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Ein schwarzer Wecker steht auf einem weißen Schreibtisch.

Wer hat eine gute Geschäftsidee hat, sich selbstständig machen will, aber ALG-1-Bezieher ist, fragt sich vielleicht, welche Strategie die beste für diesen Schritt ist.

ALG-1-Bezieher können zunächst nebenberuflich selbstständig sein

Im ersten Schritt der Selbstständigkeit können kleinere Aufträge angenommen werden, ohne dass das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) gekürzt wird – dies allerdings nur bei weniger als 15 Arbeitsstunden je Woche und einem maximalen Gewinn in Höhe von 165 Euro je Monat (Nebenverdienst). Die nebenberufliche Selbstständigkeit hat den Vorteil, dass das ALG 1 inklusive der Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in voller Höhe weiterbezahlt wird.

Was passiert mit dem ALG 1 bei einem größeren Auftrag?

Konnte ein größerer Auftrag an Land gezogen werden, hat dieser einen Einfluss auf das ALG 1. Übersteigt der Gewinn aus diesem Auftrag den Betrag in Höhe von 165 Euro, wird dieser mit dem ALG-1-Regelsatz verrechnet. Wenn der zeitliche Umfang wöchentlich mehr als 15 Stunden beträgt, wird die ALG-1-Zahlung sogar komplett eingestellt.

Im letzteren Fall muss die Kranken- und Pflegeversicherung während dieser Zeit aus der eigenen Tasche bezahlt werden und die Altersvorsorge ist in Eigenregie vorzunehmen. Immerhin beträgt die monatliche Belastung durch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abhängig vom Gewinn zwischen 195 Euro und 853 Euro (Näherungswerte). (Auf die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung wird hier nicht eingegangen.)

ALG-1 und die Strategie „Selbstständigkeit auf Zeit“

Eine Strategie für ALG-1-Bezieher, die eine Existenzgründung angehen und diese finanziellen Unwägbarkeiten umschiffen wollen, ist die „Selbstständigkeit auf Zeit“. Diese wird folgend zur Veranschaulichung schrittweise an einem konkreten Fall beschrieben:

  1. Auftrag annehmen und mit dem Auftraggeber einen bestimmten Zeitraum der Leistungserbringung vereinbaren. Dieser kann zum Beispiel 24.06. bis 07.07. sein.
  2. Veränderungsmitteilung an die Agentur für Arbeit senden und Unterbrechung des ALG-1-Bezugs wegen der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit für diesen Zeitraum mitteilen.
    Dies ist online möglich und sollte unverzüglich erfolgen.
  3. Mitteilung an die Krankenkasse senden.
  4. Auftrag erledigen.
  5. Bei Auftragsende: Online-Meldung an die Agentur für Arbeit über das Ende der selbstständigen Tätigkeit (diese meldet dies automatisch an die Krankenkasse).

Wenn die Unterbrechung der Arbeitslosigkeit nicht mehr als sechs Wochen beträgt, ist im Anschluss keine erneute Arbeitslosmeldung, also kein erneuter Antrag nötig. Eine einfache Online-Meldung, wie in Punkt 5 beschrieben, ist ausreichend.

Die Vorteile der Strategie „Selbstständigkeit auf Zeit“ für Arbeitslosengeld-1-Bezieher:

  • Weiterhin ALG-1-Bezug vor dem 24.06. und nach dem 07.07. und damit Übernahme der Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • Anzahl der Tage der Unterbrechung ohne Einfluss auf ALG-1-Bezugsdauer
  • Während der „Selbstständigkeit auf Zeit“: geringere Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund weniger Versicherungstage (Sieben Tage im Juni und sieben Tage im Juli)
  • Keine Verrechnung der Einnahmen aus der Selbstständigkeit mit dem ALG 1

Bei einem Gewinn von zum Beispiel 1.500 Euro sind folgende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aus der eigenen Tasche zu zahlen – bei kinderlosen Existenzgründern im Schnitt monatlich 18,8 % des Gewinns. Aufgezeigt sind in zwei Szenarien:

  1. Bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für einen Monat:
    1.500 Euro * 18,8 % / 100 %
    = 282 Euro
  2. Bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für 14 Tage (unser Beispiel):
    282 Euro * 14/30
    = 131,60 Euro

Durch die geschickte Wahl der Zeiträume der Leistungserbringung haben Existenzgründer nicht nur Vorteile in der finanziellen Sicherheit durch den ALG-1-Bezug vor und nach dem Auftrag, sondern auch in geringeren Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (in unserem Beispiel: 282 Euro – 131,60 Euro = 150,40 Euro).

Neben der Strategie „Selbstständigkeit auf Zeit“ können ALG-1-Bezieher eine Unternehmensgründung im Vollerwerb angehen, in dem der sogenannte Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt wird.

Unabhängig davon, welche Strategie für die Existenzgründung gewählt wird, ist es ratsam, das Thema „Businessplan erstellen“ nicht zu vernachlässigen. Bei der Gründungszuschuss-Beantragung ist dies sogar obligatorisch für den erfolgreichen Ausgang. Da hier besonders die Finanzplanung eine komplexe Materie ist – diese beinhaltet eine Umsatzplanung, eine Liquiditätsplanung sowie eine Rentabilitätsplanung – sollte eine Existenzgründungsberatung genutzt werden. Je nach persönlicher Situation kann hierfür auch eine Förderung beantragt werden. Falls der Existenzgründer über entsprechendes Know-how verfügt, können diese den selbsterstellten Businessplan prüfen lassen.

