Wer arbeitslos ist und sich selbstständig machen möchte, kann sich sein Vorhaben staatlich fördern lassen. Während ALG-1-Bezieher den Gründungszuschuss beantragen können, gibt es für ALG-2-Bezieher das Einstiegsgeld. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Förderung mit dem Einstiegsgeld haben wir im folgenden Beitrag zusammengetragen.
1. Wie hoch ist die Förderung mit dem Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld können Entrepreneure für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monate zusätzlich zur monatlichen Regelleistung erhalten. Mit der Förderung erhalten ALG-2-Empfänger für gewöhnlich 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss. Die Einstiegsgeld-Höhe für die Existenzgründung wird nach folgenden Bemessungsgrundlagen bestimmt:
Pauschale Bemessung: Hier erhalten Gründer bis zu 75 % des ALG-2-Regelsatzes als Förderung. Die Pauschalierung ist für „besonders zu fördernde Personen“ gedacht, die aufgrund ihrer anhaltenden Hilfebedürftigkeit arbeitslos sind und schon länger ALG 2 erhalten.
Einzelfallbezogene Bemessung: Hierbei beträgt die monatliche Förderung maximal 50 % des ALG-2-Fördersatzes. Zusätzlich kann der Grundbetrag bei längerer Dauer der Arbeitslosigkeit um weitere 20 % erhöht werden. Darüber hinaus kann für jede weitere leistungsberechtigte Person einer Bedarfsgemeinschaft ein Ergänzungsbeitrag in Höhe von 10 % gewährt werden
Die Förderung mit dem Einstiegsgeld ist in zwei Phasen aufgeteilt:
- Grundförderung für sechs Monate
- Weiterführende Förderung bei Bedarf
Neben dem Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, eine weitere Förderung beantragen. Zusätzlich zum Einstiegsgeld fördert der Staat Gründungswillige mit dem Investitionszuschuss. Diese Förderung in Höhe von bis zu 5.000 Euro ist für die Beschaffung von Sachgütern wie Geschäftsausstattung, Maschinen und Materialien für die Unternehmensgründung vorgesehen.
2. Welche Voraussetzungen müssen für die Einstiegsgeld-Beantragung erfüllt sein?
Wer seine Geschäftsidee mit dem Einstiegsgeld fördern lassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss für die Beantragung die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden nachgewiesen werden.
Damit der langfristige Erfolg der Geschäftsidee gesichert ist, muss bei der Einstiegsgeld-Beantragung die Tragfähigkeit des Vorhabens durch eine Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) nachgewiesen werden.
Service Tipp: Das Expertennetzwerk Deutschland bietet Existenzgründern an, eine solche Tragfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 48 Stunden zu erstellen (Kontakt).
Zudem spielt die persönliche und fachliche Eignung für eine berufliche Selbstständigkeit eine wesentliche Rolle. Daher sollten sich Gründer auf die Einstiegsgeld-Beantragung gut vorbereiten, um die Chancen auf den Erhalt der Förderung zu erhöhen. Dies gelingt am besten im Rahmen einer Existenzgründungsberatung.
Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, heißt dies nicht, dass Gründer das Einstiegsgeld auf jeden Fall erhalten. Denn seit 2012 gilt das Einstiegsgeld als Ermessensleistung des Jobcenters und es gibt keinen rechtlichen Anspruch mehr auf die Förderung.
So prüfen die Sachbearbeiter zunächst, ob Gründer in ein Angestelltenverhältnis vermittelbar sind, bevor das Einstiegsgeld gewährt wird. Damit der Sachbearbeiter von der Geschäftsidee überzeugt werden kann, sollten Gründer gut vorbereitet sein. Hierfür ist insbesondere ein professioneller Businessplan inklusive Finanzplan anzufertigen.
