.000 Fälle zurück.

Das Einstiegsgeld dient der Grundsicherung von Arbeitssuchenden, es wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Im März wurden rund 3.000 Existenzgründungen mit dem Einstiegsgeld unterstützt.

Alle Details zum Nachlesen finden Sie hier im kompletten Monatsbericht „Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarkt in Deutschland“ vom März 2015.

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