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92 thoughts on “ALG 1 & selbstständig machen: Der Trick mit der Selbstständigkeit auf Zeit

    • Hallo raWrByte, dieses Modell funktioniert auch für ALG-2-Bezieher. Sobald Sie einen Auftrag angenommen haben und sich aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet haben, sind Sie „Unternehmer auf Zeit“. Sobald der Auftrag beendet ist, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden. Die Gewinne werden bei ALG-2-Empfängern allerdings bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit mit berücksichtigt.
      Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Jobcenter und auf folgender Website: https://www.akademie.de/wissen/alg-ii-selbststaendigkeit.
      Viele Grüße aus der Redaktion von Deutschland startet

  1. Hallo,

    wie ist das wenn ich einen längeren Auftrag (z.B. über 3 Monate sn Land ziehe? Kann ich das trotzdem so machen (auch wenn ich mich dann wohl persönlich wieder melden muss)? Oder ab wann müsste ich die nebenberufliche Selbständigkeit zu einer hauptberuflichen ändern? Bleibt der selbe Anspruch erhalten oder wird dieser neu berechnet?

    Vielen Dank!

  2. Lässt sich der Bezug von ALG1 beliebig oft unterbrechen?
    Ist es nicht so, dass aich die freiwillige Weiterversicherung auf Antrag nur 1x unterbrechen lässt, nach dem 2.Mal kommt man nicht mehr in die Versicherung rein?

      • KORREKTUR . Es heißt:“ Das Versicherungspflichtverhältnis ist auch ausgeschlossen, wenn die antragstellende Person als Selbstänfiger bereits versicherungspflichtig war, seine selbständige Tätigkeit zweimal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGBIII geltend gemacht hat. Der Ausschlussgrund greift allerdings nicht, wenn der Arbeitslosrngeldbezug auf einem neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld beruht“. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2022

        • Hallo Herr Oswald. Heißt dies wenn ich während meiner Arbeitslosigkeit pro Monat ca 7 Tage (inclusive Wochenende?) unterbreche und mit dem Kleingewerbe tätig bin (Rest der Zeit wieder arbeitslos ALG1) dies nicht gehen würde? Dies plane ich ab 08/23 bis 03/24 da ich mein Studium abschließen möchte. Wo kann ich hier nachlesen? Was würde ich ggf dann KV/PV Beiträge mal zahlen müssen? Umsatz ca 1200 Euro . Danke

  3. Hallo, ich habe auch eine Frage.
    Mein Freund ist Selbständig und Freiwillige Arbeitslosenversicherung hat er 15 Jahre. Durch die momentane Kriese sind die geplanten Aufträge seitens der Kunden z. T. „auf Eis gelegt“ z. T gekündigt. Darum hat er seit wenigen Tagen auf Antrag eine Arbeitslosengeld-Bewilligung.

    Und nun das Problem: Das Arbeitsamt will ihn permanent auf dem Jobmarkt vermitteln. Bekannte Unternehmer sprechen ihn darauf an. Er schätzt das als extrem geschäftsschädigend an, daß er als Arbeitssuchender an andere Firmen vermittelt werden soll. Er möchte seine Firma um jeden Preis erhalten.
    Danke vorher

    • Hallo Frau Gros, da kann man leider wenig machen. Er könnte höchstens mit dem Berater der Arbeitsagentur sprechen und darum bitten, dass die Suchkriterien „ungünstiger“ gestaltet werden. Vielleicht macht hier auch der Antrag auf Gründungszuschuss Sinn. Beste Grüße aus der Redaktion von Deutschland startet

      • Hallo,Meine Frage:
        nach meiner vorherigen Angestelltentätigkeit besteht noch Anspruch auf Alg1. Nach einer fast einjährigen Pause ( Auslandsaufenthalt) kehrte ich im Jan. zu meiner Selbständigkeit, wie vor der Angestelltentätigkeit ( es waren nur 2 Jahre) zurück. Nun gelte ich als Selbständig, durch die Krise sind durch Schliessungen von Einrichtungen die kompletten Aufträge auf lange Sicht weggebrochen. ( 100%). Nun habe ich Soforthilfe beantragt, dabei die Summe von Alg1 angegeben, als staatliche Hilfe und die Soforthilfe für 3 Min bekommen ( BaWü). Jetzt bin ich aber am Zweifeln: wie stehen Alg1 und Soforthilfe zueinander? Wenn ich es genehmigt bekommen habe, darf ich es behalten?

        • Hallo Kristina, dies ist leider ein sehr spezieller Fall, bei dem sich die Sachlage später noch ändern kann. Bitte fragen Sie bei den beteiligten Stellen nach. Beste Grüße aus der Redaktion

  4. Hallo,

    ich bin seit 3,5 Jahren komplett freiberuflich tätig, zahle seitdem auch in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Nun sind durch die aktuelle Krise sämtlich Aufträge weggebrochen, ich gehe davon aus dass es frühestens im Mai weitergeht.
    Außerdem bin ich als Künstler in der KSK.
    Kann ich mich arbeitslos melden (ALG 1) und dann, sobald die erst Aufträge kommen mich für die Dauer des Auftrags selbständig auf Zeit melden? Und nach dem ersten Auftrag ggf. wieder ALG 1 beziehen, bis die Auftragslage wieder stabil ist?

    Die Corona Soforthile II habe ich leider nicht bekommen (wurde zu schnell wieder eingestellt), die jetzige Soforthilfe gilt lediglich für reine Betriebskosten.

