Größere Existenzgründungen müssen EU-Whistleblower-Richtlinie beachten
Unternehmen dürfen heute nicht mehr auf das Frühwarnsystem verzichten. Sie müssen laut der EU-Hinweisgeber-Richtlinie Whistleblowern die Möglichkeit geben, ihre Bedenken und Beobachtungen anonym zu äußern.