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Blaues Seil liegt auf gelbem Untergrund.

Für viele Arbeitslose, die das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) bzw. das Bürgergeld erhalten, stellt die Förderung mit dem Einstiegsgeld eine Chance dar, um in die Selbstständigkeit zu starten und sich ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Doch der Antrag auf Einstiegsgeld kann auch schnell zu einem Hindernislauf werden, wenn man sich nicht gut vorbereitet. Im Folgenden stellen wir die größten Fallstricke und Tipps vor und zeigen, wie man sie umgehen kann.

Fördertipp für Arbeitslose: AVGS ermöglicht kostenfreie Gründungsberatung

Definition: Was das Einstiegsgeld ist

Das Einstiegsgeld ist eine Förderung des Jobcenters für Existenzgründer, die zuvor arbeitslos waren und weiterhin Leistungen nach dem SGB II (externer Link zu einem PDF-Dokument) beziehen. Das Einstiegsgeld hat zum Ziel, die Gründung eines eigenen Unternehmens erleichtern und die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Die Einstiegsgeld-Beantragung erfolgt beim zuständigen Jobcenter. Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen sie ein Konzept für ihre geplante Selbstständigkeit vorlegen, das in einem Businessplan inklusive Finanzplan festgehalten wird. Der Businessplan sollte detailliert die geplante Geschäftsidee, die Zielgruppe, die Marktsituation und die Wettbewerbssituation beschreiben. Auch die geplanten Investitionen und Kosten sowie die erwarteten Umsätze und Gewinne sollten realistisch dargestellt werden. Das Jobcenter prüft anschließend die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens und entscheidet über eine Bewilligung des Einstiegsgelds.

Höhe und Dauer vom Einstiegsgeld

Die Höhe der Einstiegsgeld-Förderung richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (externer Link). Als Zuschuss werden 50 % der Bürgergeld-Regelleistung gewährt. Je nach Bedarf kann die Förderung aufgestockt werden. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten, aufgeteilt in zwei Stufen. Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn weiterhin Bedarf besteht.

Existenzgründer sollten bei der Einstiegsgeld-Beantragung bedenken, dass kein rechtlicher Anspruch auf das Einstiegsgeld besteht. Die Entscheidung darüber, ob das Einstiegsgeld gewährt wird oder nicht, liegt im Ermessen des Jobcenters.

Neben dem Einstiegsgeld haben Bürgergeld-Empfänger die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss zu beantragen. Mit diesem Zuschuss können bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern wie Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen und Materialien für die Existenzgründung erhalten werden.

Bevor jedoch die Einstiegsgeld- oder Investitionszuschuss-Beantragung erfolgt, sollten Existenzgründer sich über die möglichen Fallstricke informieren, die bei der Antragstellung auftreten können.

Falsche Vorstellungen vom Einstiegsgeld

Leider gibt es häufig falsche Vorstellungen und Missverständnisse bezüglich des Einstiegsgelds, das als Unterstützung für die Existenzgründung gedacht ist. Viele Menschen denken, dass das Einstiegsgeld einfach so ausgezahlt wird, ohne dass sie dafür etwas tun müssen. Doch dies ist ein Trugschluss. Das Einstiegsgeld ist vielmehr eine finanzielle Unterstützung, die an klare Bedingungen und Vorgaben geknüpft ist. Wer diese nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf das Einstiegsgeld.

Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem, dass der Antragsteller arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein muss und eine Geschäftsidee vorlegen kann, die als tragfähig eingestuft wird. Nicht jeder, der eine Geschäftsidee hat und sich selbstständig machen möchte, hat somit auch einen Anspruch auf das Einstiegsgeld.

Daher ist es besonders wichtig, sich im Vorfeld ausführlich über die Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so kann man sicherstellen, dass man alle Bedingungen erfüllt und eine erfolgreiche Unternehmensgründung in Angriff nehmen kann.