    Danke im Voraus,
    Nicolas

    • Hallo Nicolas, normalerweise sollte dies kein Problem sein. Da ihr Fall aber durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein spezieller ist, erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei der Agentur für Arbeit. Wir würden wir sehr freuen, wenn Sie das Ergebnis uns und den anderen Lesern hier mitteilen. Beste Grüße aus Redaktion

  5. Hallo zusammen, ich habe eine Frage:

    Ich beziehe ALG I, und mache ich mich freiberuflich selbstständig. Meine Sachbearbeiterin hat mir dazu geraten, mich tage-oder wochenweise abzumelden. Das mach ich gerade auch: wenn ich einen Auftrag habe, dann melde ich mich ab und gebe meiner Krankenkasse bescheid.

    Werden gegen Ende des Jahres meine Einnahmen mit den Bezügen des ALG I verrechnet werden? Oder habe ich dadurch steuerliche Nachteile? Ich ging davon aus – nein, oder doch?
    Freunde von mir haben mich verunsichert und ich würde gern mehr Klarheit haben.

    Freue mich sehr über eine Rückmeldung.

    Herzlichen Dank.

    Beste Grüße.

    • Hallo Angela, die Einnahmen werden hier nicht mit dem ALG 1 verrechnet. Der Gewinn aus Ihrer Tätigkeit zählt als Einkommen und muss versteuert werden. Beste Grüße aus der Redaktion

  6. Hallo, wenn ich ALG1 beziehe und nebenbei selbständig als Handelsvertreterin tätig bin, das Einkommen pro Monat sehr unterschiedlich ist, aber der Gewinn am Jahresende so gering ist, dass er monatlich gerechnet unter 165€ ist, wird trotzdem abgezogen oder bekommt man die Diff. am Jahresende zurück.Z.B. Ein Monat verdiene ich 300€ , das nächste Monat nichts. Es wird ja am Jahresende eine Gewinn/VerlustRechnung gemacht. Danke schon mal im Vorraus

  7. Guten Tag,
    ich möchte eine informative Anfrage stellen. Ich denke über die Eröffnung eines Gewerbes als Nebenaktivität für Juni, Juli, August oder für einen längeren Zeitraum im Falle der Nachfrage nach Dienstleistungen nach. Zunächst einmal bräuchte ich keine Subventionen des Staates oder Kredite von den Banken. Ich möchte prüfen, ob es eine Nachfrage nach einer Dienstleistung gibt, die ich anbieten kann ,dafür verfüge ich über ein Minimum an Werkzeugen und mein Wissen, ich würde Räumlichkeiten aus anderen Werkstätten nutzen, um die Fixkosten zu minimieren und ein flexibles Geschäftsmodell zu haben. Ich kann nicht wissen, wie viel Geld die Aktivität einbringen kann, aber ich schätze, dass das Einkommen zu Beginn unter 350€ pro Monat liegen wird. Ich möchte die Unterstützung des AGB-II-Staates nicht verlieren, während ich mit der Tätigkeit beginne. Ich habe kein Problem, wenn ich in 6 Monaten einen Teil des mir vom Staat gezahlten Geldes zurückzahlen muss (wenn die Aktivität mehr als erwartet generiert). Es ist für mich sehr wichtig, die Konsequenzen der Durchführung der Aktivität zu verstehen und die Finanzierung nicht zu verlieren, um während dieser Zeit überleben zu können.
    Was ich möchte, ist nicht mit dem Jobcenter über die Durchführbarkeit meines Projekts diskutieren zu müssen, sondern es zu testen und die tatsächlichen Ergebnisse zu sehen. Wenn es eine perfekte Nachfrage gibt, wenn nicht, werde ich sicher sein, dass ich es versucht habe.
    Was ich verstehe, ist Folgendes: Um eine Aktivität zu beginnen, muss ich
    1) Ich muss das Jobcenter informieren, dass ich eine Teilzeitbeschäftigung als Selbständiger ausüben möchte ( weniger als 15 Stunden pro Woche ), um die Unterstützung für ALG II nicht zu verlieren.
    Wenn ich keine Finanzierung vom Jobcenter beantrage und die Tätigkeit als Nebenaktivität ausüben möchte, ist es einfacher, und ich werde nicht um zu viele Erklärungen gebeten werden.
    2) Als Selbständiger registrieren,die Gewebe öffnen.
    3) Wenn ich sehe, dass es nicht genug Geld einbringt und nur Problemen bereitet, schließe das Gewerbe und informiere das Jobcenter über was ich verdient habe.

    Verstehe ich richtig oder habe ich eine falsche Vorstellung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

      • Guten Abend, gibt es einen Maximalbetrag, den ich in der abgemeldeten Zeit verdienen darf? Ich habe die Möglichkeit für ein ca. 3 wöchiges Projekt 2.000€ zu verdienen und würde mich in Zeit ALG1 pausieren + Krankenkasse selbst bezahlen. Ist der Verdienst in Ordnung oder gibt es ein Maximum? Danke!

  8. Guten Tag,
    ich beziehe ALG I und möchte mich zwischen 24.6. und 10.7. abmelden, um eine selbststöndige Tätigkeit / Auftrag abzuwickeln. Die Krankenkassenbeiträge muss ich für den Zeitraum selbst tragen. Aber was ist mit dem Beitrag Rentenversicherung?
    DANKE für Ihr Feedback
    beste Grüße

  9. Guten Tag,
    ich bin als Freiberufler (Künstler) über die KSK versichert, außerdem habe ich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Aufgrund Arbeitsmangel möchte ich mich nun arbeitslos melden und ab 2022 vorzeitig in Rente gehen.. Wesentliche Einnahmen habe ich nicht mehr.
    Sorge macht mir der März 2021. Dann werde ich meine jährliche Honorarabrechnung vom Verlag erhalten (für Verkäufe in 2020). Das kann durchaus 10T€ werden. Dass ich diesen Betrag versteuern muss, ist klar. Tangiert diese Zahlung die ALG1-Zahlungen? Soll ich mich Ende März für einen Tag von ALG1 abmelden (für den Tag, an dem der Scheck kommt?).
    Viele Grüße

