Einstiegsgeld: Selbstständig machen auch mit kleinem Budget möglich

Viele Menschen, die Bürgergeld (früher ALG II) beziehen, träumen davon, sich mit einer eigenen Geschäftsidee selbstständig zu machen. Häufig hält sie nur der Gedanke zurück, dass eine Existenzgründung viel Geld kostet. Doch das muss nicht sein. Denn glücklicherweise können Bürgergeld-Empfänger unter bestimmten Bedingungen das Einstiegsgeld beantragen. Mit diesem können auch Gründer mit kleinem Geldbeutel den Mut fassen, ihre Geschäftsidee umzusetzen.

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Hürden sind überwindbar

Sich aus dem Bürgergeldbezug eine eigene Existenz aufzubauen, ist kein Spaziergang. Auf dem Weg warten Stolpersteine, Unsicherheiten und nicht selten kritische Stimmen aus dem Umfeld: „Wie willst du das finanzieren?“ oder „Ohne Eigenkapital geht das doch gar nicht!“ – typische Einwände, die schnell entmutigen können. Doch wer den Mut nicht verliert und weitergeht, kann den Sprung in die Selbstständigkeit schaffen. Genau hier setzt das Einstiegsgeld an: Es wird zum Sprungbrett statt zum Stolperstein und macht den Unterschied.

Die Förderung federt das Risiko ab, stärkt den Rücken und gibt die Freiheit, die ersten Monate gezielt in die Umsetzung der Geschäftsidee zu investieren. So wird die Unternehmensgründung nicht zum Drahtseilakt ohne Netz, sondern zu einer kalkulierbaren Chance.

Was ist das Einstiegsgeld eigentlich?

Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-Empfänger, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sich selbstständig machen möchten. Das Fördermittel soll den Übergang erleichtern und die ersten Monate zusätzlich absichern.

Aspekt Details
Höhe Wird individuell berechnet – abhängig von Faktoren wie der Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und den persönlichen Umständen.
Dauer In der Regel bis zu 24 Monate, genau entscheidet das Jobcenter.
Auszahlung Ergänzend zum Einkommen, mindert sich nicht automatisch durch den Lohn.
Berechnungsfaktoren Dauer der Arbeitslosigkeit, Verdiensthöhe, familiäre Situation, persönliche Bedarfslage.
Antragstellung Direkt beim zuständigen Jobcenter, am besten vor Beginn der Tätigkeit.

Lesetipp: Alles Wichtige zur Höhe und Dauer vom Einstiegsgeld

Investitionszuschuss: Extra Schubkraft für die Gründung

Das Einstiegsgeld ist der sichere Boden unter den Füßen – doch manchmal braucht man zusätzlich noch ein bisschen Antrieb, um wirklich durchzustarten. Und genau hier setzt der Investitionszuschuss an. Bürgergeld-Empfänger können mit diesem bis zu 5.000 Euro extra erhalten.

Den Investitionszuschuss gibt es jedoch nicht einfach so „on top“, denn der Zuschuss ist zweckgebunden. Er darf nur für Anschaffungen wie Werkzeuge, Computer oder Geschäftsausstattung genutzt werden. Also für das Fundament der Existenzgründung. So landet das Geld nicht im Leeren, sondern arbeitet direkt für den Erfolg des Geschäfts.

Lesetipp: Diese Voraussetzungen sind für den Investitionszuschuss zu erfüllen.

Wer kann das Einstiegsgeld beantragen?

Nicht jeder, der Bürgergeld erhält, kann automatisch Einstiegsgeld bekommen. Wer die Förderung für eine selbstständige Tätigkeit beantragen möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bezug von Bürgergeld: Antragsteller muss aktuell Bürgergeld erhalten.
  • Konkretes Gründungsvorhaben: Es muss ein klarer Plan für die Selbstständigkeit vorliegen, idealerweise mit einem nachvollziehbaren Konzept.
  • Tragfähigkeit der Selbstständigkeit: Das Vorhaben muss wirtschaftlich realistisch und langfristig tragfähig sein.
  • Individuelle Prüfung: Das Jobcenter prüft persönliche Umstände wie bisherige Berufserfahrung, Ausbildung und familiäre Situation.
  • Rechtzeitige Antragstellung: Der Antrag sollte vor Beginn der Unternehmensgründung gestellt werden, um Anspruch auf Förderung zu sichern.