Unzureichende Planung und Vorbereitung

Ein weiterer Punkt, der zum echten Stolperstein bei der Einstiegsgeld-Beantragung werden kann, ist eine mangelnde Planung. Eine schlechte Vorbereitung kann dazu führen, dass die Geschäftsidee nicht ausreichend durchdacht ist und somit nicht den Anforderungen für die Einstiegsgeld-Beantragung entspricht. Eine gründliche Vorbereitung ist daher der Schlüssel zum Erfolg. Eine realistische Geschäftsidee, die auf einer fundierten Marktanalyse und einem schlüssigen Businessplan basiert, ist dabei unerlässlich.

Ein professioneller Berater kann hierbei eine große Hilfe sein. Er kann Gründer nicht nur bei der Businessplan-Erstellung unterstützen, sondern auch bei der Durchführung einer Marktanalyse sowie bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Jobcenter. Eine fundierte Beratung kann somit dazu beitragen, dass der Antrag auf Einstiegsgeld erfolgreich gestellt und bewilligt wird.

Mangelnde Dokumentation und Transparenz

Auch die Unvollständigkeit beim Einstiegsgeld-Antrag kann dazu führen, dass die Förderung abgelehnt wird. Der Antrag auf Einstiegsgeld erfordert eine umfassende Dokumentation und Transparenz. Daher ist es wichtig, alle Unterlagen und Nachweise vollständig und ordentlich einzureichen. Ein unvollständiger Antrag führt häufig dazu, dass dieser abgelehnt wird.

Auch beim Businessplan ist Vollständigkeit wichtig. So sollten alle relevanten Aspekte und Informationen in den Businessplan aufgenommen werden und dieser schlüssig und verständlich präsentiert werden. Eine unzureichende Dokumentation und Transparenz kann dazu führen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens nicht nachvollziehbar ist und der Antrag auf Einstiegsgeld abgelehnt wird.

Falsches Timing

Zum Schluss sollten Gründer beachten, dass auch das Timing beim Antrag auf Einstiegsgeld eine wichtige Rolle spielt. Damit das Vorhaben schnellstmöglich erfolgreich umgesetzt und mit dem Einstiegsgeld gefördert werden kann, sollten Existenzgründer bestimmte Schritte bei der Beantragung beachten:

  • Gründer sollten sich noch vor der offiziellen Existenzgründung an das Jobcenter wenden und ihr Vorhaben mitteilen. Dies können Gründer entweder in einem persönlichen Gespräch, per Brief, E-Mail oder Telefon machen.
  • Beratungsgespräch mit dem Sachbearbeiter vereinbaren, um Fragen zur Förderung zu klären.
  • Anmeldung der Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt oder Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Als Gründungszeitpunkt zählt in der Regel das Datum auf der Gewerbeanmeldung bzw. bei Freiberuflern das Datum der Anmeldung beim Finanzamt.
  • Unterlagen beim Jobcenter einreichen. Zu den Unterlagen gehören u. a. der Lebenslauf, die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, der Nachweis über fachliche Qualifikationen und der Businessplan inklusive Finanzplan.

    Tipp: Eine Tragfähigkeitsbescheinigung kann die Bearbeitungsdauer des Antrags verkürzen.

    Falls Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihre Existenzgründung benötigen (auch kurzfristig möglich) nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als eine fachkundige Stelle anerkannt.

     Kontakt aufnehmen

    Fazit:

    Mit einer fundierten Planung und Vorbereitung kann der Antrag auf Einstiegsgeld erfolgreich gestellt werden und den Weg in die Selbstständigkeit ebnen.

    Übrigens: Neben dem Einstiegsgeld stehen Existenzgründern auch weitere Förderprogramme und Unterstützungsangebote zur Verfügung, die sie bei ihrer Gründung unterstützen können. Beispielsweise können ALG-1-Empfänger den Gründungszuschuss beantragen.

    Sowohl beim Einstiegsgeld als auch beim Gründungszuschuss kann eine professionelle Beratung durch Experten hilfreich sein, um die Chancen auf die Förderungen zu erhöhen und eine erfolgreiche Geschäftsidee zu entwickeln. Nutzen Sie jetzt unsere praktische Beratersuche, um den passenden Berater für Ihr Vorhaben zu finden.

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