    • Guten Abend, es kommt normalerweise nur darauf an, ob Sie während des ALG-1-Bezugs eine Nebentätigkeit (als Autor) ausgeübt haben. Wann das Honorar hierfür ausgezahlt wird, spielt hierbei keine Rolle. Da Sie sich erst jetzt arbeitslos melden möchten, empfehlen wir Ihnen daher, sich nicht für einen Tag in 2021 abzumelden. Da Ihr Fall aber ein Sonderfall ist, ist dies nur eine Meinung von uns. Beste Grüße aus Redaktion

  10. Hallo, was für ein wunderbares Forum!

    Ich habe zwei Fragen:
    1. Darf ich grundsätzlich während ich mein ALG1 wg eines nebenberufl. selbständigen Projektes für 10 Tage unterbreche, in der Zeit einen GZ Antrag stellen?
    2. Wieviel Zeit sollte man von Abholung des GZ Antrags, über die Genehmigung bis zum offiziellem Start der Selbständigkeit rechnen? Reichen 15-20 Tage?

    Hintergrund: Ich hatte nun, da die Verlängerung der zusätzlich gewährten 3-Monate aufgrund von Corona gesetzlich genehmigt ist, damit gerechnet, dass ich nun GZ beantragen könnte. Aktuell fehlen mir 12 Tage in meinem regulären ALG1 Zeitraum….

    Leider sagt mir die AA, dass dies nicht ginge. Die Verlängerung wird laut AA erst vor Ende des regulären ALG1 Zeitraumes gewährt, was ich natürlich verstehen kann.

    Daher habe ich überlegt ,wie ich das trotzdem möglich machen könnte. Eine Möglichkeit wäre durch Verlängerung der ALG1 Unterbrechung.

    Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe im voraus!

    • Hallo Frau Wein,

      Ihre 1. Frage: Uns nicht bekannt, dass da etwas dagegen sprechen würde.
      Ihre 2. Frage: Dies hängt von Ihrer Arbeitsagentur ab. In der Regel dauert es aber nicht länger als 4 Wochen.

      Beste Grüße aus der Redaktion

  11. Hallo,

    Ich habe bezüglich der „Selbstständigkeit auf Zeit“ ein paar Fragen.

    Das Online Formular wirft bei mir viele Fragen auf. Nichts ist wirklich erklärt und vor allem nicht die Konsequenzen.

    Mir ist nicht klar (und das geht aus dem Online Formular nicht hervor) inwiefern wer, wo was, bezahlt, oder Zahlung einstellt.

    Mir ist wichtig, dass mein einmaliger Nebenverdienst, oder eventuell auch mehrere Nebenverdienste, nicht mein Arbeitslosengeld kürzt.

    Nach mehreren Telefonaten mit dem Arbeitsamt wurde mir jedesmal bestätigt, dass der Freibetrag 165 Euro beträgt und der Rest des Einkommens wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Was bei mir konkret bedeutet, dass ich mein Arbeitslosengeld auf null reduziere.

    Was genau muss man am Online Formular ausfüllen, dass man sein Arbeitslosengeld voll bezieht und eben nur einen Tag (8 Stunden) abgemeldet ist, Krankenversicherung selbst bezahlt und dann wieder angemeldet ist.

    Das Formular zeigt deutlich an, dass man sich abmeldet. Man muss sich also wieder anmelden, nehme ich an.

    Ich habe nur Angst, dass mein Nebenverdienst komplett das Arbeitslosengeld konsumiert, weil ich einen Fehler beim Ausfüllen des Online Forumulars gemacht habe.

    • Hallo Anita,

      wenn Sie sich abmelden und in dieser Zeit Einkünfte haben, erhalten Sie für diese Zeit kein ALG 1. Sie können hier auch tausende Euro verdienen, ohne dass dies einen Einfluss auf den ALG 1-Bezug hat.

      Im Formular geben Sie an, warum Sie sich abmelden. Wenn Sie sich wieder anmelden (dies wird online erledigt), stehen die Tage fest, an denen Sie abgemeldet waren. Diese Tage werden dann bei der nächsten ALG 1-Zahlung abgezogen.

      Beste Grüße aus der Redaktion

  12. Hallo, den Tipp mit der tageweisen Abmeldung habe ich gerade vom Arbeitsamt bekommen. Allerdings geht es hier wohl um reine Selbständigkeit. Ich bin Ärztin und könnte tageweise vertreten, für diesen Tag würde ich von der Praxis angestellt werden (früher war ich selbständig, jetzt wäre ich in der gleichen Funktion scheinselbständig). D.h. durch die Praxis werden die Sozialleistungen für mich abgerechnet an dem Tag. Der Herr vom Arbeitsamt sah da überhaupt kein Problem drin, dass ich dann kein Geld „abgeben“ muss. Wie gesagt, ich werde nur tageweise gebraucht und kann dort nicht fest angestellt werden…aber es gibt jetzt Rahmenverträge wo alles geregelt wird und ich unterschreibe für 1 Tag den Arbeitsvertrag. Habe auch keine weitere Absicherung z.b. im Falle einer Krankheit. Gilt das für Scheinselbständige auch?