Nicht sicher, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen? Hier geht’s zur offiziellen Seite des Jobcenters (externer Link) mit weiterführenden Informationen zum Einstiegsgeld.

Einstiegsgeld: Mit Mut eine geförderte Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit starten

Man könnte sagen: Das Einstiegsgeld gibt Gründern Rückenwind. Menschen mit einer guten Geschäftsidee, die sich ohne Unterstützung vielleicht nie trauen würden, eine Existenzgründung zu starten, können damit trotz Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Die Förderung belohnt Mut und unterstützt die Umsetzung einer Geschäftsidee aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Warum eine Unternehmensgründung nicht immer viel Kapital erfordert

Die Vorstellung, dass man für jede Existenzgründung gleich mehrere zehntausend Euro braucht, ist zwar weit verbreitet, aber nicht immer richtig. Viele Geschäftsideen lassen sich mit geringen Investitionen realisieren:

  • Dienstleistungen im Bereich Beratung, Coaching oder Handwerk
  • digitale Angebote wie Online-Kurse oder virtuelle Assistenz
  • kleine Handelsmodelle über Online-Plattformen
  • mobile Services, die ohne feste Geschäftsräume auskommen

Das Einstiegsgeld sorgt dafür, dass der Lebensunterhalt in der Startphase gesichert ist. So können Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren, ohne jeden Monat nur mit Sorgenfalten in die Zukunft zu blicken.

Lesetipp: Selbstständig machen mit kleinem Budget: So geht’s!

Businessplan erstellen – der Kompass für die Existenzgründung

Wer ohne Plan und klare Struktur startet, läuft Gefahr, sich auf dem Weg zur Existenzgründung zu verirren. Genau deshalb führt kein Weg an einer Businessplan-Erstellung vorbei. Ein Businessplan hilft dabei, die eigenen Gedanken zu sortieren und die richtige Richtung einzuschlagen:

  • Was biete ich an?
  • Wer sind meine Kunden?
  • Wie erreiche ich sie?
  • Welche Kosten und Einnahmen erwarte ich?

Hinzu kommt, dass der Businessplan ein wichtiges Dokument bei der Einstiegsgeld-Beantragung ist, das die Sachbearbeiter sehen wollen. Eine bloße Geschäftsidee zu beschreiben, reicht nicht. Diese muss klar strukturiert dargestellt und durch Zahlen belegt werden. Immerhin prüft das Jobcenter den Businessplan ganz genau und schaut, ob die Geschäftsidee Hand und Fuß hat. Ein sauber ausgearbeiteter Businessplan ist also sowohl ein persönlicher Kompass als auch ein Türöffner zur Einstiegsgeld-Förderung.

Die Businessplan-Erstellung ist damit der wichtigste Schritt für alle, die ihre Geschäftsidee mit dem Einstiegsgeld fördern lassen wollen. Je überzeugender der Geschäftsplan, desto besser die Chancen auf Bewilligung – und desto klarer der eigene Weg in die Selbstständigkeit.

Lesetipp: Den Businessplan erstellen für das Einstiegsgeld – Darauf ist zu achten!

Existenzgründungsberatung: Mit Expertenhilfe schneller zum Einstiegsgeld

Die Businessplan-Erstellung kann für viele Gründer, insbesondere jene, die sich zum ersten Mal selbstständig machen, herausfordernd sein. Natürlich muss niemand diese Aufgabe allein stemmen. Eine professionelle Existenzgründungsberatung kann hier enorm wertvoll sein. Erfahrene Berater wissen genau, worauf es beim Businessplan für das Einstiegsgeld ankommt, wie ein Antrag beim Jobcenter überzeugt und welche Zahlen wirklich relevant sind.

Das Beste daran: Beratung muss nicht teuer sein. Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) können die Kosten sogar übernommen werden. So erhalten Gründer hochwertige Unterstützung, ohne das eigene Budget zu belasten.

Jetzt Berater finden und die Einstiegsgeld-Beantragung gezielt vorbereiten.

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