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Wer sich selbstständig machen möchte, muss sich nicht nur über den Ort der Gründung, angebotene Produkte bzw. Dienstleistungen sowie Marketing und Vertrieb im Klaren sein, sondern auch die Entscheidung treffen, in welchem Umfang die Selbstständigkeit aufgebaut werden soll. Jeder Existenzgründer muss sich entscheiden, ob er sich in Vollzeit seinem Unternehmen widmen möchte oder ob er zunächst im Nebenerwerb, beispielsweise parallel zu einem Anstellungsverhältnis gründen möchte.

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, jedes Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb zu gründen und zu führen. Dabei wird vom Gewerbeamt, zum Beispiel bei der Gewerbeanmeldung, keine Unterscheidung vorgenommen. Die Abgrenzung erfolgt vor allem durch die Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Vor- und Nachteile einer Gründung im Nebenerwerb

Eine Existenzgründung im Nebenerwerb – zum Beispiel innerhalb der Elternzeit, neben einem bestehenden Anstellungsverhältnis oder auch während der Arbeitslosigkeit – bietet einige Vorteile für Existenzgründer:

  • Produkte und Dienstleistungen am Markt testen
    Oft dauert es eine Zeit, bis Gründer ihr Angebot perfekt auf den Markt und die Kundenwünsche ausgerichtet haben. Der Nebenerwerb kann zum Beispiel dazu genutzt werden, das eigene Portfolio zu testen, zu optimieren und anschließend den Wechsel in den Haupterwerb zu vollziehen.
  • Gründung mit wenig Eigenkapital möglich
    Für eine Unternehmensgründung im Nebenerwerb bieten sich vor allem Geschäftsmodelle an, für die keine hohen initialen Investitionen notwendig sind. Da z. B. kein Ladenlokal eingerichtet oder Büroräumlichkeiten eingerichtet werden müssen, können die notwendigen Mittel meist aus dem vorhandenen Eigenkapital aufgebracht werden.
  • Geringes Risiko
    Wer im Nebenerwerb gründet, geht weniger Risiko ein, da beispielsweise keine finanziellen Verpflichtungen durch die Einstellung von Mitarbeitern, das Anmieten von Büroflächen oder anderweitige größere Investitionen entstehen müssen. Existenzgründer können beispielsweise zunächst in Ruhe für sich selbst feststellen, ob sich ihre Geschäftsidee trägt und welche Entwicklungsschritte möglich sind.

Allerdings können bei einer Gründung im Nebenerwerb auch Spannungsfelder entstehen. Durch zum Beispiel eine Doppelbelastung aus Anstellungsverhältnis und Selbständigkeit kann es zu zeitlichen Engpässen kommen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Gründer ihre Produkte und Dienstleistungen zu günstig anbieten, da sie nicht auf die Einnahmen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Trotzdem stellt die Gründung im Nebenerwerb eine gute Möglichkeit dar, um die eigene Gründerpersönlichkeit zu testen.

Besonderheiten bei der Gründung im Nebenerwerb

Bei einer Existenzgründung im Nebenerwerb muss der Gründer je nach persönlichen Situation auf bestimmte rechtliche Vorgaben achten. Dies gilt sowohl für Einkünfte aus der Selbstständigkeit sowie für Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungen.

  • Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Selbstständige können grundsätzlich von drei Steuerarten betroffen sein. Neben der Umsatz- und Gewerbesteuer auf Unternehmensebene, muss auch die persönliche Einkommenssteuer betrachtet werden. Sofern ein Jahresüberschuss von 24.500 Euro überschritten wird (Stand: 2021), ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, Gewerbesteuer abzuführen. Liegen die Erträge unter diesem Freibetrag muss keine Gewerbesteuer abgeführt werden. Ähnliches gilt für den Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer von 7 oder 19 %. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen und diese auch nicht an das Finanzamt abführen.
Ebenso wie Angestellte zahlen auch Selbstständige im Nebenerwerb Einkommenssteuer. Die Erträge aus der Selbstständigkeit sind in der jährlichen, persönlichen Steuererklärung in einem gesonderten Formular auszuweisen. (Service-Tipp: Steuerberater finden)

  • Sozialversicherungen

Für Selbstständige gilt grundsätzlich, dass keine Verpflichtung besteht, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt allerdings nur bis zu einer Freigrenze von monatlichen Einkünften von 450 Euro. Wer sich dennoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, hat somit im Rentenalter keine Ansprüche und muss sich auf anderen Wegen absichern. Eine weitere Säule der Sozialversicherung ist die Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind für alle Gewerbetreibende verpflichtend ohne Freigrenzen oder Wahlrechte. Im Falle der Krankenversicherung gilt grundsätzlich, dass Unternehmer selbst für ihre Absicherung verantwortlich sind. Im Nebenerwerb kann es allerdings zu Besonderheiten kommen. Besteht beispielsweise ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis, ist der Gründer im Nebenerwerb über seinen Arbeitgeber krankenversichert. Gleiches gilt, wenn aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Nebenerwerb gegründet wird. Während des Bezugs des Arbeitslosengeldes I (ALG 1) übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge (Tipp: Gründen mit dem Gründungszuschuss).

Businessplan erstellen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit

Um die Besonderheiten einer Gründung im Nebenerwerb und die eigenen Entwicklungsschritte im Auge zu haben, sollten Gründer einen Businessplan erstellen. Auch wenn zu Beginn voraussichtlich keine großen Mittel benötigt oder Entwicklungssprünge zu erwarten sind, kann ein Businessplan helfen, das eigene Vorhaben vollumfänglich zu planen, Meilensteine für die Geschäftsentwicklung zu definieren und Entwicklungen zu vollziehen.

Besondere Fördermöglichkeiten für die Gründung Ihres Haupt- und Nebengewerbes

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Gründung eines Haupt- oder Nebengewerbes informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt.

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