  13. Hallo, ich bedanke mich vorab für dieses tolle Forum.
    Aktuell bin ich seit über 78 Monaten arbeitsunfähig und auch schon von der Krankenversicherung aus gestört. Habe jetzt mitbekommen, dass es eine sogenannte Nahtlosigkeitsregelung gibt, bei der man auch über die arbeitsagentur Leistungen bekommen kann bis bis zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Nahtlosigkeitsregelung ist auf 6 Monate beschränkt. İch würde also jetzt das ALG1 beantragen habe aber das Problem dass ich seit Jahren ein Gewerbe habe bei dem ich keine regelmäßigen aber von Zeit zu Zeit Einnahmen von mehreren tausend Euro pro Monat haben kann. Meine Frage ist nun, ob bei der Selbständigkeit auf Zeit der Zeitraum indem man die Leistungen erbringt sich Abmeldung muss oder der Zeitraum in dem man das Geld aufs Konto bekommt. Konkret würde das bedeuten wenn ich einen Artikel z.b. vormonaten jemandem verkauft habe die Rechnung aber bis heute nicht geschrieben habe und ich diese angenommen diesen Monat schreiben würde und das Geld nächsten Monat bekommen würde in welchem Zeitraum müsste ich dann quasi die Selbständigkeit auf Zeit ansetzen damit ich das arbeitslosengeld nicht gekürzt bekomme. Mit anderen Worten. Die leistungserbringung war in dem Zeitraum wo ich noch arbeitstätig war die Rechnung und der Geldeingang sind wahrscheinlich in der Zeit in der ich arbeitsunfähig bin oder in der ich mein ALG1 schon beantragt habe. ist also der leistungserbringung Zeitraum oder der geldeingang für die Tage der Selbständigkeit auf Zeit maßgeblich. Vielen Dank für die Antwort

  14. Hallo!
    Ich bin in Kürze ALG1-Bezieherin mit aufstockenden Leistungen ALG2;nun habe ich die Möglichkeit eine selbstständige Nebentätigkeit mit 3,75 Wochenstunden (täglich 0,75h)und einem Entgelt von 200€/Woche über einen Zeitraum von 3 Wochen durchzuführen,hinzu kommt,daß ich während dieser Zeit nicht an meinem Wohnort sondern an dem Projektort wäre(450km von meinem Wohnort entfernt).In welcher Weise könnte ich das Projekt trotz solch ungünstiger Rahmenbedingungen durchführen,da mir in Aussicht gestellt wird größere rentablere Anschlußprojekte dadurch zu bekommen.
    Vielen Dank.
    MfG Alex

    • Hallo Alex, Ihr Fall ist außergewöhnlich. Bitte fragen Sie daher bei Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt nach und beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Dies kann auch von Vorteil für den späteren Antrag auf Gründungszuschuss sein. Beste Grüße aus der Redaktion

  15. Hallo,

    wie ist es wenn ich Anspruch auf ALG1 habe für 12 Monate und nach 3 Monaten eine Selbstständigkeit nachgehe Hauptberuflich und dann aber scheitere. Habe ich immer noch Anspruch auf die restlichen 9 Monate ALG1 mit den Betrag was mir vor der Selbstständigkeit bezahlt wurde?

  16. Hallo,
    wie verhält es sich denn mit Anzahlungen, die man im Zeitraum der Arbeitslosigkeit bekommt, aber für das Jahr darauf getätigt werden. Beispiel. Ich bekomme im März 2020 eine Anzahlung – die Leistung erbringe ich aber erst im März 2021?
    Muss ich mich dann im März 2020 abmelden – obwohl ich keine selbsständige Tätigkeit erbringe?

    Danke für eine Rückmeldung

  17. Ich beziehe ALG 1 und habe ein Nebengewerbe. Wenn ich unter 15 Std. die Woche bleibe und mein Umsatz bei 2000€/mtl. liegt, würde ich immer noch Leistung beziehen, sofern ich monatlich durch Werbemaßnahmen und weitere betriebliche Ausgaben 1835€ (2000€ – 165€) an Ausgaben habe? Streng genommen würde mein Gewinn dann die 165€ im Monat nicht übersteigen.
    Also meine Frage wäre, ist die Maximalgrenze durch Einnahmen in selbstständiger Arbeit tatsächlich an den Gewinn gekoppelt oder darf ich auch nicht mehr als 165€ im Monat an Umsatz erwirtschaften?

    • Relevant ist nur der Gewinn, wenn dieser unter 165 Euro liegt, ändert sich nichts. Pauschal können bis 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Höhere Betriebsausgaben sind berücksichtigungsfähig, wenn diese nachgewiesen werden.

      Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn der Leistungsempfänger in den letzten 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit neben dem Hauptjob für mindestens 12 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Hier ist das Einkommen, das im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs erzielt wurde, anrechnungsfrei.

      • Hallo, hierzu habe ich eine Frage: Ich werde ab 01.10.2021 ALG 1 beziehen. In den letzten 18 Monaten davor hatte ich eine Nebentätigkeit angemeldet und war zusätzlich als Mitarbeiterin angestellt. Was wird dann hier als Durchschnittseinkommen angesehen? Nur das Einkommen durch die Nebentätigkeit (selbstständig) oder auch mein monatliches Gehalt von meinem Arbeitgeber?

  18. Ich war selbständig. Dann habe ich 13 Monate ALG1 bezogen (ohne Zeiten von Selbständigkeit auf Zeit), seit August diesen Jahres arbeite ich erneut Vollzeit als Freiberufler. Bin ich per Definition ein Neugründer?

