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Ein Münzstapel ist vor einer Wanduhr aufgestellt

Wollen sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig machen, können sie das Einstiegsgeld beantragen. Zusätzlich kann auch der Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro gewährt werden. Diese Förderungen erleichtern den Weg zu einer Existenzgründung.

Allgemeine Informationen zum Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld wird als Sozialleistung zur Förderung von Existenzgründungen zusätzlich zur monatlichen Regelleistung gezahlt. Dabei wird für gewöhnlich 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich hierbei nach der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (externer Link).

Investitionszuschuss und Einstiegsgeld

Zusätzlich zum Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger den Investitionszuschuss beantragen. Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen oder bereits gegründet haben, können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialen für die Existenzgründung) erhalten.

Beantragung von Einstiegsgeld und Investitionszuschuss beim Jobcenter

Der Investitionszuschuss wird wie auch das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragt. Hierfür ist ein professioneller Businessplan notwendig. Dieser muss bei dem zuständigen Amt eingereicht werden. Für die Businessplan-Erstellung ist es daher oftmals sinnvoll, einen Gründungsberater zu Rate zu ziehen. Dieser kann gemeinsam mit dem Gründer Ideen entwickeln und diese optimieren.

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28 thoughts on “ALG-2-Empfänger: Einstiegsgeld plus 5.000 Euro für die Existenzgründung

  1. Ich wollte die Zusatzförderungen beantragen, jedoch wurde das im Gespräch bereits angelehnt, dabei hätte ich das Geld dringend für Sachen wie Foto zubehör und PC benötigt, da ich journalistisch tägig bin. Hier wurde ich mehr oder minder abgeschmettert ohne einen Cent mehr zu erhalten.
    Also ist nicht alles so einfach wie es hier steht.

    • Guten Tag, in unserem Beitrag informieren wir über Förderangebote des Jobcenters. Da diese Förderungen (leider) eine Kann-Leistung sind, liegt deren Gewährung im Ermessen des Jobcenters. Wir wünschen Ihnen dennoch viel Erfolg! Beste Grüße, Ihre Deutschland-startet-Redaktion

  2. Hallo war vor kurzem im Jobcenter habe mir eine Nummer gezogen und ein Gespräch gehabt mit dem Berater.
    Der mir mehrmals gesagt hat das ich erst beantragen kann nachdem ich meine Gewerbeanmeldung besitze.
    Jetzt habe ich alles was ich benötige Businessplan und Gewerbeammeldung.
    Jetzt heißt es das ich das vorher machen sollte.
    Was kann ich jetzt machen habe knapp 8.000 Euro investiert was ich geliehen habe.
    Welche Möglichkeiten habe ich?

    • Hallo Kardas, die Schritte, die Sie vornehmen, müssen in Absprache mit der jeweiligen Institution geschehen. Sie könnten versuchen die Gewerbeanmeldung rückgängig zu machen, bzw. diese abzumelden. Viele Grüße aus der Redaktion

  3. Bitte liebe Arbeitslosen, wenn Ihr Förderung für eine Gründung aus Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch II beantragt, lest den § 16c SGB II mal ganz genau. Er ist hier vor allem mit dem 3. Absatz die Beurteilungsgrundlage!
    Hier wird auch gesagt, dass Ihr in angemessenem Zeitraum die Hilfebedürftigkeit mit der Selbständigkeit überwinden oder deutlich verringern müsst. Und dafür gibt es eine Empfehlung der BA, die besagt als Gründer nach 24 Monaten, als bereits Selbständiger, der aufstockend in den Bezug kommt, in 12 Monaten.

    Bei der heutigen Arbeitsmarktlage ist aber der Entfall der Hilfebedürftigkeit mit der Aufnahme eines Jobs oft die schneller zum Ziel führende Berufsperspektive.
    Dann ist aus Sicht der Solidargemeinschaft der Steuerzahler , die die Hilfeleistungs-Gelder über ihre Steuern aufbringen, eine Förderung immer vom Sachbearbeiter abzulehnen.

    Diese Website weist zwar an zweiter Stelle auch darauf hin, dass es eine Ermessensleistung ist, sie sagt aber nicht, dass Leistungen nach SGB II keine vorrangigen Fördergelder sind, sondern nur eine Unterstützung, wenn eigentlich keine andere vernünftige Berufsperspektive vorliegt.

