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Schwarzer Hintergrund mit dem Begriff Start-up

Wer die Arbeitslosigkeit beenden möchte, kann eine abhängige Beschäftigung annehmen oder sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen. Glücklicherweise gibt es für letztere Möglichkeit finanzielle Förderungen vom Staat, die Gründer beim Gründungsprozess unterstützen. Diese sind zum einen das Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger, zum anderen der Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Diese Förderungen können den Start in die Selbstständigkeit erheblich vereinfachen – wären da nicht bestimmte Hürden, die Gründer bei der Antragstellung nehmen müssen.

Insbesondere in der Corona-Krise kann eine Unternehmensgründung ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit sein. Durch die Pandemie verloren mehr als eine Million Beschäftigte ihren Job. Zudem sorgte die Pandemie dafür, dass auch die Anzahl der offenen Stellen merklich zurückging. Denn im zweiten Quartal des Corona-Jahrs 2020 waren rund 36 % weniger Stellen ausgeschrieben als noch im Jahr zuvor. Ein Ausweg für Arbeitslose könnte demnach der Schritt in die Selbstständigkeit sein. Staatliche Fördermittel mit dem Einstiegsgeld und dem Gründungszuschuss unterstützen Gründer finanziell dabei, ihre Geschäftsideen umzusetzen.

Über das Einstiegsgeld und den Gründungszuschuss

Mit dem Einstiegsgeld erhalten ALG-2-Empfänger zusätzlich zur monatlichen Regelleistung einen Zuschuss in Höhe von 50 % der ALG-2-Regelleistung. Die genaue Höhe der Förderung richtet sich hierbei nach der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Zudem kann der sogenannte Investitionszuschuss beantragt werden. Mit diesem erhalten Existenzgründer einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialien für die Existenzgründung). Gründer können das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monate erhalten.

ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, können den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Mit diesem erhalten Gründer zusätzlich zum regulären Arbeitslosengeld 300 Euro für die soziale Absicherung. Falls nötig, kann dieser Zuschuss je nach Fall noch bis zu neun Monate verlängert werden.

Welche Stolpersteine es bei der Beantragung von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss gibt

Ein Blick auf den Verlauf der jährlichen Förderzahlen zeigt, dass diese seit 2011 besonders stark zurückgingen: Während 2010 noch 16.740 Menschen das Einstiegsgeld bzw. 146.512 Menschen den Gründungszuschuss erhielten, waren dies ein Jahr später nur noch 11.238 bzw. 133.819. Grund für diesen Einbruch sind womöglich die im Jahr 2011 eingeführten verschärften Zugangsvoraussetzungen. Denn mit diesen gibt es keinen Rechtsanspruch mehr auf diese Fördergelder, sondern der Sachbearbeiter entscheidet nach seinem Ermessen, ob der Zuschuss gezahlt wird.

Hinderlich ist zudem, dass Antragsteller bei Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld vorweisen müssen. Somit ist beispielsweise eine Förderung „auf den letzten Drücker“ mit dem Gründungszuschuss nicht möglich.

Weiterhin problematisch ist, dass Arbeitslose eine Förderung nur dann erhalten, wenn die Existenzgründung nicht im Nebenerwerb, sondern im Haupterwerb ausgeführt wird und in absehbarer Zeit auf den Leistungsbezug nicht mehr angewiesen sind. Denn möglicherweise wirkt eine Unternehmensgründung zunächst nicht existenzsichernd, was sich jedoch in der Zukunft ändern könnte.

Zudem müssen Existenzgründer, wenn diese die Förderungen erhalten wollen, einen professionellen Businessplan inklusive Finanzplan vorlegen. Ist dieser unvollständig, nicht stimmig und weist Fehler auf, kann dies dazu führen, dass der Sachbearbeiter den Antrag ablehnt.

Professionelle Hilfe bei der Beantragung von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ist sinnvoll

Die Förderungen können Entrepreneure beim Einstieg in die Selbstständigkeit zwar finanziell unterstützen, jedoch müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, bevor der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragt werden kann.

Insbesondere Gründer, die sich zum ersten Mal selbstständig machen, müssen sich neben der Beantragung der Förderungen mit vielen neuen Aufgaben im Rahmen der Existenzgründung auseinandersetzen. Dazu gehören die Businessplan-Erstellung, die eventuelle Anmietung von Geschäftsräumen oder das Marketing. Häufig ist es gar nicht so leicht, alles unter einen Hut zu bekommen, sodass die eigentliche Geschäftsidee nicht aus den Augen gerät. Besser ist es daher sich Hilfe bei der Existenzgründung ins Boot zu holen. Eine Existenzgründungsberatung kann hier Abhilfe schaffen. Bei dieser steht ein Berater dem Gründer mit Rat und Tat zur Seite, damit beim Gründungsprozess nichts schief geht. Die Kosten für diese können übrigens über den „AVGS für Gründungsberatung & Gründercoaching“ gedeckt werden. Welche Fördermittel möglich sind und wie man diese erhält, kann mittels unserem Fördergeldercheck herausgefunden werden.

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