  19. Hallo,
    ich werde voraussichtlich ab dem 01.01.2021 arbeitslos sein, hätte aber vermutlich die Möglichkeit, für 14 Tage für einen Auftraggeber auf Honorarbasis zu arbeiten. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Honorar nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird? Ich habe bereits von „Arbeitslosigkeit ruhen lassen/pausieren“ gelesen. Würde dies in diesem Fall gehen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

  20. Hallo!
    Ich habe auch eine Frage: Ich bin ab August arbeitslos und beziehe ALG 1 – nun möchte ich gerne jetzt im Dezember für eine Woche Unterbrechen, um einen Auftrag im Musik Bereich zu erfüllen. Der Bringt mir 6000 € ein.
    Meine Frage wäre hier – wie verhält es sich mit der Steuer dann? Muss ich eine Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer zahlen? Oder fällt das unter die Grenze und es bleibt Steuerfrei? Das wäre der Einzige Job aus einer Freiberuflichen Tätigkeit in diesem Jahr.
    Dass ich meine Krankenkasse in der Zeit selbst bezahle, das ist klar, aber wie sieht es mit Steuern aus?

  21. Hallo,

    ich habe mich im August 2020 selbstständig gemacht und beziehe seitdem außerdem ALG-1.

    Ich habe mich bisher unter Angabe der selbstständigen Tätigkeit für entsprechende Projektzeiträume (meist 3-5 Tage pro Monat) abgemeldet. Nun fordert die Agentur von mir, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachkomme und dieses Einkommen nachweise, sonst würde man mir die Leistungen streichen. Da ich mich aber für diese Zeiträume abmelde, sollte das doch eigentlich hinfällig sein, oder?

  22. Hallo,
    leider lese ich erst jetzt von der Möglichkeit sich zeitweise für eine Selbstständigkeit vom ALG1 abzumelden. 🙁
    Kann die Abmeldung auch rückwirkend erfolgen? Ich habe im Anfang November 2020 eine Leistung erbracht, für die mich der Leistungsempfänger nachträglich entlohnen möchte. Wie liesse sich das regeln, ohne dass diese Einahmen/Gewinn auf mein ALG1 angerechnet werden?

    • Nachträglich wird dies nicht gehen. Ob der Gewinn angerechnet wird, hängt von dessen Höhe (ca. 165 Euro) und der Anzahl der wöchentlichen Stunden (unter 15 Arbeitsstunden) ab. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit dem Auftraggeber.

  23. Hallo,
    ich bin derzeit noch im Angestelltenverhältnis, habe aber bereits ein Nebengewerbe welches mir aber auch nur immer mal wieder Geld einbringt.
    Wenn es Geld einbringt, dann sind das meist eher so ca. 1.500-2.000€ auf einen schlag.
    Ich arbeite dabei auf Provisionsbasis, also wird das Geld auch immer wie ein Gehalt an einem festen Tag ausgezahlt.

    Es könnte passieren, dass ich in Kürze meine Anstellung verliere und deshalb frage ich mich,
    wie verhält sich das dann bei mir?

    Könnte ich dann in meiner Selbstständigkeit ordentlich gas geben und melde mich dann nur für die jeweiligen Tage. an denen die Provisionsauszahlung kommt, beim Arbeitsamt ab?

    Also konkret ist die Frage, interessiert sich das Amt dafür, wann genau die Zahlung eingeht?

  24. Hallo,
    nach langjähriger Festanstellung plane ich ab April 2021 Eine selbständige Tätigkeit. Jetzt die Frage, wenn ich kündige und dann selbständig starte Ohne mich beim Arbeitsamt zu melden und ich nach 2 -3 Jahren feststelle, das es sich nicht lohnt, kann ich dann meine Selbständigkeit beenden und dann Alg1 beziehen auf Grund meines Gehaltes aus der letzten Festanstellung. Im Jahr 2023 wäre ich auch 58 Jahre mit einem Anspruch auf 24 Monate ALG1

    • Ja, dies können Sie unserer Meinung nach. Es besteht ein theoretischer Anspruch auf ALG 1 für vier Jahre. Wir empfehlen, sich für eine sehr kurze Zeit (z. B. eine Woche) arbeitslos zu melden, da Sie dann einen Bewilligungsbescheid erhalten. Mit diesem sind Sie auf der sicheren Seite. Da sich diese Regelungen ändern können, empfehlen wir, sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

  25. Hallo!
    Habe eine Frage, mein Freund bezieht ALG1 und hat jetzt ein kleingewerbe angemeldet. Wenn die Rede ist, dass er nicht mehr als 165€ im Monat verdienen darf, kann er da seine Mietkosten (für die Werkstatt) geltend machen oder interessieren die das Amt nicht?
    Mit freundlichen Grüßen

  26. Hallo,
    Ist es möglich, bei der Selbstständigkeit auf Zeit (ca. 1-wöchige Aufträge bei jew. unterbrochenem ALG-1-Bezug) in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzuzahlen? Zuvor war ich mehrere Jahre angestellt.
    Ich finde zur der freiw. AL-Versicherung bei der Arbeitsagentur nur Angaben zu Monatsbeiträgen. – Ist denn eine tageweise Versicherung überhaupt möglich?
    Und wenn nicht, kann ich trotz ALG-Bezug freiwillig monatlich einzahlen?
    Ich frage, weil es bei der BEantragung ja eine „Ausschluss-frist von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit,“ gibt. Wenn ich später das ALG I nicht mehr brauche und nur noch selbstständig bin, möchte ich mir ja nicht vorher den Zugang zur freiw. AL-Versicherung verbaut haben.
    Danke schon mal und MfG

    MfG

  27. Guten Abend,

    Ich habe einige Fragen im Bezug auf ALG 1 und im Nebenerwerb sich selbstständig machen.

    Ich bin aus der Gastronomie und momentan Arbeitslos, bekomme ALG1 rund 1200 €uro im Monat.
    Jetzt habe ich vor mich mit einer Gebäudereinigungs Firma mich selbstständig zu machen und melde ein Nebengewerbe an.