    Voraussetzung ist auch unternehmerische Eignung und das sich mit den Umsatz- und Gewinnzahlen beschäftigen-wollen! Im SGB II-Bezug wird dies über Einkommensmeldungen dann nach Gewerbeanmeldung abverlangt, damit dann die aufstockende Leistung bestimmt werden kann.
    Kann man die EKS-Tabellen nicht selbst ausfüllen, muss ein Steuerberater dafür bezahlt werden. Das wird aber zu Beginn meist noch nicht verdient…

    Deshalb hier der Aufruf:
    Bleibt auch (selbst-)kritisch, informiert Euch gut und denkt um die Ecke…

    • hallo ich grüße Sie, ich möchte mich Selbstständig machen aber für den Businessplan braucht man auch Kapital und für Gründungsberater macht auch nicht umsonst.
      ich habe mit einer Gründungsberater gesprochen und er kann eine Förderung für Beratung von Bund beantragen aber der Bund gibt nur 50% von den Beratung kosten. Rest muss ich bringen.
      Der Rest Betrag trägt 4200,-€ die habe ich nicht.
      was kann ich noch machen.

  4. Hallo, ich wurde im Job-Center einem anderen Team zugewiesen als es um die Frage des Gründens ging. Hier legte ich meinen Business-Plan vor und bekam die Info, es gibt keine Zuschüsse mehr. Aber ich kann das ruhig versuchen, entsprechende Eingliederungsvereinbarungen wurden unterschrieben und Förderung in Form eines Coachings könne ich nach 6 Monaten beantragen.
    Das habe ich in Anspruch genommen und auch sonst alles unternommen, um mein Unternehmen als mobiler Fahrradservice in Berlin aufzubauen und wachsen zu lassen. Natürlich hat mir das Geld vom Jobcenter, die Hilfe zum Lebensunterhalt, geholfen. Doch als ich schnell Kapital benötigte weil ich ein Lastenrad brauchte um weitermachen zu können borgte ich mir die 2500€ , vom Jobcenter hatte ich da keine schnelle Hilfe zu erwarten und die Auftragslage sah vielversprechend aus.
    Nach der Antwort vom FA im September 2019 zur Steuererklärung 2018 hatte ich geglaubt, dieses Jahr kann ich als Gründerjahr mit einem Lachmännchen abhacken, doch nun kam der Bescheid vom Jobcenter für den Zeitraum bis 09.2018 – 02.2019. Ich soll innerhalb von 14 Tagen einen Betrag von fast 1600€ zahlen, etwas mehr als 85 % von dem was ich bekommen hatte.
    Ich kann wirklich nicht klagen was die Entwicklung meines Unternehmens anbelangt, doch letztlich fahre ich mit dem Lastenrad durch Berlin und helfe anderen Radfahren wenn die einen Platten haben oder die Bremsgummis erneuert werden sollen, Reichtümer haben sich noch nicht angesammelt.
    Ein kleines Warenlager ist heute vorhanden und das Geld für das Lastenrad habe ich zu 80 % zurückzahlen können. Investiert habe ich in Akkus, zweites Lastenrad ( einen Ausfall hatte ich bereits ) und das finanzielle Polster ist denkbar dünn. Doch ich wollte ab März 2020 die Krankenversicherung selbst übernehmen und auf weitere Hilfe des Jobcenters verzichten, habe also den Absprung in die reale Selbstständigkeit und Unabhängigkeit vom Jobcenter direkt vor Augen.
    Es wird ja bei der einen Forderung nicht bleiben und nun hängt dieses Damokles-Schwert über mir. Statt dem Sprung in die Freiheit habe ich nun die Fesseln der Schulden ?? Das kann doch nicht im Sinne von Staat und Gesellschaft sein, zumal meine Tätigkeit im Sinne der Verkehrswende sinnvoll und Förderungswürdig ist.
    Momentan weiß ich nicht, wie es weitergehen wird

  5. Schönen guten Tag,

    ich hab da 2 kurze Fragen. Frage 1: Kann man auch Investitionszuschuss beantragen und erhalen wenn man ALG 1 bekommt?

    Frage 2: Könnte man theoretisch auch Einstiegsgeld, Gründungszuschuss und Investitionszuschuss beantragen wenn man weder ALG 1 noch ALG 2 bekommt aber ein geringes Einkommen von ca. 600€-800€ hat?

    Vielen Dank im voraus für die Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Can

    • Hallo Can,
      leider können Sie diese Förderungen unabhängig vom ALG-1- bzw. ALG-2-Bezug nicht beantragen. Sie müssten sich zunächst bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter melden. Hier ist die Regel: Je nachdem, ob Sie ALG 1 oder ALG 2 beziehen, können Sie den Existenzgründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld beantragen. Beim Einstiegsgeld können jedoch auch Existenzgründer, die noch Anspruch auf ALG 1 haben und ab dem Tag der Gründung keinen Rechtsanspruch mehr auf diese Förderung haben das Einstiegsgeld beantragen. Weitere Informationen zu den Förderungen erhalten Sie hier auf unserer Website. https://www.deutschland-startet.de/gruendung-aus-alg-1-2/
      Viele Grüße aus der Redaktion von Deutschland startet.

