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Hüpfspiel mit Kreide auf einer Straße gemalt.

Die Arbeitslosigkeit ist eine belastende Situation. Eine Existenzgründung ist eine gute Möglichkeit, diese zu beenden und wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Dieser Versuch, sich mit seiner eigenen Geschäftsidee selbstständig zu machen, wird vom Staat mit dem Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger unterstützt. Um dieses zu erhalten, sind jedoch bestimmte Punkte zu beachten.

Höhe und Dauer der Einstiegsgeld-Förderung

Beim Einstiegsgeld handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld 2. Dieser kann insgesamt für 24 Monate ausgezahlt werden. Dabei erfolgt die Förderung in zwei Stufen: Zunächst erhalten Gründer das Einstiegsgeld für sechs Monate. Hat der Gründer weiterhin Bedarf, kann die Förderung auch verlängert werden.

Die Bemessung der Einstiegsgeld-Höhe wird entweder nach der pauschalen oder der einzelfallbezogenen Bemessung vorgenommen. Bei ersterer beträgt der Zuschuss maximal 50 % der Regelleistung. Unter Berücksichtigung der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der Arbeitslosigkeit kann der Zuschuss jedoch auch erhöht werden.

Im Rahmen der pauschalen Bemessung erhält der Gründer bis zu 75 % des ALG-2-Regelsatzes als Förderung. Die Pauschalierung ist für “besonders zu fördernde Personen” gedacht, die aufgrund ihrer anhaltenden Hilfebedürftigkeit arbeitslos sind und schon länger ALG 2 erhalten.

Zusätzlich zum Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger den sogenannten Investitionszuschuss erhalten. Mit diesem werden einmalig 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachmitteln (wie z. B. Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialien für die Existenzgründung) ausgezahlt. Der Investitionszuschuss und das Einstiegsgeld sind staatliche Fördermittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Existenzgründer sollten beachten, dass diese keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderungen haben. Denn das Einstiegsgeld wird genauso wie der Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger als Ermessensleistung des Jobcenters gewährt. Damit bei der Beantragung der Förderungen nichts schief geht, sind bestimmte Punkte zu beachten.

Jobcenter kontaktieren und über das Vorhaben informieren

Gründer sollten zunächst Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen und ihren Sachbearbeiter über ihr Vorhaben, eine Unternehmensgründung zu starten, informieren. Anschließend prüft der Sachbearbeiter, ob für eine Förderung mit dem Einstiegsgeld alle Voraussetzungen erfüllt werden. Zu diesen Punkten, die geprüft werden, gehören beispielsweise, die Gründung im Haupterwerb und das Vorliegen einer Tragfähigkeitsprüfung durch eine fachkundigen Stelle wie z. B. die Industrie- und Handelskammer, Fachverbände, Handwerkskammern, Berufsständische Kammern oder Kreditinstitute.

Tipp: Gründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen, können sich an das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ wenden. Dieses ist ebenfalls als eine fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument auch kurzfristig aus: Kontakt zu uns

Auch prüfen die Sachbearbeiter, ob Existenzgründer die nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringen. Zu diesen gehören beispielsweise: Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Durchhaltewillen. Zudem sollten Entrepreneure kreativ und lernfähig sein sowie das unternehmerische Risiko tragen können.

Unterlagen für die Einstiegsgeld-Beantragung vervollständigen

Für die Einstiegsgeld-Beantragung sind neben der Tragfähigkeitsbescheinigung bestimmte Unterlagen beim Jobcenter einzureichen. Zu diesen gehören:

  • Lebenslauf
  • Nachweis über fachliche Qualifikationen
  • professioneller Businessplan

Businessplan erstellen mit professioneller Hilfe

Um das Einstiegsgeld zu erhalten, müssen Gründer den Sachbearbeiter von der Geschäftsidee überzeugen. Ein wichtiges Dokument, das hier über die Vergabe der Förderung bestimmt, ist der Businessplan inklusive Finanzplan. Dieser erklärt das Gründungsvorhaben und gibt unter anderem einen Ausblick sowohl auf zukünftige Erfolge als auch auf mögliche Risiken.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Ein professioneller Businessplan ist daher ein Muss. Lohnenswert ist es, die Businessplan-Erstellung nicht in Eigenregie vorzunehmen, sondern diese im Rahmen einer Existenzgründungsberatung gemeinsam mit einem Berater durchzuführen. Dieser steht dem Gründer zudem zur Seite, wenn es um die Einstiegsgeld-Beantragung oder die Weiterentwicklung der Geschäftsidee geht.

Die Kosten für eine solche Beratung werden vom Staat je nach Bundesland gefördert. Auch kann ein sogenannter Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Businessplan-Beratung beantragt werden. Bei Fragen rund um Gründen aus ALG 2 einfach unseren Fördercheck machen und zurückrufen lassen.

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