    Nach einem Monat kann ich einen Auftrag an Land ziehen, der Auftrag ist zeitlich befristet vom 16.03 – 26.03 (10 Tage).
    Für diesen Zeitraum melde ich mich beim Arbeitsamt ab wegen „Selbstständigkeit auf Zeit“ . Und melde mich danach wieder an. Da keine weiteren Aufträge in Sicht sind. Die Wochenarbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden.

    Der Auftrag beläuft sich auf 3500€ nach Abzug der Kosten für Material – 1000€ und Abzug der Betriebskosten Pauschale (30%) – 750€ bleibt ein Gewinn von 1750 €uro.

    Für die 1750€ muss ich selber Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge abführen.

    Meine Frage :

    Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich im März ?
    Beispiel : 1200€ Arbeitslosgeld 1 (30Tage) – 400€ (10 Tage Abmeldung = 800€ Arbeitslosengeld 1 im März ?
    Oder wird mir mehr abgezogen bzw. die Arbeit aus der „Kurzfristigen Selbstständigkeit“ verrechnet?
    Oder bekomme ich überhaupt kein ALG1 im März ?

    Wie oft kam ich mich beim Arbeitsamt wegen „Kurzfristiger Selbstständigkeit“ an und abmelden ?

    Gibt es ein Jahreslimit für „Kurzfristige Selbstständigkeit“…
    (Tage,Gewinn oder Umsatz)und gleichzeitigem ALG1 Bezug?

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

  28. Hallo hallo, ich habe dazu eine Frage. Können Sie mir sagen, was ich alles als Ausgaben geltend machen kann? Ich habe nämlich aktuell den Fall, dass ich im Januar Ausgaben von über 900 Euro hatte, die ich natürlich dann auf Februar übertragen hatte und hatte immernoch einen Minus stehen – dies akzeptiert, die Arbeitsagentur aber nicht. Nun frage ich mich, ob ich ggf. mein Arbeitszimmer oder anderes noch geltend machen kann, sodass ich nicht mein Arbeitslosengeld zurück zahlen muss. Und ja ich hatte im Februar einen Auftrag der höher als die 165 Euro war – ich habe diesen nur angenommen, weil ich angenommen hatte, dass ich den Verlust von Januar damit ausbügeln kann.

    Ich freue mich auf ihre Antwort,

    beste Grüße Sabrina

  29. Hallo zusammen,

    ich beziehe gerade ALG I und habe die Möglichkeit einen einmonatigen Auftrag in Höhe von 10.000€ anzunehmen und diesbezüglich verschiedene Fragen, über deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre:
    – Welche Abgaben kommen für diesen Zeitraum von einem Monat auf mich zu?
    – Sind neben der Meldung and die Krankenkasse und die Arbeitsagentur weitere formelle Schritte notwendig (z.B. Registrierung Gesellschaft oder derartiges)?
    – Normalerweise würde ich ALG 1 bis Januar 2022 beziehen. Verschiebt sich dies durch den einmonatigen Auftrag bis auf Februar 2022 oder bleibt es bei Januar 2022?
    – Gibt es weitere wichtige Punkte zu beachten, die ich vor Annahme des Auftrages berücksichtigen sollte?

    Vielen lieben Dank vorab und beste Grüße

  30. Hallo,

    Ich habe mich im August für 1 Tag vom ALG 1 abgemeldet und ging davon aus, dass ich bei einem Monat mit 31 Kalendertagen minus 1 angemeldeten Tag noch immer 30 Tage ALG1 ausbezahlt bekomme.

    Das hatte ich vor einiger Zeit – leider nur telefonisch – bei der AA angefragt und bestätigt bekommen („Ja – Monat mit 31 Tagen und 1 Tag abgemeldet bleibt immernoch der Bezug von 30 Tagessätzen“)

    Nun habe ich allerdings einen „Erstattungsbescheid“ erhalten (da der August bereits ausgezahlt war) und mir wird vom September 1 Tagessatz von den 30 im August abgezogen, da ich mich für 1 Tag abgemeldet habe. Somit bleiben nur 29 Tagessätze. Die Hotline hält dies für richtig und beruft sich auf den Satz dass in jedem Kalendermonat „30 Tagessätze“ ausbezahlt werden.

    Lohnt sich ein Einspruch oder ist das tatsächlich immer so, dass jegliche Abmeldung von den 30 maximalen Bezugstagen abgezogen werden und nicht von den Kalendertagen?

    Vielen Dank im Voraus!

  31. Hallo,
    wenn ich mich für weniger als 30 Kalendertage vom Bezug des ALG I abmelde und in dieser Zeit einer selbsständigen Tätigkeit nachgehe, greift dann hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung deren 30-tägige Nachversicherungspflicht?
    MfG

  32. Ist es richtig, dass sich keine Rentenversicherungspflicht ergibt, wenn ich als Selbstständiger auf Zeit vom ALG I Bezug abgemeldet bin, auch wenn ich in die Gruppe der Selbstständigen falle, die normalerweise gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind?

  33. Hallo,

    ein sehr hilfreicher Artikel, danke.
    Eine Frage bleibt für mich offen:

    Ich beziehe seit 6.2021 ALG I, wollte zum 1.22 Gründungszuschuss beantragen, den ich dann aus finanziellen Gründen abgesagt habe.
    Seit 1.22 beziehe ich weiter ALG I.

    Von meiner nebenberuflichen Tätigkeit weiß das Jobcenter Bescheid.
    Da es bis dato unentgeltlich war, habe ich auch nichts angegeben.
    Nun habe ich im 12.2021 paar Stunden für paar Tage (also weniger als 15 Std./W.) gearbeitet; Der Anfang eines längeren Auftrags, der erst im Juni, also nach ALG I beendet und erst dann ausbezahlt werden sollte.