  6. Frohes neues Jahr!
    Habe eine kurze Frage zum Investitionszuschuss.
    Müssen Bankenabsagen für Kreditanfragen vorliegen damit ein Investitionszuschuss beantragt bzw. erhalten werden kann?

    Danke für für eure Hilfe.

  7. Bekommt überhaupt Jemand das Einstiegsgeld oder ist das nur Propaganda? Die leute von der Arbeitsagentur müssten ja all die Geldflüsse prüfen. Was das an Aufwand bedeutet? Ich glaube, dass dieses Einstiegsgeld einfach nur in seltensten Fällen gewährt wird.

  8. Hallo, Ich bekomme hartz4 und hab mich entschlossen selbstständig zu machen und würde
    ganz gerne diese zuschuss in anspruch zu nehmen, damit ich aus diese schwierige situation rauskomme.
    Das was ich gerne machen möchte ist online verkaufen durch Internet durch eine sehr bekannte plattform, ich hab bereits das gelernt durch ein speziellen kompletten kurs dass finanziert wurde durch meine familie die mich ünterstützt haben wo die könnten und weiss alle nötige schritte um zu starten. Nur ich möchte nichts das nächsten schritt falsch machen, also kurs gesagt, welche schritte muss ich mit den jobcenter machen, damit alles korrekt ist? Ich bedanke mich schon in vorraus.

  9. Die Gründung eines eigenen Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit heraus ist zweifellos ein anspruchsvoller Schritt. Die Chancen und Möglichkeiten, die sich dadurch ergeben, sind jedoch von unschätzbarem Wert. Das Jobcenter und die Anlage EKS spielen dabei eine entscheidende Rolle. Mit der richtigen Unterstützung, einer sorgfältigen Planung und dem nötigen Durchhaltevermögen kann aus der Arbeitslosigkeit heraus eine erfolgreiche Unternehmerin oder ein erfolgreicher Unternehmer entstehen.

  10. Investitionszuschuss und Einstiegsgeld
    Zusätzlich zum Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger den Investitionszuschuss beantragen. Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen oder bereits gegründet haben, können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialen für die Existenzgründung) erhalten. Könnt ihr mir da behilflich sein Ich möchte das gerne beantragen und benötige dazu einen Antrag gibt es dafür Vorlagen

  11. Hallo ..
    ich bekomme Bürgergeld ..
    ich die Genehmigung für LES-Zuschussförderung in Höhe von 5.000,-
    aber das Einstiegsgeld ist abgelehnt, da die Antwort war so :
    wir können zu der Aufnahme der Selbständigkeit nur eine Förderung in Ihrem Falle, die LES-Zuschussförderung gewähren und nicht beide Förderungen ermöglichen.
    Mit der LES-Zuschussförderung in Höhe von 5.000,- Euro haben Sie bereits die höhere Förderung zur Aufnahme der Selbständigkeit erhalten bzw. wurde durch die AV ermöglicht.

  12. Hallo Liebe Leser, ich bin jetzt seit August 2023 dabei mir eine eigene Existenz aufzubauen. Ich habe mit meinem Sachbearbeiter viele unangenehme Gespräche geführt und über mich ergehen lassen müssen. Die Forderungen von Seitens meines Sachbearbeiters wurden immer schwieriger aber ich habe alles bis zum biterren Ende durchgezogen. Jetzt habe ich einen Busnissplan und ein Finanzplan selber erstellt und bin auf den Kosten die ich dafür ausgegeben habe nicht ersetzt bekommen. Jetzt wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung von der IHK verlangt. Auch diese habe ich jetzt von der IHK mündlich erhalten. Schrifftlich wird diese erst Erteilt wenn ich den Benötigten Kredit von einer Bank schriftlich zugesagt bekomme. Ohne diese Tragfähigkeitsbescheinigung kann ich aber kein Einstiegsgeld beim Amtproarbeit beantragen. Ihr seht das ist für mich eine ganz ganz Grosse unwahrheit das man eine Unterstützung vom Amt bekommt, wenn man sich aus dem Bürgergeld heraus Selbstständig machen möchte. Wenn ich eine schriftliche Zusage von der Bank habe dann bin ich auch sofort aus dem Bezug heraus. Wei dann ist ja Geld vorhanden und die Berechtigung zum Bezug von Bürgergeld ist damit nicht mehr gegeben. Das ist die bittere Wahrheit, leider.

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