(Lesetipp: Businessplan erstellen für die Einstiegsgeld-Beantragung)
3. Welche Punkte sind bei der Businessplan-Erstellung für die Einstiegsgeld-Beantragung zu beachten?
In einem Businessplan bzw. Geschäftsplan erklären Existenzgründer ihr Vorhaben und stellen die Geschäftsidee überzeugend dar. Zudem gehen Gründer in diesem Dokument auf mögliche Risiken und Chancen im Rahmen der Unternehmensgründung ein. Da es sich beim Einstiegsgeld um eine Ermessensleistung des Jobcenters handelt, sollten Gründer bei der Businessplan-Erstellung besonders gründlich arbeiten. Ein Businessplan sollte folgende Punkte enthalten:
- ausführliche Beschreibung der Geschäftsidee
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Marketingstrategie und Werbung
- Angaben zur Rechtsform
- Finanzplan inklusive Liquiditätsplan
- Anhang mit z. B. Nachweise über fachliche Qualifikationen
Nur wenn der Sachbearbeiter der Überzeugung ist, dass eine Unternehmensgründung langfristig eine Arbeitslosigkeit verhindern kann, steigen die Chancen darauf, dass dieser den Einstiegsgeld-Antrag auch bewilligt.
Tipp: kostenlose Gründungsberatung durch AVGS für Arbeitslose
4. Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?
Nein, das Einstiegsgeld ist eine staatliche Leistung des Jobcenters, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderung soll ein Anreiz und finanzielle Hilfe zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein.
Allerdings sollten Gründer beachten, dass das Einstiegsgeld vom Jobcenter zurückgefordert werden kann, wenn während des Bezugs der Förderung der Lebensunterhalt und die soziale Absicherung bereits durch einen Vollzeitjob gesichert sind und dies das Jobcenter erfährt.
5. Darf ich zum Einstiegsgeld Geld hinzuverdienen?
Wer sich selbstständig machen möchte, muss damit rechnen, dass es womöglich mehrere Monate dauert, bis die Unternehmensgründung erfolgreich wird. Daher kann es nötig sein, eine nebenberufliche Tätigkeit aufzunehmen. Beim Erhalt von Einstiegsgeld werden bereits alle Einkünfte über 100 Euro im Monat auf die Unterstützungsleistung auf das ALG 2 und auf das Einstiegsgeld angerechnet.
6. Einstiegsgeld und Sozialversicherungspflicht: Was muss ich hier beachten?
Als Bezieher von Einstiegsgeld sind Existenzgründer grundsätzlich durch den Bezug von ALG 2 über das Jobcenter sozialversichert und müssen daher keine eigenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Fällt der Anspruch auf ALG 2 weg, da Existenzgründer durch die selbständige Tätigkeit ihren Lebensunterhalt alleine erwirtschaften können, kann die Versicherung in der Regel als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung fortgeführt werden. Für die Beitragsbemessung zählt dann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Alternativ zur freiwilligen Versicherung haben Entrepreneure auch die Möglichkeit, eine private Versicherung abzuschließen.
7. Muss ich das Einstiegsgeld versteuern?
Da das Einstiegsgeld als Zuschuss erfolgt, wird es nicht als Einkommen erfasst und nicht steuerlich angerechnet.
8. Kann das Einstiegsgeld abgelehnt werden?
Ob Existenzgründer die Förderung mit dem Einstiegsgeld erhalten, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters des Jobcenters. Daher kann es auch passieren, dass der Einstiegsgeld-Antrag abgelehnt wird. Tritt dieser Fall ein, ist es sinnvoll, zunächst Ruhe zu bewahren und schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Hierfür haben Existenzgründer vier Wochen Zeit.
Bleibt diese Maßnahme erfolglos, können Existenzgründer vor dem Sozialgericht klagen. Doch manchmal lohnt sich bereits ein kritischer Blick in den Businessplan. Denn häufig ist dieser unvollständig und/oder fehlerhaft und führte zur Ablehnung.
(Lesetipp: Einstiegsgeld abgelehnt: Wie Gründer die Förderung trotzdem erhalten)
Tipp: Eine Existenzgründungsberatung kann bei der Einstiegsgeld-Beantragung Abhilfe schaffen, indem ein zertifizierter Berater Gründer bei der Antragstellung und über den Prozess der Existenzgründung hinaus unterstützt. Der Berater weiß, welche Unterlagen gefordert werden und hilft dabei, diese anzufertigen und zusammenzustellen. Je nachdem kann eine Beratung auch gefördert werden (Service: Fördercheck).
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)
Freue mich ueber eine Einschaetzung.