    Nun habe ich das Geld bereits jetzt unerwartet ausgezahlt bekommen, noch vor Auftragsende.
    Problem, weil das ausgezahlte Geld eigentlich an paar Gläubiger gehen soll, die mich bzgl. Selbstständigkeit mit Leihgabe unterstützt haben (Lebenshaltungskosten zu ALG I).

    Was kann ich jetzt tun, damit mir das ALG I nicht gestrichen wird?
    Kann ich Die sogenannte ‚Selbstständigkeit auf Zeit‘ rückwirkend anmelden? Dann würde mir die jeweiligen ALG-Tagessätze gestrichen oder?

    Danke im Voraus
    Domo

  34. Guten Tag,

    vielen Dank für den informativen Artikel, danach habe ich gesucht!

    Allerdings bleibt im Artikel eine Frage offen:

    Kann man beispielsweise 12 Monate ALG I beziehen und anschließend den Gründungszuschuss beantragen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank im Voraus.
    Kev

  35. Guten Tag,

    Ich werde nach 22 Jahren Arbeitslos wegen einer Betriebsschließung.
    Bin neben meine hauptberuflichen Tätigkeiten noch selbstständig mit einer eigenen kleinen Firma.
    Jetzt meine Frage?
    ALG 1 was mir ja theoretisch zustehen würde, kollidiert jetzt die
    ALG 1 Zahlung jetzt mit meiner Selbstständigkeit wo ich max. 165€ dazuverdienen dürfte?
    Und eine weitere Frage ?
    Wenn ich verheiratet wäre wie verhält sich das dann mit ALG1 und der Selbständigkeit?

    Danke schon mal im Voraus
    Nancy V.

  36. Hallo,
    Die Beiträge sind sehr hilfreich. Ich hätte allerdings noch eine Frage zur „Selbständigkeit auf Zeit“.
    Bei der Online Abmeldung gibt es die Möglichkeit unter 15h pro Woche oder über 15 h pro Woche. Was sind die Konsequenzen?
    Ich habe im Oktober einen Auftrag für 2 Wochen und werde weniger als 15h pro Woche arbeiten. Dementsprechend habe ich mich abgemeldet. Wird das ALG 1 des restlichen Monats/Jahres mit meinem Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit verrechnet ?
    Viele Dank im Voraus
    Maria

  37. Hallo zusammen,

    ich bin Arbeitslos gemeldet und habe ein Nebengewerbe. Die Gewinne investiere ich gleich in Werkzeug und Material. Da das Gewinn gleich in das Gewerbe investiert ist, steht es nicht zur freien privaten Verfügung und geht in das Gewerbe über. So denke ich, dass es nicht mit Arbeitslosengeld verrechnet werden kann.
    Liebe Redaktion ich würde mich sehr über Aufkärung euerseits freuen, da ich mir nicht sicher bin und nicht unbedingt das Thema bei Arbeitsamt ausrollen will.

    Vielen Dank im Voraus!
    S.Schmidt

  38. Guten Tag,
    ich habe am 01.08.2022 gegründet mit Gründungszuschuß und habe mich freiwillig in der ALV versichert. Vorab war ich 3 Monate Arbeitslos mit einem Anspruch auf 18 Monate ALG1. Jetzt muss ich mich leider zum 01.02.2022 erneut arbeitslos melden, da ich keine Umsätze generiere. In der Zwischenzeit habe ich die Altersgrenze 58 überschritten. Wie wirkt sich das auf die Länge des Bezugsanspruches aus? Vielen Dank und beste Grüße DW

  39. Hallo zusammen,

    weiß jemand, ob das auch für einzelne Tage funktioniert?
    Ich habe zwischen August und November an mehreren Samstagen Aufträge für die ich das ALG1 gerne unterbrechen würde.

    Hat jemand da schon Erfahrungen mit gemacht?

  40. Hallo.
    Mich interessiert die Möglichkeit ALG-1 und Selbständigkeit auf Zeit.
    Nun wurde mir vom Steuerberater mitgeteilt, dass die Zeiten in denen man sich wieder arbeitslos meldet das Klein-Gewerbe wieder abgemeldet werden muß. Somit muß das Kleingewerbe bei erneutem Auftrag auf Zeit wieder angemeldet werde. Und so weiter. Dies betrifft unter anderem das Gewerbeamt und Finanzamt. Können Sie das so bestätigen?
    Vielen Dank

  41. Hallo zusammen,
    seit 3 Monaten beziehe ich ALG 1 und habe eine 2-monatige Weiterbildung vom AA gefördert bekommen.
    Ich würde den ALG 1 Bezug jetzt gerne für 6 Monate unterbrechen, da ich ein Angebot für eine selbständige Tätigkeit erhalten habe (und so probieren könnte, ob die Selbständigkeit für mich funktioniert).
    Fragen dazu:
    – welches Formular muss ich dafür online ausfüllen?
    – muss ich dem AA den Grund für die Unterbrechung nennen?
    – gibt es Probleme wenn die Weiterbildung die vom AA finaziert wurde für die Selbständigkeit hilfreich ist?

    Herzlichen Dank

  42. Hallo, kann man vom Arbeitsamt gezwungen werden einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nachzugehen, obwohl man eine selbständige Tätigkeit ausführt? ich werde nach 46 Jahren Berufsjahren arbeitslos, führe aber noch einen Vermietungsservice auf selbständiger Basis aus. Kann mich das Arbeitsamt zwingen noch eine weitere Tätigkeit aufzunehmen, obwohl ich gesundheitlich zwischenzeitlich sehr eingeschränkt bin (Polyneuropathie) ? danke für Ihre Antwort.

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